Kündigungssperrfrist-Verordnung
Liebe Freundinnen und Freunde,
im letzten Kommunalinfo zum Mieterschutz am 8. Dezember haben wir Euch einen Kabinettsbeschluss zur Kündigungssperrfristverordnung für den Dezember in Aussicht gestellt. Nun ist daraus der 24. Januar 2012 geworden, die Verkündung wird die Tage folgen.
Mit der Kündigungssperrfristverordnung wird in den Kommunen mit einem (deutlich) überdurchschnittlich angespannten Wohnungsmarkt die Eigenbedarfskündigung beim Erwerb von Wohnungseigentum erschwert. In diesen Kommunen darf erst nach fünf oder acht Jahren nach dem Grundbucheintrag einer Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung eine Kündigung für den Eigenbedarf oder für eine wirtschaftlichere Verwertung ausgesprochen werden. Dies erhöht den Aufwand für die erwerbende Person in den Kommunen, in denen Ersatzwohnraum nur schwer zu finden ist, diese Wohnung rasch einer persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verwertung zuzuführen und erhöht im Einzelfall die Kündigungsfristen für die betroffenen Mieterinnen und Mieter.
Die Gebietskulisse könnt Ihr aus dem diesmal wirklich zugesandte Gutachten ersehen oder aus der Pressemitteilung des Ministeriums:
http://www.mbv.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/KuendigungssperrfristVO_24-1-2012/index.php
Aus Versehen bekamt Ihr beim letzten Mal die auf den ersten Seiten gleichlautende Kurzfassung des Endberichts zugesandt.
Dort gibt es ab Seite 35 eine Wertetabelle. Wenn unter Votum eine „0“ oder eine „-3“ vermerkt ist, dann hat Eure Kommune kein Interesse bekundet, ob sie eine Kündigungssperrfristverordnung für sinnvoll erachtet oder sie hat sich dagegen ausgesprochen. Dies provoziert ja die Frage „Warum den Kommune xy“ zu dieser Einschätzung gelangt ist.
Herzliche Grüße
Daniela Schneckenburger

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