Die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte von geringfügig Beschäftigten stärken!
Immer mehr Menschen sind in einem Mini-Jobber-Arbeitsverhältnis beschäftigt. In ganz Deutschland sind es insgesamt rd. 7,1 Millionen. Mittlerweile ist deutschlandweit jeder fünfte Job ein Minijob, in vielen Regionen sogar jeder vierte.
Seit der Neuregelung der Minijobs ist die Anzahl der Beschäftigten insgesamt um vier Prozent, die der Minijobs aber um satte 31 Prozent gestiegen. Vor allem im Groß- und Einzelhandel, in Restaurants und Hotels sowie im Gesundheits- und Sozialwesen ist diese Art der Beschäftigung weit verbreitet. Im Hotel- und Gastgewerbe hat sich zwischen 2004 und 2008 die Zahl der geringfügig Beschäftigten um 26 Prozent auf 835.000 erhöht. Fast jeder zweite Arbeitsplatz in der Gastronomie ist inzwischen ein Minijob. Nun haben Grüne und SPD einen gemeinsamen Antrag in den Landtag eingebracht, in dem sie die Landesregierung auffordern, sich auf Bundes- wie auch auf Landesebene dafür einzusetzen, dass einem Abbau regulärer Beschäftigungsverhältnisse zu Gunsten von geringfügiger Beschäftigung entgegengewirkt wird. Zudem sollen auch die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Mini-Job tätig sind, gestärkt und die Stundenzahl so bemessen werden, dass Mindestlöhne bezahlt werden – nicht unter 8,50 Euro.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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