Kommunalinfo

U3-Ausbau und zusätzliche Landesmittel pro Jugendamt


Vergangenen Donnerstag hat der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend getagt. Dort hat die Landesregierung mehrere Berichte vorgetragen, darunter einen zu Familienzentren und einen weiteren Bericht zum Stand des U3-Ausbaus.

Zu letzterem folgende Ergänzung: Der Landtag hat ja bereits enorme Gelder zum U3-Ausbau bereits beschlossen (310 Millionen Euro), es ist auch geplant, weitere Mittel von insgesamt 90 Millionen Euro in den Haushalten 2012 und 2013 einzustellen. Ich setze mich im Moment für die Lösung von zwei administrativen und rechtlichen Problemen in diesem Zusammenhang ein:

1.)    Sollten Kommunen die für ein Haushaltsjahr vorgesehenen Mittel zurückgeben, möchte ich erreichen, dass diese Mittel wieder in die kommenden Haushalte eingestellt werden.

2.)    Familienministerium, Finanzministerium und die rot-grünen Fraktionen bemühen sich fieberhaft darum, dass die den Jugendämtern für 2011 zugewiesenen Mittel auch 2012 eingesetzt werden können. Das ist ein haushaltsrechtliches Problem, da natürlich grundsätzlich  Haushaltsmittel für ein bestimmtes Jahr, in genau dem Jahr, auch verausgabt werden müssen.

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass den Jugendämtern seit langem bekannt ist, dass gegenwärtig nur in absoluten Ausnahmefällen (z.B. Jugendamtsneugründungen) Anträge auf Bundesmittel bei den Landesjugendämtern bewilligt werden. Ich habe aufgrund einiger Nachfragen von Trägern das Ministerium gebeten, hier anscheinend bestehende Unklarheiten in geeigneter Wiese auszuräumen.

Umsetzung des 1. Kibiz-Änderungsgesetzes

Heute erläuterte Ministerin Ute Schäfer der Presse, wie der Umsetzungsstand der Gesetzesänderung vom Juli ist. Meine Pressemitteilung dazu findet ihr hier.
Leider schreibt die Presse meist nur etwas zum Thema Elternbeiträge, so dass andere Inhalte untergehen. Daher noch zwei weitere Informationen von mir: Erstens haben die Kommunen bereits mit Bescheiden von Mitte September Mittel für zusätzliches Personal in der U3-Betreuung erhalten. Die Weitergabe scheint sich aber zu verzögern. Daher nochmal zur Klarstellung: Die Träger haben einen rechtlichen Anspruch für jedes Kind, das am 1. März noch unter drei Jahren alt ist, auf 1.400 Euro (25 Stunden), 1.800 Euro (35 Stunden) und 2.200 Euro (45 Stunden). Es ist eine Jahrespauschale, Voraussetzung für die Zahlung ist, dass zusätzliches Personal gegenüber dem Kibiz-Mindeststandard (Wert 1) eingesetzt wird.

Bezgl. des vorgesehenen 2. Kibiz-Änderungsgesetzes gibt es den dringenden Wunsch der Träger, Kommunen und weiterer Verbände, diese erst zum 1. August 2013 in Kraft treten zu lassen. Die Planung sah bisher den Termin 1. August 2012 vor. Ich kann diesen Wunsch angesichts der vielen Änderungen in kurzer Zeit vollkommen nachvollziehen und gehe davon aus, dass diese Verschiebung auch so kommen wird. Hier gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

Die Höhe der Zuwendungsbescheide/Mittel als Abschlagzahlungen, die die Jugendämter für den U3-Zuschlag und die Kompensation von Elternbeitragsausfällen bisher erhalten haben, sind den angefügten Übersichten zu entnehmen (vorläufige Beträge). Die endgültigen Summen werden dann feststehen, wenn die Kinderzahlen dem Land übermittelt sind. Für endgültige Kompensation der Elternbeitragsausfälle muss in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Außerdem ist die bisherige Gesamthöhe der den Jugendämtern zugeteilten U3-Landesmittel in der Datei aufgeführt.

Mit grünen Grüßen

Andrea Asch

Dokumente zum Artikel

Dokument Beschreibung
Bericht zu U3-Investitionen ..herunterladen
Landesförderung nach Jugendämtern ..herunterladen