Rede zum Die Linke-Antrag

Beobachtung von LINKEN-Abgeordneten durch „Verfassungsschutz“


Reden von Matthi Bolte MdL, innenpolitischer Sprecher

Matthi Bolte (GRÜNE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Sachverhalt, der der heutigen Aktuellen Stunde zugrunde liegt, ist ein weiteres Indiz dafür – der Kollege Stotko hat das zum Schluss seiner Rede wirklich deutlich gemacht –, dass wir eine breit angelegte Diskussion über die Ausrichtung und die Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden führen müssen.

Wir sind zum Teil – das ist, glaube ich, durch die vorigen Wortmeldungen auch deutlich geworden – schon mittendrin in dieser Debatte. Wir müssen sie aber breit auflegen und sachlich führen. Es ist nicht unbedingt geboten, an solch einem Punkt jetzt zu versuchen, Grabenkämpfe aufzuziehen, die wir schon bei früheren Debatten immer wieder hatten.

Meine Damen und Herren, diese Debatte hat viele Aspekte. In jüngerer Zeit gab es die große Diskussion um die Ausrichtung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Ganz aktuell geht es um die Beobachtung von Abgeordneten der Linken im Deutschen Bundestag. Das zusammen kulminiert. Ich versuche, auf beides in jetzt noch sechs Minuten Redezeit einzugehen.

In unserer verfassungsmäßigen Ordnung ist das Abgeordnetenmandat mit einer großen Freiheit und einer großen Unabhängigkeit ausgestattet. Das ist völlig zu Recht der Fall. Diese Freiheit und diese Unabhängigkeit müssen erhalten werden.

Wenn wir uns angucken, welche Hürden es teilweise gibt – gerade bei den Regularien im Bundestag –, um diese Freiheit des Abgeordnetenmandats zu erhalten, dann müssen wir, glaube ich, ein Bild aufnehmen, das in der Debatte in den letzten Tagen viel gebraucht wurde. Es kann nicht sein, dass im Deutschen Bundestag ein Immunitätsausschuss zusammentreten muss, sobald ein Abgeordneter einen Außenspiegel abgefahren hat, dass es aber keinerlei Regularien darüber gibt, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Abgeordneten umgeht.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Ich bin Thomas Stotko sehr dankbar dafür, dass er das gerade bereits so aufgenommen hat. Es ist schon eine selten-absurde Konstellation, dass einer der Abgeordneten der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, der im Kontrollgremium für das Bundesamt für Verfassungsschutz sitzt, selbst kontrolliert/beobachtet wird. Das ist eine Konstellation, die zeigt, dass die Exekutive auf Bundesebene nicht realisiert hat, dass es eine erste Gewalt im Staat gibt. Die Unabhängigkeit der Legislative darf niemand einschränken, erst recht nicht die Behörde, zu deren Kontrolle diese Legislative ein exklusives Gremium geschaffen hat.

(Beifall von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, auch hier im Landtag gilt: Das Parlamentarische Kontrollgremium ist ein Kontrollgremium, es ist kein Verteidigungsgremium, sondern es ist ein Gremium, in dem wir die Kontrollbefugnisse, die das Parlament gegenüber dem Verfassungsschutz hat, wahrnehmen können.

Es gibt hier tatsächlich einen großen Widerspruch zum Kollegen Zimmermann, den wir Anfang letzten Jahres in diesem Hause schon mal ausdiskutiert haben. Es ist aus guten Gründen so, dass sich die Kontrolle des Parlaments nicht darauf erstreckt, wer vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Sonst würde die Frage, wer vom Verfassungsschutz beobachtet wird, von den jeweiligen Mehrheiten im Parlament abhängen. Das ist bürgerrechtspolitisch nicht vertretbar. Genauso haben wir das schon letztes Jahr gesagt.

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Das haben die Grünen früher anders gesehen!)

Es ist also nicht unbedingt sinnvoll, dass Sie im Bundestag gerade wieder eine Initiative in genau diese Richtung fahren wollen.

Dennoch: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen die Diskussion darüber führen – wir brauchen sie nämlich ganz dringend –, wie eine zukunftsfähige Sicherheitsarchitektur aussehen sollte. Wir brauchen auch eine Diskussion darüber, welche Rolle der Verfassungsschutz in dieser Architektur spielt.

