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Hochschulpolitik Juli 2011

Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe hochschulpolitisch Interessierte,

kurz vor der Sommerpause möchte ich noch einmal über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten in der Wissenschaftspolitik informieren. So wurde in der letzten Sitzung des Wissenschafts-Ausschusses die Rechtsverordnung zum Studiumsqualitätsgesetz verabschiedet. Diese regelt die Verteilung der Qualitätsverbesserungsmittel, die durch den Wegfall der Studiengebühren nun vom Land aufgebracht werden, an die Hochschulen.

Intensiv haben wir uns auch mit verschiedenen AkteurInnen bei der Bologna-Status-Konferenz des Wissenschaftsministeriums über die bisherigen Erfahrungen mit der Studienreform ausgetauscht. Ein kurzer Überblick darüber und der Sachstand zu weiteren Themen sind im Folgenden zusammengefasst.

Hinweisen möchte ich schon jetzt auf unsere Hochschul- und Forschungstour zum Thema Nachhaltige Wissenschaft, die im September beginnt. Starten werden wir dabei mit den neu gegründeten Fachhochschulen. Ich würde mich freuen, viele von Euch/Ihnen vor Ort zu treffen. Über die Termine an den einzelnen Standorten werde ich rechtzeitig informieren.

Eine interessante Lektüre und eine schöne Sommerpause wünscht

Ruth Seidl

 

Inhalt:

  1. Rechtsverordnung zum Studiumsqualitätsgesetz verabschiedet
  2. Bologna-Statuskonferenz
  3. Reform der Lehrerausbildung
  4. Migration und Hochschule
  5. Verfahrenssicherheit bei Promotion im Hochschulgesetz verankern
  6. Hochschul- und Forschungstour "Nachhaltige Wissenschaft
  7. Konstituierung PUA II: Brennelementekugeln

 

1.      Rechtsverordnung zum Studiumsqualitätsgesetz verabschiedet

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Abschaffung der Studiengebühren war die dauerhafte Zahlung aus dem Landeshaushaltes von jährlich mindestens 249 Millionen Euro Qualitätsverbesserungsmitteln (QVM) als Ausgleich für den Wegfall der Gebühreneinnahmen festgeschrieben worden. Die näheren Details zur Ausschüttung dieser Mittel an die Hochschulen werden in einer Rechtsverordnung geregelt, die vom Parlament abzustimmen ist. Nach längerer Diskussion um den geeigneten Modus zur gerechten Verteilung dieser Mittel hat der Wissenschaftsausschuss vor kurzem die entsprechende Verordnung zum Studiumsqualitätsgesetz beschlossen. Die Verteilung der zusätzlichen Mittel erfolgt ab sofort nach dem Schlüssel "Geld folgt Studierenden" anhand der Anzahl der Studierenden in der 1,5-fachen Regelstudienzeit. Diese Gelder sollen ausschließlich zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium eingesetzt werden. Bei der Verwendung wirken zukünftig auch die Studierenden entscheidend mit. Wir Grüne haben uns dafür stark gemacht, im Studiumsqualitätsgesetz die Mitbestimmung der Studierenden zu stärken: mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder der Qualitätsverbesserungskommission wird aus Studierenden bestehen. Im Gesetz ist ausdrücklich die Relevanz des Votums zu den planerischen Vorschlägen im Interesse der Studierenden betont.
Eine Übersicht über die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Hochschulen ist abzurufen unter:
http://www.wissenschaft.nrw.de/presse/presseinformationen/pressearchiv/archiv2011/pm110621.php

 

2.      Bologna-Statuskonferenz

Als Ergebnis des Bildungsstreiks hatten sich die NRW-Universitäten in einem Memorandum selbst verpflichtet, eine umfassende Bestandsaufnahme hinsichtlich der Stoff- und Prüfungsdichte, der Anwesenheitspflichten, des Praxisbezugs sowie von Mobilitätshindernissen in den neuen Studiengängen vorzunehmen. In diesem Prozess erhalten die Hochschulen Unterstützung durch das Wissenschaftsministerium, das nun kürzlich alle am Verfahren Beteiligten zu einer Bologna-Konferenz nach Düsseldorf eingeladen hat. Neben den Hochschulleitungen und Studierenden aus ASten nahmen auch VertreterInnen von Arbeitgeberverbänden teil. Von Seiten der Studierenden wurde kritisch angemerkt, dass mit den Regelungen zu den Präsenzpflichten sehr unterschiedlich verfahren wird. Hinsichtlich der Prüfungsbelastungen wäre eine Obergrenze für die Anzahl der Prüfungen wünschenswert und weniger kleinteilige Module. In diesem Zusammenhang wurde angeregt, die Studierbarkeit, d.h. den workload und die tatsächliche Belastung, exakt zu erheben und auszuwerten. Darüber hinaus wurden Verbesserungen in der Anrechnungspraxis bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen eingefordert, um die Studierendenmobilität zu erhöhen. Insgesamt sind die Erfahrungswerte bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses an den Hochschulen sehr unterschiedlich. Der vielbeschworene "shift from teaching to learning" hat an einigen Hochschulen laut Befragungen zu neuen Inhalten und Formen der Vermittlung und damit faktisch zu einer besseren Qualität von Lehre und Studium geführt. Bei den strukturell-organisatorischen Aspekten empfinden viele Studierende und Lehrende Detailregelungen als zu starr und den Freiraum einschränkend. 

