Sport- und Queerpolitik Dezember 2011
Liebe Leserinnen und Leser,
wieder nähert sich ein Jahr seinem Ende. Bevor ich Euch jedoch ein frohes Fest und einen guten Rutsch wünsche, möchte ich Euch noch einmal über den Stand meiner Arbeit im Landtag auf dem Laufenden halten.
In meinem Newsletter findet ihr dieses Mal erste Informationen aus dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (PUA BLB), zum Thema politische Bildung und zur brandaktuellen Fanproblematik im deutschen Fußball. Darüber hinaus möchte ich Euch meinen Standpunkt zur zukünftigen Finanzierung der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) etwas näher bringen und Euch über den Sachstand des Aktionsplans gegen Homophobie informieren. Im letzten Punkt geht es dann um die Frage, warum die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft zunächst Probleme damit hatte, die filmische Darstellung von Homosexualität für Jugendliche unter 16 Jahren freizugeben.
Ich wünsche euch eine angenehme und spannende Lektüre, erholsame Feiertage und ein erfolgreiches Jahr 2012.
Eure Josefine Paul
Inhalt:
1. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW nimmt langsam Fahrt auf
2. NRW ist bunt - Politische Bildung im Landtag NRW
3. Fanproblematik: Allen Beteiligten gerecht werden
4. NADA-Finanzierung: Auch der Sport ist gefordert
5. NRW unterm Regenbogen – Sachstand Aktionsplan gegen Homophobie
6. Vorsicht ansteckend? Die FSK sorgt sich - um die Jugend?
1. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW nimmt langsam Fahrt auf
Die skandalösen Vorgänge um den Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW beschäftigen nicht nur die Wuppertaler Staatsanwaltschaft, auch der Landtag will Licht ins Dunkel bringen. Auf Antrag aller Fraktionen wurde ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) eingesetzt. Für die Grüne Fraktion darf ich als „Ermittlerin“ im PUA tätig werden. Aufgeklärt werden sollen vor allem die Vorgänge rund um die Großprojekte Landesarchiv Duisburg, FH Köln, Polizeipräsidium Köln Kalk und Schloss Kellenberg.
Besonders im Fokus steht dabei natürlich das Landesarchiv in Duisburg. Nicht zuletzt die immensen Kostensteigerungen haben Öffentlichkeit, Politik und Medien aufhorchen lassen. Nicht weniger als 368% beträgt die zu erwartende Kostensteigerung. Die zunächst angenommen Baukosten von 30 Millionen Euro seien laut Bericht des Landesrechnungshofs völlig unrealistisch gewesen. Darüber hinaus kritisiert der Landesrechnungshof, dass das gesamte Verfahren von der Standortentscheidung bis zum letztendlichen Ankauf des Grundstücks und der Vergabe des Projekts intransparent, völlig unzureichend dokumentiert und damit manipulationsanfällig war.
Erst Anfang November war ans Licht gekommen, dass die Projektentwickler Kölb&Kruse der Duisburger CDU Spenden jeweils knapp unter der Veröffentlichungsgrenze hatten zukommen lassen. Insgesamt flossen 38.000 Euro in die Wahlkampfkassen der CDU. Ob es sich dabei um Dankeschön-Spenden des Unternehmens an den damals wahlkämpfenden Duisburger OB Sauerland gehandelt hat, interessiert mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft.
Aus Sicht von SPD, Grünen und Linken muss es im PUA nun zunächst um die Aufklärung dieses Skandals und auch der politischen Verantwortung für den immensen finanziellen Schaden zu Lasten NRWs und seiner SteuerzahlerInnen gehen. Deshalb haben wir beantragt, dieses Projekt zuerst zu untersuchen. Einigkeit konnte darüber bislang noch nicht hergestellt werden, denn CDU und FDP wollen sich lieber allgemein mit den Strukturen des BLB beginnen und sich dann mit Schloss Kellenberg befassen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt…
Anstatt Nebelkerzen zu werfen, sollten CDU und FDP dem öffentlichen Aufklärungsinteresse Rechnung tragen und sich dem Antrag von SPD, Grünen und Linken anschließen. Auch wir wollen im weiteren Verlauf die Strukturen in den Blick nehmen und die in Rede stehenden Projekte abarbeiten. Aber vor dem Hintergrund immer neuer Erkenntnisse zu diesem dunklen Kapitel nordrhein-westfälischer Baugeschichte kann der Fokus des PUAs auf keinem anderen Projekt liegen, will er einen glaubwürdigen Beitrag zur Klärung dieses Skandals leisten!
2. NRW ist bunt - Politische Bildung im Landtag
NRW ist bunt. Das ist keine neue Erkenntnis, denn wirft man einen Blick in die Geschichte, so stellt man fest, dass NRW schon seit mehr als 150 Jahren ein wahrer Schmelztiegel ist. In einem Land, das so lange von Kohle und Stahl geprägt wurde, ist das natürlich auch ganz wörtlich zu verstehen. Aber seine gesellschaftliche Bedeutung entfaltet dieser Vergleich eher im übertragenen Sinne. Schon die Zeit der Industrialisierung brachte viele Menschen unterschiedlichster Herkunft zwischen Rhein und Ruhr zusammen. Nach dem zweiten Weltkrieg wuchsen nicht nur drei unterschiedliche Regionen zu dem heutigen Bundesland Nordrhein-Westfalen zusammen, auch viele Flüchtlinge und Vertriebene fanden hier eine neue Heimat. Und nicht zu letzte das „Wirtschaftswunder“ prägte das Gesicht einer vielfältigen Gesellschaft, den mit dem wirtschaftlichen Aufschwung stieg auch der Bedarf an Arbeitskräften. Und heute leben Menschen aus der ganzen Welt in Nordrhein-Westfalen.
Für eine Gesellschaft bedeutet das Zusammenleben vieler unterschiedlicher Menschen eine Herausforderung. Nicht zuletzt die politischen Umwälzungen des 20. Jahrhunderts und ihre schrecklichen Folgen haben uns gezeigt, wie fragil ein politisches Gemeinwesen ist. Aber nicht nur die Geschichte lehrt uns, dass Demokratie keine einmalige Entscheidung ist, sondern immer wieder neu bekräftigt werden muss. Die unfassbare Mordserie der Neonazi-Terrorzelle hat uns auf schockierende Weise vor Augen geführt, dass es in diesem Land noch immer Menschen gibt, die aus Menschenverachtung und aus Hass auf das vermeintlich „andere“ und „fremde“ töten. Vorurteile und Diskriminierung sind aber leider keine Phänomene demokratiefeindlicher Extremisten, sie sind mitten in der Gesellschaft verwurzelt und bilden den Nährboden für populistische Hetze gegen Muslime oder Homosexuelle.
Dabei ist „anders sein“ längst die Normalität. Politische Bildung muss daher heute mehr sein als die Vermittlung des demokratischen Systems. Denn besonders der Umgang mit Minderheiten und Pluralität ist der Lackmustest einer demokratischen Gesellschaft. In der Wirtschaft ist der Wert von Vielfalt längst angekommen. Unter dem Begriff „diversity“ entwickeln Unternehmen Strategien, die die Vielfältigkeit ihrer MitarbeiterInnen wertschätzen und nutzen. Und auch unsere Schulen müssen sich im Sinne einer „Pädagogik der Vielfalt“ weiterentwickeln.
Projekte wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ oder „Schule ohne Homophobie – Schule der Vielfalt“ sind wichtige Leuchttürme einer politischen Bildung, die Vorurteile abbauen und gegenseitige Akzeptanz fördern will. Eine „Pädagogik der Vielfalt“ ist aber eine Querschnittsaufgabe, die weder auf bestimmte Projekte noch auf bestimmte Fächer beschränkt sein darf. Ein wichtiger Aspekt ist beispielsweise die Darstellung von Gesellschaft in Schulbüchern. Wer kennt sie nicht, die Geschichten aus dem Englischunterricht über die Sommerferien der Familie Smith oder Jones. Mutter, Vater und zwei Kinder (gerne ein Mädchen und ein Junge) verbringen ihre Ferien auf dem Campingplatz. Aber wo sind die Familien mit den zwei Müttern oder zwei Vätern? Die alleinerziehende Mutter oder der Bruder im Rollstuhl? Und wo sind eigentlich die Familien mit Migrationsgeschichte? Das Englischbuch lässt sich natürlich auch durch ein Mathe- oder Physikbuch austauschen.
Aber auch die „klassischen“ Fächer der politischen Bildung, wie Geschichte, Politik oder Sozialwissenschaften müssen im Sinne einer „Pädagogik der Vielfalt“ weiterentwickelt werden. Was bedeutet beispielsweise politische Bildung im Kontext einer Migrationsgesellschaft? Welchen Platz haben Menschen mit Migrationsgeschichte in unserer Geschichtsschreibung? Und ist die Geschichte der Lesben- und Schwulenbewegung nicht auch ein Beitrag zum BürgerInnenrechtsdiskurs?
Politische Bildung, die die gesamte Vielfalt unserer Gesellschaft wertschätzt und zum Thema macht, ist nicht nur ein wichtiges Mittel der Prävention gegen Vorurteile und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Demokratie- und Menschenfeindlichkeit, sie ist auch systemrelevant für unsere Demokratie.
Am 30.11.2011 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung unserem Antrag „Politische Bildung stärken – Pluralität fördern“ (Drs 15/2364) zugestimmt. Diesen Antrag findet ihr unter http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-2364.pdf?von=1&bis=0
3. Fanproblematik: Allen Beteiligten gerecht werden
Wer in den letzten Tagen und Wochen den Sportteil seiner oder ihrer jeweiligen Tageszeitung aufschlug, konnte kaum umhin, die Diskussion um die Fanproblematik in und um Fußballstadien zu verfolgen. Bereits im Vorfeld der Saison sorgten sich die Innenminister der Länder sowie der Polizei vor allem um die zweite Fußballbundesliga. Nach den Abstiegen von Eintracht Frankfurt und St. Pauli und dem gleichzeitigen Aufstieg von Eintracht Braunschweig, Hansa Rostock und Dynamo Dresden, sehen sie hier ein besonders hohes Gewaltpotenzial.
Doch auch die erste Bundesliga macht den Verantwortlichen nicht erst in der aktuellen Saison ebenfalls Sorgen. In NRW stellt sich die Lage noch etwas anders dar, da NRW nicht nur mit 10 Teams in der ersten und zweiten Bundesliga vertreten ist, sondern auch die zahlreichen Traditionsvereine in den unteren Ligen ein überdurchschnittliches Fanpotential haben.
Für die Polizei bedeutet das Woche für Woche eine hohe Belastungen, denn die Zahl der als „Hochrisikospiele“ eingestuften Spiele steigt, auch weil durch Auf- und Abstiege brisante Derbys hinzugekommen sind. Hier ist auch die Deutsche Fußball Liga (DFL) gefragt. Situationen, bei denen zwei NRW-Derbys an dem gleichen Wochenende stattfinden wie die Castor-Transporte, gilt es zukünftig zu vermeiden. Grundsätzlich ist auch die Ansetzung von „Hochrisikospielen“, wie z.B. das rheinische Derby zwischen Köln und Gladbach, an einem Freitagabend mehr als unglücklich.
Doch neben den berechtigten Sicherheitsdiskussionen geht es aus meiner Sicht auch darum, genauer hinzuschauen, welche Interessen organisierte Fans haben und welchen Beitrag auch diese Gruppen zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit aller Beteiligten leisten können. Denn schaut man einmal genauer hin, so stellt man fest, dass es sich bei diesen Gruppen durchaus um eine Form von Jugendkultur handelt. Nicht zuletzt durch die Arbeit der zahlreichen Fanprojekte setzt hier klassische Jugendarbeit an. Das gesellschaftliche Potential was darin liegt, sollte nicht unterschätzt und von der Debatte um gewaltbereite Chaoten, die auch in den Fankurven eine absolute Minderheit darstellen, überdeckt werden.
In NRW ist man durchaus auf dem richtigen Weg, die Probleme anzupacken, wurde vom Innenminister Ralf Jäger doch die Ausarbeitung der Initiative „Mehr Sicherheit bei Fußballspielen“ initiiert. Das darin enthaltende 10-Punkte-Programm wurde nach eigenen Aussagen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB), der Deutschen Fußball Liga (DFL), den Vereinen, den Kommunen, dem Städtetag, den Fanprojekten, den Verkehrsunternehmen, dem Verkehrs- und Sportministerium sowie der Bundes- und Landespolizei erarbeitet. Die organisierten Fangruppen und Fanprojekte beschweren sich jedoch über mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten bei der Erarbeitung der Initiative und pauschale Verurteilungen von Fanszenen. Auch scheinen einige Vereine ihre Fans bisher nur sehr restriktiv bei der Erarbeitung von Maßnahmen zu bedenken. Ich will aus diesem Grund in Zukunft verstärkt die Kommunikation mit den Fans und der Polizei suchen. Nur wenn beide Seiten Verständnis aufbringen und sich auf gleicher Augenhöhe begegnen, kann die Problematik der Fangewalt eingedämmt werden.
4. NADA-Finanzierung: Auch der Sport ist gefordert
In den letzten Wochen hat sich in der Sportpolitik ein Thema wieder in den Vordergrund gedrängt, dass auch aus grüner Sicht schon lange einen wichtigen Platz in der Sportpolitik haben muss: Der Kampf gegen Doping im Spitzen- und im Breitensport. Der Grund für die akute Relevanz des Themas ist die ungeklärte zukünftige Finanzierung der Arbeit der Nationalen Doping Agentur (NADA) in Bonn. Eigentlich als Stiftung gedacht, wurde die NADA in den letzten Jahren hauptsächlich aus der Anschubfinanzierung durch Bund und (in deutlich geringerem Ausmaß) aus Mitteln der Länder finanziert. Diese Anschubfinanzierung läuft nun aus. Leider konnte das Stiftungskapital jedoch bisher nicht angemessen erhöht werden, so dass die angedachte Finanzierung nur aus den Kapitalerträgen nicht ausreichen wird.
Meiner Auffassung nach ist es notwendig, dass wir Grünen uns in Bezug auf die Nationale-Anti-Doping-Agentur (NADA) und den Umgang mit dem Thema Doping im Allgemeinen weiterhin umfassend positionieren. Dabei spielt die Finanzsicherheit der NADA eine nicht unerhebliche, aber keinesfalls die wichtigste Rolle.
Im Kampf gegen Doping gibt es einige Forderungen, die wir Grünen bereits vor längerer Zeit aufgestellt haben und die durchaus jenseits der Arbeit der NADA eine Wirkung entfachen können: Das betrifft zum einen die Bindung der staatlichen Fördermittel für den Sport an die Einhaltung der Anti-Doping-Regeln. Dieses Ziel sollte eine grüne Sportpolitik weiterhin vorrangig verfolgen. Zum anderen ist auch die Frage, welche Wirkung an die Durchsetzung der Bewertung von Doping als strafrechtlichem relevantem Sportbetrug gekoppelt ist, zu prüfen. Es ist gut vorstellbar, dass eine Durchsetzung dieser Forderung die Hemmschwelle für die Verwendung illegaler Substanzen gerade im Breitensport deutlich erhöhen könnte.
Ein wichtiger zusätzlicher Aspekt beim Thema Doping ist, dass das „Anti-Doping Administration & Management System“ (ADAMS), welches von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) zur Aufenthaltserfassung von Sportlerinnen und Sportlern etabliert und auch von der NADA verwendet wird, datenschutzrechtliche Fragen aufgeworfen hat, die bisher nicht ausreichend geklärt werden konnten. Es daher dringend erforderlich, die Erkenntnisse aus den Berichten der zuständigen Datenschutzbeauftragten aktiv aufzugreifen. Da sich der Sitz der NADA in Bonn befindet, ist besonders der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW in der Verantwortung.
Alle Entwicklungen in diesem Bereich müssen wir genau beobachten und gegebenenfalls kritisch begleiten: Als Grüne stehen wir nicht nur für einen fairen Sport, sondern auch für BürgerInnenrechte und damit verbunden für den verantwortungsvollen Umgang mit Daten. Dies gilt auch für die Erhebung des Aufenthaltsortes von Sportlerinnen und Sportlern und insbesondere für Personen aus deren Umfeld, die beim bisherigen Datenmanagement teils unfreiwillig miterfasst werden.
Natürlich aber greift die NADA in ihrer Präventionsarbeit auch die wichtigen Bereiche Nachwuchs- und Breitensport auf. Als Grüne sollten wir diese Aspekte zukünftig stärker betonen, geht es uns doch besonders um die positiven Wirkungen von Sport auf die Gesamtgesellschaft. Diese werden durch die Verwendung von unerlaubten leistungssteigernden Mitteln (z.B. im Fitnesssport) deutlich konterkariert.
Was die Finanzierung der Arbeit der NADA angeht, so bin ich der Auffassung, dass es keine bedingungslose Unterstützung geben darf, solange die oben genannten Fragen unbeantwortet bleiben.
Meiner Auffassung nach bedarf es zudem einer nachhaltigen Finanzierung des Kampfes gegen Doping. In der Rollenaufteilung zwischen Bund und Ländern ist der Bund noch immer federführend für den Anti-Doping-Kampf im Spitzensport zuständig. Das ist auch richtig: Eine stärkere Rolle der Länder kann ich mir nur mit direktem Bezug auf die Aufklärung und Kontrolle von Nachwuchsathletinnen und -athleten in den Landesleistungszentren vorstellen.
