Rede zum CDU/SPD/GRÜNE-Antrag

Achtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes


Rede von Reiner Priggen MdL, Fraktionsvorsitzender

Reiner Priggen (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Ich teile das, was der Kollege Laumann und Herr Römer gesagt haben. Ich spreche als jemand, der jetzt im zwölften Jahr hier im Landtag ist. Im Jahr 2000 bin ich mit vielen Kollegen aus der FDP – auch mit Herrn Dr. Papke – in den Landtag gekommen. Ich möchte ein paar konkrete Zahlen nennen, weil in der Berichterstattung viele falsche Zahlen genannt wurden.

Wenn Herr Dr. Papke 2015 – dann ist er knapp 55 Jahre alt; das ist eine entscheidende Altersgrenze – nach dem alten Abgeordnetengesetz nicht wieder in den Landtag käme, dann hätte er nach heutigen Zahlen – ich habe sie erfragt, weil es mich in eigener Sache interessiert; ich bin jetzt 59 Jahre alt – einen Versorgungsanspruch von monatlich 2.070 €. Wenn jemand Jüngeres zu den Sätzen, die wir bisher hatten, zehn Jahre ins Versorgungswerk eingezahlt hätte, dann stünden den 2.070 €, auf die wir beide Anspruch hätten, 1.070 € gegenüber. Das ist die Relation.

Jetzt kommt aber ein ganz entscheidender Punkt: Das, was ich seit meinem 55. Lebensjahr bekomme und Sie, Herr Dr. Papke, mit 55 Jahren bekämen, bekommt dieser jüngere Abgeordnete nicht bereits mit 55, sondern erst mit 65 Jahren.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Das ist in der Berichterstattung vielfach untergegangen, aber mir ist es wichtig, darauf aufmerksam zu machen. Denn das ist ein gravierender Unterschied. Schließlich wissen wir alle – und darüber muss man auch reden können –: Wenn ein Abgeordneter mit 60 Jahren den Landtag verlässt, dann ist es nicht unbedingt so, dass auf dem Arbeitsmarkt jemand auf ihn wartet und mit Kusshand nimmt. Dann muss er gucken, wie er die nächsten fünf Jahre klarkommt. Das gilt für Abgeordnete genauso wie für viele andere.

Das heißt, um es ganz klar zu sagen: Die beiden Kollegen haben nicht für sich selber geredet. Ich mache es auch so; ich rede nicht für mich selber. Ich komme mit dem hier gut klar. Ich habe nichts zu klagen. Ich mache das auch nicht, um Reichtümer zu verdienen. Ich rede auch, weil wir uns sorgfältig damit beschäftigt haben, weil man sich überlegen muss, was mit denjenigen ist, die nach uns kommen und die auch kommen sollen. Dann reden wir nicht über die Relation 2.070 zu 1.070 €, sondern wir reden über 20 % Abschlag mit 60 Jahren, und dann reden wir über 840 €. Noch einmal fünf Jahre runter geht gar nicht, weil das Versorgungswerk die Grenze bei 60 Jahren zieht.

Ich meine, es ist nicht unangemessen. Ich meine, es ist vertretbar, wenn wir diese Erhöhung der Beiträge ans Versorgungswerk, die wir alle versteuern müssen, machen. Wobei wir immer noch gegenüber dem, von dem beispielsweise Herr Dr. Papke und ich profitieren, 40 % kürzen, weil man damals gesagt hat: Die Maßstäbe sind zu hoch. Diese 40 % Kürzung sollen beibehalten werden, und die zehn Jahre Verlängerung wird beibehalten. Aber wir wollen nicht noch weiter herunter. Wir wollen dann die Relation so herstellen. Deswegen ist das, meine ich, an der Stelle sachlich auch gerechtfertigt.

Ich habe mich lange damit befasst. Für mich gilt es ähnlich wie für Herrn Laumann: Man teilt sich die Arbeit immer auf. Man guckt nicht an jeder Baustelle ganz genau hin, wenn andere zuverlässige Kollegen das machen. Wenn man sich damit befasst, dann sieht man, dass es an der Stelle vernünftig ist, da etwas nachzusteuern.

Ich komme noch zu einer Besonderheit, weil man viele Zuschriften auch von Leuten bekommt, die nicht standardisierte Massenkampagnen des Bundes der Steuerzahler machen, sondern die in individuellen Briefen fragen: Was macht ihr? Dann muss man auch erklären: Leute, der Job eines Abgeordneten, die Tätigkeit hier ist nicht zu vergleichen. Ich kann das auch sagen. Ich komme nicht aus dem öffentlichen Dienst. Ich habe als Ingenieur gearbeitet. Meine Kollegin Beer hat eine Selbstständigkeit aufgegeben.

Wir wissen alle: Nach zehn Jahren hier fangen Sie nicht wieder an dem Punkt an, an dem Sie aufgehört haben. Sie haben die Kunden verloren, und Sie müssen neu durchstarten.

(Beifall von den GRÜNEN, von der CDU und von der SPD)

Da bin ich mit den beiden Kollegen einig. Ich möchte, dass wir ein Parlament haben – nichts gegen den öffentlichen Dienst, auch nichts gegen Rechtsanwälte, die in Düsseldorf wohnen und mit einem Fahrrad in den Landtag kommen und die Kanzlei nebenbei machen können –,

(Heiterkeit)

in dem jemand wie Kollegin Beer, aus der Selbstständigkeit kommend, sagt, ich möchte ein solches Mandat ausüben, und in dem jemand, der aus der Wirtschaft kommt, sagen kann, ich gehe für zehn Jahre in den Landtag; ich mache das. So ein Parlament möchte ich haben.

Dann muss das Parlament auch – da bin ich sicher – einen entsprechenden Anreiz und einen Ausgleich dafür bieten, dass ich nicht hinter das zurückfalle, was ich an anderer Stelle bei einer vernünftigen beruflichen Karriere erreichen kann.

(Beifall von den GRÜNEN, von der CDU und von der SPD)

Es gibt ja auch eine Berichterstattung, die das vernünftig darstellt. Wenn ich mir heute den Vergleich in den Medien mit den anderen Bundesländern anschaue, dann liegt Nordrhein-Westfalen auch mit dem, was wir an Korrektur vornehmen, hinter Hessen und Bayern als Spitzenreitern, hinter dem Bund, hinter Baden-Württemberg, hinter Niedersachsen. Das heißt, wenn ich die Stadtstaaten herausnehme, dann sind wir im Vergleich an der Stelle hinter all diesen Ländern einzuordnen. Deswegen ist das aus meiner Sicht mit gutem Gewissen vernünftigerweise zu vertreten.

Wenn ich hier zukünftig Kolleginnen und Kollegen haben will, die diesen Schritt aus eigener Sicherheit und Selbstständigkeit heraus machen, dann ist das so notwendig. Deswegen trägt meine Fraktion es auch mit. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN, von der CDU und von der SPD)

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Achtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ..herunterladen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN