Rede zum Die Linke-Antrag

Abschiebehaft abschaffen!


Rede von Monika Düker MdL, flüchtlingspolitische Sprecherin

Monika Düker (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In § 62 des Aufenthaltsgesetzes ist die Abschiebungshaft geregelt. Danach können Ausländerinnen und Ausländer auf richterliche Anordnung zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen werden, wenn sie ausreisepflichtig sind und wenn beispielsweise der Verdacht besteht, dass sie sich der Abschiebung entziehen wollen. Die Höchstdauer der Abschiebungshaft beträgt in Deutschland 18 Monate.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es bereits in den Ausschüssen gesagt, in denen wir den Antrag beraten haben, und wiederhole es hier im Plenum gerne: Ich persönlich finde es für einen Rechtsstaat beschämend, dass Menschen, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, 18 Monate lang eingesperrt werden können.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Schaut man sich die Strafbemessungszeiten im Strafgesetzbuch an, so stellt man fest, dass man in diesem Land schon einiges angestellt haben muss, um für 18 Monate ins Gefängnis zu kommen.

(Ali Atalan [LINKE]: Stotko, hör zu!)

Daher sehe ich insbesondere dringenden Handlungsbedarf, was die Dauer der Inhaftierung angeht. Ich halte sie für absolut unangemessen. Im Bundesrat wurden entsprechende Anträge von rot-grün regierten Ländern eingebracht und abgestimmt. Leider hat die CDU diese Anträge immer abgelehnt.

Nun zurück zur Landespolitik! Wie wendet NRW dieses Gesetz an? Ich denke, darum geht es in diesem Landtag.

Bereits die rot-grüne Landesregierung hat mit den Abschiebehaftrichtlinien in Nordrhein-Westfalen deutlich gemacht, dass die Abschiebehaft hier eine Ultima Ratio darstellt und alle milderen Mittel wie Meldeauflagen vorrangig genutzt werden müssen. Besonderen Schutzansprüchen von Schwangeren, Müttern, Alleinerziehenden, über 65-Jährigen sowie Jugendlichen haben wir in unserem Bundesland im Rahmen unserer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Richtlinien Rechnung getragen. Wir haben in den Abschiebehaftanstalten – jetzt ist es nur noch eine in Büren; die in Neuss wurde aufgelöst – die Finanzierung für Beratung und Betreuung über die Jahre sicherstellen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund dieser Richtlinien, die aus rechtsstaatlicher Sicht bundesweit die besten sind, dürfte es eigentlich nur noch in Einzelfällen zur Abschiebehaft kommen. Leider ist dies nicht der Fall. Deswegen sehe ich – anders als die Fraktion der Linken – in Nordrhein-Westfalen keinen Regelungsbedarf. Wir haben aus meiner Sicht alle landesrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.

Ich sehe aber sehr wohl Vollzugsprobleme, keine Regelungsprobleme. Denn ich habe den Eindruck – das sage ich auch ganz offen –, dass von den Ausländerbehörden dieses Landes allzu oft und allzu leichtfertig Anträge auf Abschiebehaft gestellt werden und dass diese Abschiebehaft – auch das finde ich für einen Rechtsstaat beschämend – als Beugehaft missbraucht wird.

(Beifall von den GRÜNEN, von der LINKEN und von Serdar Yüksel [SPD])

Den Vollzug in Büren sehe ich anders als Sie, Herr Rickfelder. Sie meinen, wenn der Anstaltsleiter in der Anhörung sagt, da sei alles in Ordnung, dann sei dem auch so. – Wie ich sehe, ist Herr Rickfelder nicht mehr im Raum, um der Debatte zu folgen. Daran erkennt man wieder mal den Stellenwert dieses Themas in der CDU-Fraktion.

(Ali Atalan [LINKE]: Ja, genau!)

Ich denke, es stünde uns als Abgeordnete gut an, uns das mal vor Ort anzuschauen. Soweit ich weiß, wird da ja auch die Vollzugskommission tätig werden. Ich selber bin mehrere Male in Büren gewesen und denke, dass wir sehr genau hinschauen müssen, ob es bei den Haftbedingungen Verbesserungsbedarf bei den Häftlingen gibt. Denn in der Tat darf Abschiebehaft nicht mit Strafhaft gleichgesetzt werden.

(Daniel Sieveke [CDU]: Das ist kein Hotel! – Gegenruf von Hans Christian Markert [GRÜNE]: Peinlicher Zuruf! Unterlassen Sie das!)

Zusammenfassend kann ich für meine Fraktion sagen:

Erstens. Die Abschiebehaft darf in einem Rechtsstaat wenn überhaupt nur die Ultima Ratio für Einzelfälle sein.

Zweitens. Die Landesregierung nutzt mit den Abschiebehaftrichtlinien ihre landesrechtlichen Spielräume, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist, um die Zielsetzung – und diese Zielsetzung der Landesregierung trägt auch meine Fraktion –, Abschiebehaft zu vermeiden, wo dies geht, zu erreichen. Ich möchte hier allerdings für meine Fraktion hinzufügen: Wir sehen Handlungsbedarf, dies vor Ort auch umzusetzen.

Drittens. Die Haftbedingungen müssen aus unserer Sicht so gestaltet werden, dass eine angemessene gesundheitliche Versorgung, eine qualifizierte Beratung und ausreichend Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten sichergestellt werden. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, man darf sich vor Ort auch mal angucken, ob dies auch so umgesetzt wird.

(Beifall von den GRÜNEN)

Darüber hinaus – das ist mir persönlich ein besonderes Anliegen – muss den besonderen Belangen von Frauen Rechnung getragen werden.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Viertens. Für die grüne Fraktion kann ich hinzufügen, dass auch wir weiterhin Alternativen zur Abschiebehaft prüfen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir arbeiten auch an Konzepten.

(Ali Atalan [LINKE]: Wann denn?)

Um Abschiebehaft in Nordrhein-Westfalen noch stärker zu vermeiden, werden wir offensiv an Konzepten zu Alternativen zur Abschiebehaft

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

– und diese sehe ich in der Tat – arbeiten.

Für all dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir nicht den Antrag der Fraktion Die Linke. Wir sind da gut aufgestellt. Wir arbeiten weiter am Thema. Problembewusstsein ist da vorhanden. Wir brauchen diesen Antrag also nicht. Trotzdem möchte ich mich für Ihre Initiative bedanken. Ich denke, wir haben dadurch eine gute Anhörung im Landtag gehabt, durch die uns allen die Problemlage noch mal bewusst geworden ist. – Schönen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)