Kommunalinfo

Stärkungspaket Stadtfinanzen

Liebe Freundinnen und Freunde,

heute haben sich die Fraktionen von SPD, Grüne und FDP auf die Unterstützung des Stärkungspaktgesetzes geeinigt. Es soll nun am Freitag im Kommunalausschuss und dann in der kommenden Woche vom Landtag beschlossen werden.

Damit findet ein umfangreicher Diskussionsprozess über die Notwendigkeit und die Art und Weise der Konsolidierung der Kommunalfinanzen einen vorläufigen Abschluss. Die Ergebnisse der Anhörung am 11. November im Kommunalausschuss und die vielen Gespräche in den letzten Monaten sind in die Änderungen eingeflossen. Dabei ging es u.a. um die Gesamtausstattung mit bis zu 660 Mio. Euro jährlich bis 2020, davon aus dem Landeshaushalt 350 Mio. Euro.

Die Kommunen werden zur Finanzierung der Konsolidierungshilfen mit bis zu 310 Mio. Euro jährlich herangezogen. Das soll teilweise erfolgen über einen GFG-Vorwegabzug von bis zu 115 Mio. Euro und weitere 195 Mio. Euro (ab 2014) z.B. durch eine Solidaritätsumlage der finanzstarken und abundanten Kommunen. In der ersten Stufe ab 2011 werden 34 überschuldete Kommunen pflichtig vom Stärkungspaktgesetz profitieren. Ab 2012 wird aufwachsend eine Beteiligung für weitere Kommunen (auf Antrag) mit drohender Überschuldung möglich sein.

Die Verteilung der Mittel wird nun nicht nur an die bilanzielle Überschuldung, sondern auch an die Höhe der Kassenkredite geknüpft. Ferner soll es einen Grundbetrag geben, von dem die kleinen und mittleren Kommunen profitieren.

Bei der Ausstellung der Haushaltsanierungspläne wird eine Abweichung bei zu hoher objektiver Belastung der Kommune ermöglicht. Dagegen wird bei bewusstem Abweichen vom Konzept der Vollzug verschärft und ein sog. „Sparkommissar“ eingesetzt.

In der Anlage findet Ihr die Verteilung der Stärkungspakt-Mittel samt Erläuterungen an die Kommunen, die verpflichtend in der ersten Stufe teilnehmen.

Viele Grüße,

Mehrdad Mostofizadeh MdL

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