Stärkung der Bürgerbeteiligung
Liebe Freundinnen und Freunde,
der Landtag wird heute Abend dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung der Bürgerbeteiligung zustimmen. Neben der Zustimmung durch SPD und Grüne, wird wohl auch die Linke zustimmen, die FDP sich wohl enthalten. Dann ist der Weg für eine verbesserte Bürgerbeteiligung in den Kommunen frei. Das Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Wir rechnen damit, dass das in der 51. Kalenderwoche passiert.
Die Gesetzesinitiative geht auf den Koalitionsvertrag zurück:
„Wir wollen mehr direkte Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in unseren Städten und Gemeinden erreichen. Orientiert am bayrischen Modell werden wir deshalb die Hürden bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden senken und die Ausschlüsse einschränken. Durch eine Modifizierung des Kostendeckungsvorschlags werden wir eine Unzulässigkeit aus diesem Grunde in Zukunft vermeiden.“
Wir Grüne begrüßen die Umsetzung des rot-grünen Koalitionsvertrages an dieser Stelle und setzen darauf, dass sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger für die Entwicklung in ihrer Kommune interessieren und engagieren. So können sich die direktdemokratischen Beteiligungsinstrumente noch mehr als bisher zur normalen Praxis in den Kommunen entwickeln.
Die wesentlichen geplanten Änderungen im § 26 der Gemeindeordnung (bzw. § 23 der Kreisordnung) sind die Senkung der Zustimmungs-Quoren beim Bürgerentscheid bei größeren Kommunen, der Wegfall des bisherigen Kostendeckungsvorschlages, der durch eine Kostenschätzung der Verwaltung ersetzt wird und die deutliche Reduzierung der Ausnahmetatbestände von zehn auf fünf Punkte. Auch zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist nun ein Bürgerbegehren auf Gemeindeebene möglich.
Zum Gesetz im einzelnen:
Senkung der Zustimmungs-Quoren beim Bürgerentscheid. Statt bisher 20 Prozent in allen Kommunen sind nun Quoren von zehn, fünfzehn und zwanzig Prozent an der Gesamtzahl der Abstimmungsberechtigten in Städten und Gemeinden über 100.000/ über 50.000/ unter 50.000 Einwohner. Bei Kreisen: hier gelten analog Quoren von zehn, fünfzehn und zwanzig Prozent an der Gesamtzahl der Abstimmungsberechtigten bei Kreisen über 500.000/über 200.000/unter 200.000 Einwohner.
Der Kostendeckungsvorschlag entfällt, stattdessen gibt es in Zukunft eine Kostenschätzung der Verwaltung, die bei der Sammlung von Unterschriften für ein Bürgerbegehren beigefügt sein muss.
Reduzierung der Ausnahmetatbestände (Negativkatalog) auf 5 notwendige Punkte (bisher: 10) wie z.B. Haushalt oder Innere Organisation der Verwaltung. Die Bauleitplanung bleibt Ausnahmetatbestand (§ 26 GO Absatz 5, Punkt 5) mit Ausnahme der Entscheidung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens auf Gemeindeebene. Damit soll die komplizierte Rechtslage berücksichtigt werden und dem Rat die im Bauleitplanverfahren notwendigen Abwägungsentscheidungen vorbehalten bleiben. Das Bürgerbegehren kann sich aber nicht nur auf die erstmalige Aufstellung, sondern auch auf spätere Änderungen oder eine Aufhebung beziehen.
Einführung einer Stichfrage bei konkurrierenden Entscheiden. Das Verfahren hat sich in Bayern bewährt und soll zu einer eindeutigen Entscheidung führen.
Im ersten Halbjahr 2011 wurden bereits zwei Änderungen beschlossen:
Die Wiedereinführung der Stichwahl bei der Wahl von BürgermeisterInnen und LandrätInnen (§ 46c Kommunalwahlgesetz NRW). Bei anstehenden Wahlen wird nun wieder unter den beiden bestplatzierten BewerberInnen des 1. Wahlgangs wenn es dort zu keiner absoluten Mehrheit kommt in einem zweiten eigenständigen Wahlgang entschieden.
Die Abwahl von Hauptverwaltungsbeamten also der BürgermeisterInnen (§66 Gemeindeordnung NRW) und LandrätInnen (§ 45 Kreisordnung NRW) direkt durch die Bürgerschaft durch einen in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern von mindestens 20 v.H. der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde, mit über 50.000 bis zu 100.000 Einwohnern von mindestens 17,5 v.H. der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde und mit mehr als 100.000 Einwohnern von mindestens 15 v.H. der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde gestellten Antrag.
Der Landtag hat in diesem Jahr nun schon drei wichtige Änderungen vorgenommen und damit wesentliche Punkte zum Kommunalrecht aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag vom Juli 2011 bereits umgesetzt. Im Bereich der kommunalen Demokratie und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger haben wir für umfassende Fortschritte gesorgt und liegen damit bundesweit wieder ganz vorne.
Als Anlage erhaltet Ihr eine Musterpresse. Bei Rückfragen steht der Wissenschaftliche Mitarbeiter für Kommunalpolitik unserer Fraktion, Rainer Lagemann gerne zur Verfügung (Tel. 0211-8842561, rainer [dot] lagemann
landtag [dot] nrw [dot] de).
Der Landtag wird voraussichtlich heute Abend nach Redaktionsschluss der meisten Redaktionen das Gesetz verabschieden. Ihr müsst euch also entscheiden, ob ihr die Pressemitteilung morgen erst rausgeben wollt oder noch heute vor Verabschiedung des Gesetztes.
Mit grünen Grüßen
Mehrdad Mostofizadeh, MdL
Dokumente zum Artikel
| Dokument | Beschreibung |
|---|---|
| Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung ..herunterladen | Gesetzentwurf der Landesregierung |

Bei Facebook posten
Bei Twitter verbreiten
