Verlässlichkeit und Gerechtigkeit – Unsere Prinzipien bei der Änderung des Landeswassergesetzes


Bei der Funktionsprüfung der Abwasserentsorgung geht es für uns Grüne um einen fairen Ausgleich der Interessen von HauseigentümerInnen und Gewässerschutz, aber auch um Verlässlichkeit für Kommunen, HandwerkerInnen und eben der EigentümerInnen und es geht nicht zuletzt um den rechtlich stets zu beachtenden Gleichbehandlungsgrundsatz.

Es war zunächst die CDU/FDP-Landesregierung, die 2007 den § 61a – die Dichtheitsprüfung – in das Landeswassergesetz (LWG) eingeführt und zudem strenge Fristen durchgesetzt hat. Bis vor wenigen Monaten gab es in diesen Fragen einen breiten Konsens. In einer rein taktisch begründeten Pirouette haben CDU/FDP jedoch die bisher unbestrittenen gemeinsamen Linien bei dieser Thematik verlassen. Wir Grüne hingegen sagen sehr deutlich: wir bekennen uns weiterhin zum Vorsorgegrundsatz – Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel.

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir den § 61a LWG nun streichen und die Abwasserentsorgung im Rahmen einer Funktionsprüfung stärker am Bundesrecht orientieren. Es geht uns damit vor allem auch um die Standsicherheit bei den für die Abwasserentsorgung vorgesehenen Kanälen. Der im Gesetzesentwurf enthaltenen Verordnungs-Ermächtigung folgend haben wir nun auch einen Entwurf für eine solche Verordnung vorgelegt. Unsere Maßstäbe dabei bleiben der faire Ausgleich von Interessen, die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und die Verlässlichkeit der Politik.

Die Rede von Hans Christian Markert MdL

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Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes ..herunterladen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN