Eingliederungshilfe als erfolgreiches Instrument der Jobvermittlung erhalten
Rede von Martina Maaßen MdL, arbeitsmarktpolitische Sprecherin
Martina Maaßen (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Romberg, Ihr Antrag lässt arbeitsmarktpolitisches Problemverständnis vermissen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Zunächst einmal geht es nicht um Eingliederungshilfe. Eine Eingliederungshilfe wird im Behindertenbereich gewährt.
(Minister Guntram Schneider: Richtig!)
Hier diskutieren wir Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, verankert in § 46 SGB III. Diese Leistung soll eine flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Einzelfallhilfe eröffnen. Dabei betone ich, wie es schon mein Kollege Herr Garbrecht getan hat: Einzelfallhilfe. Es ist ein individuelles Hilfsinstrument im Rahmen einer Zielvereinbarung mit dem Arbeitssuchenden. Diese Leistung ist keine systematisch angewandte Eingliederungsmaßnahme für Hunderte von Menschen, wie es hier der Fall zu sein scheint. Hunderte Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen werden systematisch in eine unbezahlte Trainingsmaßnahme geschickt, ohne dass eine individuelle Indikation im Vordergrund steht.
Es kann doch nicht sein, dass für diese Tätigkeiten bei Amazon alle Arbeitssuchenden bzw. potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Trainingsmaßnahme nötig haben. Von bedarfsgerechter Einzelfallhilfe kann dabei nicht mehr die Rede sein. Eine individuell zugeschnittene Integrationsmaßnahme für Arbeitssuchende wird systematisch auf mehrere hundert Menschen angewandt – lediglich als Eingangstor für eine befristete Beschäftigung.
Das kann es nicht sein. Eine berufliche Eingliederungsmaßnahme dient dazu, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber erkennen, ob die fachlichen Kenntnisse und die Schlüsselqualifikationen ausreichen und ob, nicht zuletzt, auch das Miteinander stimmt. Es kann schon mal angebracht sein, als Anreiz eine unbezahlte Trainingsmaßnahme voranzustellen, aber nicht gleich für 14 Tage und für mehrere hundert Menschen. Es kann nicht sein, das flächendeckend und systematisch anzuwenden.
Liebe FDP, wie steht es eigentlich bei Ihnen mit dem Wettbewerb? Im zuständigen Gesetz zur beruflichen Eingliederung steht ausdrücklich: Bei Leistungen an Arbeitgeber ist darauf zu achten, Wettbewerbsverfälschungen zu vermeiden.
Wie passt dieser Grundsatz mit den wochenlang zugebilligten Lohnkostenersparnissen bei Amazon für Hunderte Menschen zusammen? Hier ist Ihr arbeitsmarktpolitischer Blick, Herr Dr. Romberg, sehr begrenzt. Es geht nicht um legales oder illegales Handeln. Es geht nicht darum, dass die BA mit den jeweiligen Jobcentern Absprachen getroffen hat. Es geht darum, dass eine gesetzliche Leistung zur individuellen beruflichen Eingliederung, die für den Einzelfall gedacht ist, systematisch angewandt wird, sodass dem potenziellen Arbeitgeber Amazon Lohnkosten im mindestens sechsstelligen Bereich zugebilligt und erspart werden.
Es gilt, dies kritisch zu hinterfragen. Deswegen lehnen wir den FDP-Antrag ab, möchten aber dennoch die Diskussion im Ausschuss weiterführen.
Uns ist es leider auch nicht möglich, dem linken Entschließungsantrag zuzustimmen, weil wir die drei Punkte, die im Beschlussvorschlag stehen, so nicht teilen können. Wir möchten aber gerne mit Ihnen in die Diskussion eintreten. Herr Garbrecht als Ausschussvorsitzender hat schon gesagt: Wir werden das weiter thematisieren, um Klarheit in die Sachlage zu bekommen. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

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