Sollte die Bundesregierung nicht dazu bereit sein, langfristig Mittel bereitzustellen, werden wir Grünen die grundsätzliche Konzeption der NADA als Stiftung des bürgerlichen Rechts hinterfragen und nach Alternativen suchen müssen. Eine rein staatliche Finanzierung ist jedoch keine Option: Zunächst einmal ist daher der Sport gefordert. Ein erster Schritt wäre es daher, durch eine stärkere Einbindung des organisierten Sports, vor allem der finanzkräftigen Verbände, den Kapitalstock der Stiftung zu erhöhen.
5. NRW unterm Regenbogen – Sachstand Aktionsplan gegen Homophobie
Die Erarbeitung des „Aktionsplans für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – gegen Homo- und Transphobie“ biegt in die Zielgerade ein. Mag der Titel auch etwas sperrig klingen, die Inhalte sind vielfältig und ambitioniert.
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) hat den Arbeitsprozess organisiert. Beteiligt waren vor allem die Landesorganisationen der queeren Selbstorganisation, aber auch alle Landesministerien haben sich intensiv an der Erarbeitung des Aktionsplans beteiligt. Und auch die Fraktionen waren eingeladen, an dem Erarbeitungsprozess teilzunehmen. Leider machten die anderen Fraktion davon nicht allzu regen Gebrauch.
Herausgekommen ist nun ein Maßnahmenkatalog, der wirklich den Anspruch erheben kann, Antidiskriminierung in alle gesellschaftlichen und politischen Bereiche zu tragen. In insgesamt 11 Untergruppen wurden Maßnahmen zu Bereichen wie Bildung, Kinder/Jugend/Familie, Behinderung und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch zu Transgender/Transsexualität, Gesundheit, Migration, Kultur und Sport diskutiert und zu Papier gebracht. Um ein politisch umsetzbares Programm aus diesem Katalog zu machen, wurde in mehreren Runden eine Prioritätenliste erstellt. Dass in dieser Liste nicht alles enthalten ist, was während des gesamten Arbeitsprozesses zusammengetragen wurde, soll aber nicht heißen, dass das, was in der ersten Stufe noch nicht angegangen werden kann, unter den Tisch fallen soll. Der Aktionsplan soll auch in den folgenden Jahren fortgeschrieben und weitere Maßnahmen nach und nach realisiert werden.
Die erste Runde des Aktionsplans soll Anfang nächsten Jahres im Kabinett beschlossen werden. Erste Forderungen konnten allerdings schon realisiert werden. So fördert das MGEPA seit dem Sommer das Schulaufklärungsprojekt SchLau mit einer Stelle für die Landeskoordinierung. Und auch das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) hat bereits eine Stellenausschreibung für eine Landeskoordination für das Projekt „Schule ohne Homophobie – Schule der Vielfalt“ veröffentlicht. Ab Februar 2012 fördert das MSW das Projekt für zwei Jahre mit der Freistellung einer ganzen Lehrkraft bzw. zwei halben Lehrkraftstellen.
Das Ministerium für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) hat ebenfalls bereits ein erstes größeres Projekt bewilligt. In einem auf drei Jahre angelegten Modellprojekt soll es vor allem um lesbische und schwule Jugendliche im ländlichen Raum gehen. Wie können ihnen Angebote gemacht werden? Denn Bedarf gibt es genug, aber meist beschränken sich die Angebote auf die Städte, was für die Jugendlichen mit enormen Fahrzeiten verbunden ist. Träger dieses Modellprojekts ist der Sozialverein für Lesben und Schwule e.V. (SVLS e.V.).
Erfreuliche erste Schritte sind also schon unternommen. In der nächsten Zeit stehen wir aber nicht nur vor der Herausforderung, auch die bislang nicht berücksichtigten Maßnahmen anzugehen und umzusetzen. Ganz zentral für die erfolgreiche Umsetzung des Aktionsplanes wird es sein, weitere gesellschaftliche Gruppen jenseits der queeren Selbstorganisation ins Boot zu holen. Darüber hinaus soll der Aktionsplan auch vor Ort umgesetzt werden – dafür PartnerInnen und UnterstützerInnen in den Kommunen zu finden wird ein herausforderndes und wichtiges Unterfangen in 2012.
