Rot-Grün ergreift zusätzliche Maßnahmen zur Beschleunigung des U3-Ausbaus
Mit haushaltsrechtlichen Lockerungen und zusätzlichen Mitteln erhöht die rot-grüne Landesregierung die Ausbaudynamik zur Schaffung von mehr Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren.
Mit einem aktuellen Erlass erlaubt die Landesregierung, für das Jahr 2011 zugewiesene Investitionsmittel auch im Jahr 2012 zu verausgaben. Ursprünglich sollten die Mittel bis 31.12.2011 ausgegeben oder – falls dies nicht gelingt – an das Land zurückgezahlt werden müssen. Viele Träger und Kommunen hatten sich beklagt, dass der Zeitraum zwischen Mittelbewilligung im Juni und abschließender Verausgabung im Dezember zu knapp für größere Baumaßnahmen sei. Nun können bewilligte oder begonnene Maßnahmen sicher mit Landeszuschüssen finanziert und damit umgehend umgesetzt werden.
Der Entwurf des Landeshaushalts 2012 sieht 40 Millionen Euro an Landesmitteln für den U3-Ausbau vor, zusätzlich zu den von rot-grün schon bereitgestellten 310 Millionen Euro Landesmitteln. Diese Mittel sollen wieder als fachbezogene Pauschale pro Jugendamt gewährt werden, also entsprechend dem Verfahren aus diesem Jahr.
Für 2013 sind weitere 50 Millionen Euro in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Daneben soll die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit der Mittel pro Jugendamt vereinfacht werden.
Der Entwurf des Landesaushalts 2012 enthält außerdem eine weitere Summe von 78 Millionen Euro aus einem Sondervermögen des Bundes, die im Bedarfsfall ebenfalls noch eingesetzt werden können. Zunächst sind jedoch die Landesmittel einzusetzen.
Darüber hinaus wird die Landesregierung 2012 ein so genanntes „Konnexitätsausführungsgesetz“ in den Landtag einbringen, das den Kommunen weitere Mittel für den U3-Ausbau zur Verfügung stellt. Darin werden auch Betriebs- und Verwaltungskosten erfasst.
Hintergrund: Die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung hatte den Kommunen keinen Cent für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellt und war daraufhin von diesen verklagt worden. Nachdem die Kommunen Recht erhalten hatten, muss das Land nach dem Prinzip „Wer bestellt bezahlt“ nun zusätzliche Mittel bereitstellen. Die rot-grüne Landesregierung hatte bereits im Nachtragshaushalt 2010 Mittel bereitgestellt, die aufgrund einer Klage der CDU Landtagsfraktion jedoch nicht verwendet werden dürfen.
Abschließend der Hinweis, dass die CDU Landtagsfraktion durch Anträge und Klagen ständig versucht, die von Rot-Grün bereitgestellten Mittel für den U3-Ausbau zu verhindern.

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