Kommunalinfo

Kündigungssperrfristverordnung verkündet

Liebe Freundinnen und Freunde,

hier kommt das dritte Kommunalinfo zur Kündigungssperrfristverordnung. Sie ist nun veröffentlicht und in Kraft:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13173&ver=8&val=13173&sg=0&menu=1&vd_back=N

Mit der Kündigungssperrfristverordnung wird in den Kommunen mit einem (deutlich) überdurchschnittlich angespannten Wohnungsmarkt die Eigenbedarfskündigung beim Erwerb von Wohnungseigentum erschwert. In diesen Kommunen darf erst nach fünf oder acht Jahren nach dem Grundbucheintrag einer Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung eine Kündigung für den Eigenbedarf oder für eine wirtschaftlichere Verwertung ausgesprochen werden. Dies erhöht den Aufwand für die erwerbende Person in den Kommunen, in denen Ersatzwohnraum nur schwer zu finden ist, diese Wohnung rasch einer persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verwertung zuzuführen und erhöht im Einzelfall die Kündigungsfristen für die betroffenen Mieterinnen und Mieter.

Eine Musterpressemitteilung zur Kündigungssperrfristverordnung haben wir euch angehängt.

Herzliche Grüße

Daniela Schneckenburger MdL

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