Weitere Informationen zu den genannten Projekten findet Ihr/Sie hier:
Weitere Infos zum Aktionsplan gibt’s hier:
http://www.mgepa.nrw.de/emanzipation/LSBTTI/aktionsplan_homophobie/index.php
6. Vorsicht anteckend? Die FSK sorgt sich - um die Jugend?
Dass die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) einem Film, der sich mit dem Thema Sexualität und Heranwachsen befasst, eine Altersfreigabe erst ab 16 Jahren erteilt, muss an für sich nicht überraschen. Schließlich liegt die Pubertät der meisten FSK-TesterInnen schon etwas zurück: Das Durchschnittsalter liegt laut eigenen Angaben bei ca. 50 Jahren. Manche (!) VertreterInnen dieser Generation mögen vielleicht meinen, dass man gerade in Zeiten von unkontrollierter Internet-Pornographie zumindest das Kino für Jugendliche frei von nackter Haut und anstößigen Sexszenen halten sollte. Das Kino – Ein Rückzugsraum vor der Realität? Dieser Gedanke ist zwar nicht neu, wurde bisher aber meist anders interpretiert.
Wird in der FSK- Begründung für eine Altersfreigabe aber von der Darstellung einer „verzerrten Realität“ gesprochen, scheint etwas Schwerwiegenderes vorzuliegen, als ein paar harmlose Bilder unbekleideter pubertierender Jugendlicher. Schließlich haben auch Filme wie „The Social Network“ nur ein FSK 12-Rating bekommen, obwohl sie, mal mehr mal weniger dezidiert, verschiedenste Formen heterosexueller Sexualpraktiken ‘andeuten‘. Die wildesten Vermutungen drängen sich also auf…
Der Film „Romeos“ von Sabine Bernardi, auf den sich die angesprochene FSK-Bewertung bezieht, behandelt allerdings nur die Themen Trans- und Homosexualität. An für sich nichts unrealistisches: Fünf bis zehn Prozent der deutschen Bevölkerung sind lesbisch oder schwul, auch von Transsexualität sollte der/die durchschnittliche FSK-TesterIn in ihren bisherigen 50 Jahren Lebenszeit schon gehört haben. Wo liegt also das Problem? In der jetzt publik gewordenen Begründung für die FSK 16-Freigabe von „Romeos“ heißt es weiter: „Die Schilderung einer völlig einseitigen Welt von Homosexualität im Film könnte [.] zu einer Desorientierung in der sexuellen Selbstfindung führen.“
Gehen wir einmal davon aus, dass die FSK-TesterInnen nicht ernsthaft glauben, der Anblick von filmisch-dargestellter Homosexualität könnte die Jugendlichen zwischen zwölf und 16 Jahren mit dem „Virus“ gleichgeschlechtlicher Liebe „infizieren“, so bleibt nur ein Rückschluss möglich: Die FSK glaubt, heterosexuelle Jugendliche könnten durch den Film in der Annahme verunsichert werden, dass ihre sexuelle Neigung wirklich die einzig (!) normale Version von Sexualität ist und vielleicht sogar beginnen, die generelle Idee einer „normalen Sexualität“ zu hinterfragen. Unter Umständen folgen auf diesen Prozess dann mehr Toleranz oder sogar gedankliche Eigenständigkeit. Eine bedrohliche Vorstellung.
Verständlicher Weise hat die FSK-Begründung inzwischen massive Proteste ausgelöst: So fragte der LSVD in einer Stellungnahme zum Thema:
„Verbietet die FSK auch Filme über heterosexuelle Jugendliche, die sich den Problemen der ersten Liebe widmen? Hat sich die FSK schon mal überlegt, welche Belastung die wiederholte Darstellung von vermeintlich normaler Heterosexualität für heranwachsende homo- oder bisexuelle Menschen hat?“
Mindestens genauso wichtig wäre allerdings die Frage, welchen Einfluss die stereotypische Darstellung heterosexueller Sexualität auf die Entwicklung heterosexueller Jugendlicher hat… auch hier soll es gerüchteweise fatale Dissonanzen zwischen Film und Wirklichkeit geben…
Was tun? Viele Alternativen gibt es nicht: Als einzige Lösung für das Gesamtproblem bietet es sich an, Kindern und Jugendlichen einen offenen Umgang mit dem Thema Sexualität zu ermöglichen. Nur so entstehen realistische Vorstellungen.
Die FSK hat sich inzwischen für die diskriminierenden Äußerungen entschuldigt, ob die Altersfreigabe geändert wird, bleibt abzuwarten.

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