Newsletter

Flüchtlingspolitik Dezember 2011

Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen in der Flüchtlingspolitik,

zum Jahresausklang möchte ich mit meinem dritten Newsletter in diesem Jahr zusammenfassen, was sich in den letzten Monaten im Bereich Flüchtlingspolitik getan hat. Dies ist verbunden mit einem herzlichen Dank an alle, die unsere Arbeit durch wertvolle Anregungen unterstützt haben.

 

1.Erlass zu § 25a Aufenthaltsgesetz

Zum 1. Juli 2011 ist das “Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften” in Kraft getreten. Es enthält insbesondere eine Bleiberechtsregelung für bislang geduldete Jugendliche und Heranwachsende. Diese können seit dem 1.Juli 2011 in einigen Fällen ein eigenständiges Bleiberecht erhalten. Wichtig an dieser Regelung ist, dass sie ohne Stichtag formuliert ist. Nachdem wir in einem konstruktiven Dialog mit dem Innenministerium Einzelfragen der Umsetzung erörtert hatten, gab dieses am

29.09.2011 einen Erlass zur Umsetzung in NRW heraus. Nach ersten Erfahrungen wird diese Regelung noch nicht sehr umfangreich in Anspruch genommen, sicher auch wegen des von dem Jugendlichen abgeleiteten, leider nur befristeten Aufenthaltsrechtes der Eltern. Dies war allerdings im Gesetz vorgegeben und konnte nicht auf dem Erlassweg geändert werden. Der geltende Erlass findet sich unter:

http://www.frnrw.de/recht/erlasse/bleiberechts-altfallregelungen/item/747-anwendungshinweise-zu-§-25a-aufenthg

 

2.Veranstaltung im Landtag zum Bleiberecht

Am 9.11.2011 fand unter dem Titel „Wenn das Jahr zu Ende geht… Was wird aus der Bleiberechtsregelung?“ eine Veranstaltung der Grünen Landtagsfraktion statt. Sie war gut besucht und es wurde die bevorstehende Problematik des Auslaufens der auf Probe erteilten befristeten Aufenthaltserlaubnisse debattiert.

Ein Bericht der Veranstaltung findet sich unter:

http://monika-dueker.de/

 

3.Bleiberecht

Im Vorfeld der Innenministerkonferenz vom 9.12.2011 in Wiesbaden hat sich auch der Landtag NRW mit der Forderung nach einer stichtagsfreien Bleiberechtsregelung befasst und den Innenminister gebeten, sich auf Bundesebene erneut - so wie auch schon im Koalitionsvertrag vereinbart – für eine solche wirksame Regelung einzusetzen. Der Entschließungsantrag findet sich unter:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3316.pdf?von=1&bis=0

Auf der IMK lag auch ein Antrag von Rheinland-Pfalz für eine stichtagsfreie Bleiberechtsregelung vor, dieser wurde von allen  A-Ländern unterstützt. Da die IMK aber nur einstimmig entscheidet, kam eine einvernehmliche Positionierung nicht zustande. NRW hatte im Vorfeld der IMK, am 15.11.2011 einen Verlängerungserlass herausgegeben. Danach können Aufenthaltsrechte über den 31. Dezember 2011 hinaus verlängert werden, wenn sich die Betroffenen nachweislich um eine Sicherung ihres Lebensunterhalts bemüht haben und die bisherige positive Prognose über eine wirtschaftliche Integration auch weiterhin aufrechterhalten werden kann. Wir begrüßen sehr, dass sich die anderen Länder nun an diesem Modell orientieren.

Der Erlass findet sich unter:

http://www.frnrw.de/recht/erlasse/aufenthaltsrecht/item/746-erlass-zur-verlängerung-von-aufenthaltserlaubnissen

 

4.Syrien

Dem Antrag von SPD, Grünen und Linken, dass sich NRW im Bund für eine Aussetzung des Rückübernahmeabkommens einsetzen soll, wollten sich CDU und FDP leider -  trotz vieler Gespräche im Vorfeld - nicht anschließen.  Vor dem Hintergrund der in den letzten Tagen bekannt gewordenen Zahl von 5000 Toten, darunter 300 Kindern, finde ich dieses Abstimmungsverhalten einen Skandal.

Der Antrag wurde am 16.11.2011 mehrheitlich verabschiedet.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3254.pdf?von=1&bis=0

 

5. Aussetzung der Abschiebung besonders schutzbedürftiger Minderheitenangehöriger in das Kosovo

Zum Ende des Jahres wurde es noch einmal spannend. Nachdem es zunächst so ausgesehen hatte, als wäre die Landesregierung nicht bereit in diesem Jahr die Abschiebung von Roma, Ashkali und Ägyptern in das Kosovo über die Wintermonate auszusetzen, hat der Landtag dies am 15.11.2011 - auch mit den Stimmen der FDP- so beschlossen. Einen erneuten Abschiebestopp nach § 60a Abs. 1 AufenthalthG  kann es aus rechtlichen Gründen nicht noch einmal geben, da diese Anordnung nur für die Dauer von max. 6 Monaten getroffen werden kann. Im Ergebnis wird aber nunmehr über einen Erlass des Innenministeriums sichergestellt, dass Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Alleinreisende Frauen, Alte über 65 Jahre , sowie Kranke und Pflegebedürftige bis zum 1.4.2011 nicht in das Kosovo abgeschoben werden dürfen. Den entsprechenden Erlass füge ich an. Der Antrag findet sich unter:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3499.pdf

 

Nun bleibt mir nur noch, noch einmal „Danke“ zu sagen, für all die Unterstützung, tatkräftige Mithilfe und auch konstruktive Kritik von Ihnen/Euch allen. Bei den Voraussetzungen einer rot-grünen Minderheitsregierung ist unsere Jahresbilanz nicht so schlecht.  Wir alle hoffen und arbeiten daran, dass es im kommenden Jahr einen Durchbruch in Sachen „Bleiberecht“ gibt. Sowohl Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein werden im Bundesrat entsprechende Initiativen einbringen.

Es bleibt also viel zu tun!

Jetzt wünsche ich  eine ruhige, entspannende Weihnachtspause, mit Zeit für die Dinge, die das ganze Jahr zu kurz kommen und einen guten Start in das Jahr 2012.

Herzlichst Ihre /Eure

Monika Düker