Wenn eine Frage in der Debatte der letzten Tage deutlich geworden ist, dann doch die: Welche Prioritäten werden beim Verfassungsschutz gesetzt? In den letzten Debatten haben wir in diesem Zusammenhang vielfach darauf hingewiesen, dass es in der letzten Zeit im politischen Diskurs, aber auch in der Arbeit einzelner Sicherheitsbehörden, offensichtlich Verschiebungen gegeben hat und bestimmte Fragen nicht so gestellt wurden, wie sie hätten gestellt werden müssen.

Anders als mit einer derartigen Verschiebung von Prioritäten in der Frage, wovon Gefahren für die Freiheit, für die Demokratie, für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgehen, kann ich mir, ehrlich gesagt, absurde Regelungen wie die sogenannte Extremismusklausel überhaupt nicht erklären.

(Beifall von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Frage der Prioritätensetzung hat mich eine Zahl, die in den Debatten der letzten Tage auch eine Rolle gespielt hat, wirklich erschüttert; das will ich so deutlich sagen. Nach Medienberichten sind beim Bundesamt für Verfassungsschutz sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit beschäftigt, die Linke zu beobachten, und zehn damit beschäftigt, die NPD zu beobachten. Diese Zahl – das muss ich der Vorsicht halber einwenden – ist an manchen Stellen der Debatte mal dementiert und mal bestätigt worden. Ich hoffe inständig, dass sie sich nicht bewahrheitet; denn das würde eindeutig belegen, dass es beim Bundesamt für Verfassungsschutz eine Prioritätenverschiebung in einem Maße gegeben hat, das nicht mehr zu tolerieren wäre.

(Beifall von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass der engere Sachverhalt, der der Debatte heute zugrunde liegt, schnell aufgeklärt werden kann und muss. Aber die große Diskussion darüber – ich bin meinen Vorrednern sehr dankbar, dass sie diese Aspekte bereits aufgenommen haben –, wie es mit den Verfassungsschutzbehörden, den Strukturen zur Vorfeldaufklärung und der allgemeinen Sicherheitsarchitektur weitergeht, müssen wir hier im Parlament führen, die müssen wir öffentlich führen, und die müssen wir mit der Bevölkerung führen.

Ich sage es ganz ehrlich: Die Debatten, die wir bislang im Innenausschuss hatten, wenn ein Verfassungsschutzbericht vorgelegt wurde, haben mich nicht unbedingt davon überzeugt, dass der Innenausschuss des Landtags die richtige Ebene dafür sein wird. Ich hoffe, dass wir die Grabenkämpfe, die sich da teilweise entwickelt haben, überwinden können, dass wir die Diskussion jetzt nach vorne führen können.

Ich glaube, wir sind in der Pflicht, uns in die öffentliche Debatte darüber zu begeben, mit der Bevölkerung darüber zu sprechen, wie eine zukunftsfähige Sicherheitsarchitektur aussehen kann. Das wird sicher ein hartes Stück Arbeit. Aber wenn wir das gut und nach vorne gerichtet machen, dann wird uns diese Debatte am Ende weiterbringen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

 

2. Runde:

Matthi Bolte (GRÜNE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich tatsächlich noch einmal auf die Liste setzen lassen und damit anscheinend den Kollegen Engel verwirrt, weil ich Ihren Auftritt in der Debatte eben, Herr Dr. Orth, sehr unpassend fand.

(Beifall von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Was Sie hier abgeliefert haben, ist genau das, von dem ich eben gesagt habe: Das ist ein Stil von politischer Auseinandersetzung, den wir in dieser Debatte nicht brauchen.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN – Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Bravo!)

Sondern wir brauchen eine vernünftige Diskussion darüber: Von wem geht eine Gefährdung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus und von wem nicht? Und wie sorgen wir dafür, dass diejenigen, die tatsächlich eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen, in einer rechtsstaatlichen Art und Weise verfolgt werden?

Wenn Sie hier erzählen: „Der Abgeordnete, die Abgeordnete macht das und das“,

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Das sagt der Verfassungsschutz, Herr Kollege!)

dann müssen Sie doch erst einmal die Frage beantworten, Kolleginnen und Kollegen

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Lesen Sie das im Verfassungsschutzbericht nach!)

