Kommunalinfo

Landeshaushalt 2012 – die rot-grüne Minderheitsregierung setzt ihren erfolgreichen Kurs fort

Es ist soweit: In der letzten Plenarrunde in diesem Jahr hat die Landesregierung den Entwurf für den Landeshaushalt 2012 eingebracht. Er wird nun in den nächsten Wochen intensiv beraten werden und soll – wenn alles nach Plan verläuft – Ende März in dritter Lesung verabschiedet werden. Spätestens im April werden dann also alle diejenigen Zuwendungsempfänger vor Ort Planungssicherheit haben, die für Ihre Arbeit auf Landesmittel aus dem Haushalt 2012 angewiesen sind.

Im Haushaltsentwurf der Landesregierung steigen die Ausgaben für 2012 gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Mrd. € auf nun 58,4 Mrd. €. Auf der Einnahmeseite rechnet die Regierung aufgrund der aktuellen Steuerschätzung ebenfalls mit einer deutlichen Steigerung (ca. 4,2 Mrd. €) gegenüber 2011.

Wie der Übersicht in der mittelfristigen Finanzplanung zu entnehmen ist, machen die Personalkosten (insbesondere für Schule, Polizei und Justiz) wie in jedem Jahr auch im Haushalt für 2012 den größten Anteil aus (22,2 Mrd. €). Weitere wichtige Posten sind die Mittel für die Kommunen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (8,4 Mrd. €, siehe hierzu auch unser gesondertes Kommunalinfo zum GfG), für Zinszahlungen (4,6 Mrd. €), Hochschulen, Wissenschaft und Forschung (6,6 Mrd. €) oder für Kinder- und Jugendhilfe (2,0 Mrd. €).

Trotz der nach wie vor angespannten Haushaltslage hält rot-grün also Wort: Wir investieren weiter in die Bildung, setzen die Abschaffung von Hochschul- und Kitagebühren wie versprochen um und stärken die Finanzausstattung der Kommunen. Gleichzeitig sinkt die Neuverschuldung, die im letzten schwarz-gelben Haushaltsjahr 2009 noch bei 5,6 Mrd. € gelegen hatte, im Haushaltsansatz für 2012 unter 4 Mrd. €. Damit liegt sie gleichzeitig auch unter der Summe der eigenfinanzierten Investitionen, die die Landes-Verfassung als Obergrenze für die zulässige Neuverschuldung definiert. Anders als im Jahr 2011 wäre dieser Haushalt also auch ohne zusätzlichen Verweis auf eine Störung des „gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes“ verfassungsgemäß.

Auch wenn es sicher im Laufe der Beratungen noch Korrekturen an der einen oder anderen Stelle geben wird, bildet der eingebrachte Entwurf deshalb eine gute Grundlage für die Fortsetzung dieser erfolgreichen Arbeit der Minderheitsregierung. Für eine nachhaltige Konsolidierung der Landesfinanzen wird es jedoch in den nächsten Jahren weitere Veränderungen geben müssen, sowohl auf der Ausgaben-, wie auf der Einnahmeseite. Notwendig sind hier aus Grüner Sicht insbesondere Veränderungen im Steuerrecht auf Bundesebene, um Vermögende und Menschen mit sehr hohen Einkommen stärker an der Finanzierung der notwendigen Investitionen in Bildung, zur Stärkung der Kommunen und in den ökologischen Umbau der Industriegesellschaft zu beteiligen.