 

3.      Reform der Lehrerausbildung

Im Zuge der Umsetzung der BA/MA-Struktur in den neuen Studiengängen wird auch die Lehrerausbildung reformiert und in den Bologna-Prozess eingepasst. Dabei soll die Qualität der Lehrerausbildung nachhaltig verbessert werden, eine verstärkte fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlage bekommen und stärker als bisher die Diagnose und individuelle Förderung schulischer Leistungen berücksichtigen. Sowohl im Studium als auch im Vorbereitungsdienst wird der Berufsfeld- und Praxisbezug gestärkt. Die neuen Studiengänge werden spätestens zum Wintersemester 2011/2012 an den Hochschulen eingeführt und der Vorbereitungsdienst wird schrittweise ab August 2011 reformiert.

Es ist offensichtlich, dass eine solche Reform nur unter Einbeziehung aller am Prozess Beteiligten gelingen kann und der gemeinsame Dialog ist uns sehr wichtig. Vor diesem Hintergrund werden wir im 2. Halbjahr einige Fachgespräche rund um das Thema "Reform der Lehrerausbildung" anbieten. Die Termine und Einladungen werden frühzeitig bekannt gegeben.

 

4.      Migration und Hochschule

Seit Beginn der Legislatur hat es eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen gegeben, die die Öffnung der NRW-Hochschulen für ausländische Studierende und StudienbewerberInnen vorangetrieben haben. Dazu gehört zum einen die Abschaffung der Studiengebühren und der Sondergebühren für ausländische Studierende: Dies verbessert die Studiensituation insgesamt merklich und nimmt den finanziellen Druck von Studierenden aus anderen Ländern.

Darüber hinaus ist der Gesetzentwurf Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes der Landesregierung im parlamentarischen Verfahren und wird nun entsprechend beraten. Es handelt sich dabei um einen ersten Schritt zur Reform der Studieneingangsphase und zur Verbesserung der Situation, in der keine Studienkollegs mehr existieren. Im Sinne der Öffnungspolitik der Landesregierung sollen auch diese Personen, die aufgrund des Besuchs einer ausländischen Bildungseinrichtung zwar in deren Sitzland studienberechtigt sind, nicht aber in NRW, einen fachgebundenen Zugang zu den nordrhein-westfälischen Hochschulen erhalten, wenn sie zusätzlich zu ihrem im Herkunftsland erlangten Studienzugang an einer Hochschule ihrer Wahl eine Zugangsprüfung ablegen. Im Anschluss an eine bestandene Zugangsprüfung kann unmittelbar mit dem Fachstudium begonnen werden. In einer Studieneingangsphase sollten gegebenenfalls identifizierte Wissenslücken geschlossen werden.

Ein weiterer Schritt in Richtung Chancenverbesserung wurde mit dem Entschließungsantrag Ausländische Bildungsabschlüsse anerkennen von SPD, Grünen und FDP gegangen, der im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration eingebracht wurde. Er enthält die Aufforderung an die Landesregierung, sich auf Bundesebene in den Prozess für ein Anerkennungsgesetz einzubringen, insbesondere hinsichtlich

  • der Einrichtung einer zentralen Agentur zur Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards
  • der Einrichtung einer Erstkontaktstelle zur unmittelbaren Klärung der Zuständigkeit für ein Anerkennungsverfahren
  • der Einrichtung eines Kompetenzfeststellungsverfahrens, das nicht nur auf Zeugnissen basiert, sondern qualitätswahrend auch die beruflichen Erfahrungen und die tatsächlichen Fähigkeiten berücksichtigt

Die Landesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, auf Landesebene

  • ein Landesanerkennungsgesetzes vorzubereiten, das ergänzende Regelungen für Hochschulen, Berufsausbildungseinrichtungen, Kammern, Fachverbände sowie Unternehmen für die Entwicklung entsprechender Angebote und der Vereinheitlichung des Anerkennungsverfahrens etc. vorsieht
  • zu prüfen, wie Informationsangebote über Anerkennungsverfahren, Qualifizierungsmöglichkeiten und eine darauf abgestimmte Beratung über die Regionalagenturen der Bundesagentur für Arbeit, die Universitäten und die Berufsbildungseinrichtungen zielgenauer unterbreitet werden können

Vor diesem Hintergrund werden wir uns natürlich auch bei der anstehenden Novellierung des Hochschulgesetzes für weitere Regelungen stark machen, die die Aufnahme eines Studiums für ausländische Studierende erleichtern und attraktiv machen.

