Bundesregierung will Kosten der Gebäudesanierung auf Länder und Kommunen abwälzen
Am 9. Februar, hat der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat bei der Beratung über das mit schwarz-gelber Mehrheit beschlossene Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden erneut ergebnislos vertagt.
Auch in der zweiten Verhandlungsrunde beharrte der Bund auf der mehrheitlichen Finanzbeteiligung von Ländern und Kommunen und war nur unter diesen Bedingungen zu Gesprächen bereit. Sie sollen 57 Prozent der steuerlichen Mindereinnahmen tragen, obwohl der Bund mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen erhält die durch die energetischen Sanierungsmaßnahmen ausgelöst werden. Dies ist für das Land Nordrhein-Westfalen nicht tragbar.
Gleichzeitig hat der Bund die KfW-Förderung abgesenkt. Insgesamt heißt dies, dass die Bundesregierung sich weigert, trotz gegenteiliger Ankündigungen Anstrengungen bei der Gebäudesanierung zu unternehmen, um das selbstgesteckte Ziel von 3% jährlicher Sanierungsrate zu erreichen.
Die Landesregierung hat in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen im Landtag am 2. Februar 2012 deutlich gemacht, dass die Kostenbeteiligung der Länder und Kommunen so weit wie möglich begrenzt sein muss und dass ein Modell einer steuerlichen Abschreibung sozialausgewogen ausgestaltet, also progressionsunabhängig sein muss.
Die unnachgiebige Position der Bundesregierung ist ein unwürdiges Schwarze-Peter-Spiel, das verdecken soll, dass Schwarz-Gelb Taten vermissen lässt. Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung ist insbesondere für das selbstgenutzte Eigentum und Kleineigentümer interessant. 70 Prozent der Wohngebäude betrifft dies in Deutschland. Viele Sanierungswillige werden vom Förderdschungel abgeschreckt und stellen darum ihre geplante Sanierungsmaßnahme zurück. Die Abschreibung könnte hier hilfreich sein und wesentliche Impulse für die Sanierung des Gebäudebestandes und das örtliche Handwerk auslösen.

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