– auch ich kann den Verfassungsschutzbericht lesen –:

Glauben Sie tatsächlich, dass dieser Klub der grauen Herren, wie Die Linke vom „Spiegel“ vor einigen Wochen noch bezeichnet wurde, eine so reale, so konkrete Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist, wie Sie es gerade aufgemacht haben?

(Zurufe von der CDU)

Freuen Sie sich nicht zu früh. Ich will Ihnen eines ganz klar sagen: Es gibt in Reihen der Linkspartei natürlich verrückte Ideen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Die gab es bei den Grünen auch!)

Es gibt da genügend Leute, die schon einmal dazu aufgerufen haben, Israel zu boykottieren.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Bei den Grünen auch, das weiß ich noch genau! – Zurufe von der CDU)

Es gibt genügend Leute, die schon dazu aufgerufen haben, die Sanktionen gegen Syrien oder den Iran einzustellen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Ströbele hat das auch gemacht!)

– Herr Sagel, Ihnen persönlich will ich das sowieso nicht unterstellen und Ihrer Fraktion auch nicht. Ich will nur sagen: Es gibt genügend Leute in Ihrer Partei, die verrückte Ideen haben. Aber verrückte Ideen sind nicht per se eine konkrete Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

(Beifall von den GRÜNEN – Theo Kruse [CDU]: Das ist unglaublich! – Weitere Zurufe von der CDU)

Nach diesem kurzen Vorspann will ich eindeutig sagen: Wir müssen in der notwendigen Offenheit in die Debatte einsteigen. Es geht nicht nur – das habe ich schon an verschiedener Stelle betont – um die Frage, wie die Verfassungsschutzbehörden arbeiten, sondern auch darum, wie die parlamentarische Kontrolle aussieht. Hat das Parlament ausreichende Kontrollrechte? Es sieht viel danach aus, dass es sehr umfangreiche Kontrollrechte gibt. Das teilen, glaube ich, viele von Ihnen. Aber werden diese Kontrollrechte auch in einem ausreichenden Maß genutzt? Da haben wir noch Baustellen vor uns, was zum Beispiel die Öffentlichkeit oder die Transparenz bei den Verfassungsschutzbehörden angeht.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Was macht denn der Kontrollausschuss hier eigentlich? Da sind Sie doch drin!)

Denn die Kontrollinstanzen sind auch dann stark, wenn es eine gewisse Öffentlichkeit gibt.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Das ist tatsächlich eine Baustelle – wir haben das an verschiedenen Stellen schon besprochen –, die vor uns liegt. Wir müssen in die Debatte einsteigen: Wie bekommen wir eine stärkere Transparenz hin?

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Das diskutiert man im Kontrollausschuss!)

Die Unterstellungen und die Vorschläge, die von der Linken bisher gekommen sind, sind da nicht unbedingt zielführend gewesen. Denn sie haben letztes Jahr einen Gesetzentwurf eingebracht, der davon ausging, einfach die Quoren für die Wahl ins PKG zu senken und das Wahlverfahren ein bisschen umzumodeln. Das wurde der Stellung, die das Parlamentarische Kontrollgremium aufgrund seiner weitreichenden Kontrollbefugnisse hier in Nordrhein-Westfalen hat, nicht gerecht.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Was macht ihr da eigentlich?)

Das PKG hat eine besondere Stellung. Es ist ein hoch geschützter Rahmen – aus guten Gründen, weil es teilweise um die reale Gefährdung von Leben gehen kann. Insofern liegt da noch eine ganze Menge vor uns. Das sollten wir in aller Nüchternheit debattieren. Es darf keinen Zweifel daran geben – insofern bin ich sehr dankbar, dass wir das in dieser Debatte festgestellt haben –: Der Verfassungsschutz darf kein Wurmfortsatz des Parlaments sein. Der Verfassungsschutz muss sich auf rechtsstaatlichem Boden bewegen,

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Tut er das?)

auf rechtsstaatlichem Boden arbeiten. Sobald es Zweifel daran gibt, gehören diese Zweifel auf den Tisch und müssen Gegenstand einer parlamentarischen und einer öffentlichen Debatte werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)