 

5.      Verfahrenssicherheit bei Promotion im Hochschulgesetz verankern

Vor dem Hintergrund der nicht abreißenden Serie von Plagiatsfällen bei Doktorarbeiten und der damit verbundenen Aberkennung von Doktortiteln besteht dringender politischer Handlungsbedarf, konkrete Schritte mit den Hochschulen zu vereinbaren, um Verstöße bei Promotionsverfahren zu verhindern.

Derzeit bietet das bestehende Hochschulgesetz keine hinreichenden Lösungen dafür. Schon 2009 haben wir als Grüne Fraktion nach der Häufung von Fällen von Ghostwriting und dem Einsatz dubioser Beraterinnen und Berater bei Promotionsverfahren einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der durch verschiedene Maßnahmen für Verfahrenssicherheit sorgen soll. Daher wollen wir die anstehende Novellierung des Hochschulgesetzes auch nutzen, um eindeutige Regelungen für Verfahrenssicherheit und Qualitätsstandards zu verankern.

Dazu gehören:

  • Verpflichtung zu guter wissenschaftlicher Praxis
  • Pflicht zur Abnahme von Eidesstattlichen Erklärungen
  • gemeinsame Vereinbarung zwischen Betreuenden und Doktorandinnen und Doktoranden bei Promotionsverfahren
  • Prüfungszeitraum zur Möglichkeit der Kontrolle begutachteter Dissertationen durch alle Promotionsberechtigten an einem Fachbereich
  • Veröffentlichungspflicht für abgeschlossene Dissertationen
  • Anzeige der Promotionsordnungen beim zuständigen Ministerium und Veröffentlichung dieser an einer zentralen Stelle

 

6.      Hochschul- und Forschungstour "Nachhaltige Wissenschaft"

Die Hochschul- und Forschungstour, mit der wir ab September starten, hat zum Ziel, die Idee einer "Nachhaltigen Wissenschaft in NRW" als grünes Konzept für die Wissenschaftspolitik zu erarbeiten und im Rahmen einer neuen Leitbildentwicklung innerhalb der Hochschullandschaft breit zu diskutieren.

Die einzelne Hochschule sieht sich oft konfrontiert mit einer Flut von gesellschaftspolitischen Herausforderungen, die an sie herangetragen wird. Eine Lösung ist die Profilierung einzelner Hochschulen im Rahmen einer horizontalen Differenzierung. Je stärker eine Hochschule ein Alleinstellungsmerkmal herausbildet, desto besser kann das Hochschulsystem als Ganzes auch darauf reagieren. An zahlreichen Standorten von Fachhochschulen, Universitäten, Studentenwerken und Forschungseinrichtungen wollen wir uns über ausgewählte Projekte, Initiativen und Studiengänge informieren und die dabei gewonnenen Erkenntnisse in unsere weiteren Überlegungen einbeziehen. Die Themen, die wir im Rahmen unserer Besuche ansprechen wollen sind u. a.:

  • Lehre: Nachhaltigkeit als Motor für eine engagierte Lehre
  • Forschung: Stärkung der sozial-ökologischen Forschung und Vernetzung zwischen Hochschulen und außeruniversitärenForschungseinrichtungen. Auch mit internationalen Forschungsprogrammen
  • Neue Anforderungen an eine interdisziplinär weiter entwickelte Wirtschaftswissenschaft: Öffnung auch zu kulturwissenschaftlichen Ansätzen
  • CO2-freie Hochschule: Energetische Sanierung bestehender Gebäude, Passivhausstandard (oder Plus-Energie-Haus-Standard) bei Neubauten
  • Studentenwerk-Service nachhaltig gestalten: Wohnanlagen, Mensen, Cafeterien ökologisch und energieeffizient betreiben
  • Diversity Management: Heterogenität der Studierenden und MitarbeiterInnen als Chance nutzen - für mehr Bildungsgerechtigkeit und Exzellenz
  • Familienfreundliche Hochschule: Flexible Kinderbetreuungsangebote schaffen, Studienstrukturen und Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft familienfreundlich gestalten
  • Partizipation und Demokratie: Neue Modelle der Beteiligung und des politischen Engagements an Hochschulen
  • Aufbau eines Netzwerkes von Nachhaltigkeitshochschulen für gesellschaftlich relevante Themen

 

7.      Konstituierung PUA II: Brennelementekugeln

In dieser Woche hat sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss II konstituiert, der sich auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP mit den Umständen und Abläufen rund um die Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Verbleib von Brennelementekugeln aus dem Forschungszentrum Jülich beschäftigen wird. Als wissenschafts- und forschungspolitische Sprecherin bin ich von der Fraktion als Obfrau in diesen Ausschuss entsandt worden.

In der ersten Sitzung wurden die Anträge beschlossen, die festlegen, welche Dokumente zur Erfüllung des Untersuchungsauftrages herangezogen werden. In den Sitzungen nach der Sommerpause erfolgt dann die Auswertung der Akten und Befragung der Zeugen im Sinne einer objektiven Wahrheitsfindung und Sachaufklärung.