Reiner Priggen: Gute Gründe für die Erhöhung der Altersbezüge
Seit drei Jahren gibt es Überlegungen zur Anpassung der Beiträge für die Alterssicherung der 181 Abgeordneten im nordrhein-westfälischen Landtag. In dieser Woche entscheidet das Parlament, ob der Vorsorge-Beitrag um 500 Euro aufgestockt wird. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen Landtagsfraktion, Reiner Priggen MdL, hat ausgerechnet, wie sich die Erhöhung für ihn selbst auswirken würde.
Hier begründet er die Entscheidung seiner Fraktion.
Gruene.landtag.nrw.de Was verändert sich durch das neue Gesetz?
Priggen: Zum 1. März 2012 soll der Pflichtbeitrag zur Altersvorsorge für alle Abgeordneten um 500 Euro steigen. Das Geld fließt direkt an das 2005 gegründete Versorgungswerk, das sich noch im Aufbau befindet. Es ersetzt die frühere staatliche Vorsorge für die Abgeordneten, die um 40 Prozent höher lag. Seit dieser Zeit zahlt jeder Abgeordnete 1.612 Euro direkt an das Versorgungswerk. Dieser Betrag wird nun monatlich um 500 Euro auf 2.114 Euro erhöht. Damit läge er immer noch unter dem Niveau anderer vergleichbarer Landesparlamente.
Gruene.landtag.nrw.de: Warum ist der immer wieder verwendete Begriff ‚Diätenerhöhung‘ falsch?
Priggen: Das neue Gesetz hat nichts mit einer Erhöhung des verfügbaren Einkommens der Abgeordneten zu tun – im Gegenteil. Es betrifft allein die Altersbezüge. Diätenerhöhungen gibt es in Nordrhein-Westfalen nur aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen und der Einkommensentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem exakt festgelegten Schlüssel. Im Schnitt resultierte daraus in den vergangenen Jahren eine Anpassung um 1,5 Prozent.
Gruene.landtag.nrw.de: Warum hat die Neuregelung nichts mit einer Bereicherung zu tun?
Priggen: Wir alle müssen unsere Diäten und die Beiträge zur Altersvorsorge im vollen Umfang versteuern. Wenn durch den Beitrag für die Rente die zu versteuernde Gesamtsumme steigt, sinkt de facto das Einkommen aller Abgeordneten.
Gruene.landtag.nrw.de: Was bedeutet das am konkreten Beispiel?
Priggen: Die Erhöhung der Altersvorsorge-Beiträge um 500 Euro je Monat bedeutet etwa für mich persönlich einen Steuerabzug von 100 Euro monatlich. Mein Einkommen mindert sich somit ab dem 1. März. Mit 65 Jahren würde ich aus der Beitragserhöhung von 500 Euro eine zu versteuernde Rentenerhöhung von circa 100 Euro erhalten. Also hätte ich voraussichtlich ab meinem 70. Lebensjahr netto ein Plus aus der Veränderung der Beiträge zum Versorgungswerk. Hier liegt also keine Bereicherung der Abgeordneten vor. Vordergründig geht es um die Stabilisierung des Versorgungswerkes der Abgeordneten. Ziel ist, eine Regelung zu finden, die vor allem den jungen und zukünftigen Abgeordneten eine angemessene Versorgung bietet.
Gruene.landtag.nrw.de: Wie gerecht ist die Bezahlung der Abgeordneten?
Priggen: Mir ist sehr bewusst, dass die öffentliche Meinung dazu auseinandergeht, und auch der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim hat uns kürzlich vorgeworfen, ein ‚Halbtagsparlament‘ zu sein. Das hat mit meiner Arbeitsrealität von durchschnittlich 70 Stunden pro Woche nichts zu tun. Die Qualifikationsanforderungen an Abgeordnete sind sehr hoch, schließlich wird die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident aus dem Parlament gewählt und wesentliche Teile der Landesregierung rekrutieren ebenfalls aus dem Parlament. Gleichzeitig wollen wir nicht nur Mandatsträgerinnen und –träger aus dem öffentlichen Dienst mit Rückkehrrecht in ihre Tätigkeiten. Wir wollen Vielfalt durch Menschen mit ganz unterschiedlichen Lebens- und Berufserfahrungen. Sie alle müssen bereit sein, für eine begrenzte Zeit ein Mandat zu übernehmen und dafür ohne Rückkehrgarantie ihren Beruf aufzugeben. Ein am Wahlabend nicht gewonnenes Direktmandat oder ein nicht ausreichender Listenplatz bedeuten für sie den sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes. Das ist ein Risiko, ebenso wie die Tatsache, dass ein durchschnittlicher Abgeordneter, der mit 49 Jahren Mitglied des Landtags wird, und im Schnitt elf Jahre bleibt, bei einem Ausscheiden mit Ende 50 eindeutig vor Probleme auf dem Arbeitsmarkt gestellt ist.
Gruene.landtag.nrw.de: Gibt es Vergleichswerte?
Priggen: Der Bundestag richtet sich bei der Altersversorgung bisher an der Richterbesoldung aus. Wir könnten uns auch an den Anwartschaften orientieren, die Schulleiter in den zehn Berufsjahren zwischen 49 und 59 erwerben. Das wäre alles höher als die jetzt zur Rede stehenden Beiträge. Demgegenüber haben Landtagsabgeordnete eine schlechtere Bezahlung und eine wesentlich schlechtere Altersversorgung.
Gruene.landtag.nrw.de: Wie hoch ist denn konkret der Altersbezug für die Abgeordneten im Landtag NRW?
Priggen: Abgeordneten in NRW steht nach dem alten Abgeordnetenrecht bei einem Eintrittsalter von 49 Jahren in den Landtag nach zwei Legislaturperioden eine Altersversorgung von 2070 Euro zu. Nach dem neuen Abgeordnetenrecht würden sie aus dem Versorgungswerk mit 65 Jahren 1000 Euro erhalten. Mit der beabsichtigten Erhöhung der Beiträge zum Versorgungswerk läge dieser Betrag mit 65 Jahren bei 1.252 Euro und entspräche damit rund 60 Prozent der alten Regelung aus den Jahren vor 2005.

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