Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristung in § 29 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen
Rede von Matthi Bolte MdL, innenpolitischer Sprecher
Matthi Bolte (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es mit einer Angelegenheit zu tun, die durch die Debatte von heute Morgen erst einen Kontext erfährt. Ansonsten ist es sicherlich vor allen Dingen eine technische Weiterentwicklung des Verfassungsschutzgesetzes. Das haben meine Vorredner hinreichend ausgeführt.
Wir haben auch schon gehört, dass es sich bei dem Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen um eine Norm handelt, die an vielen Stellen vielfältige Schrankenwirkungen aufweist. Diese Schrankenwirkung ist sicherlich gerade in bürgerrechtspolitischer Hinsicht sinnvoll.
Die Sicherheitslage in Deutschland verändert sich ständig; über diesen Punkt haben wir heute Morgen sehr viel erfahren. Da ist es richtig, wenn durch im Verfassungsschutzgesetz NRW verankerte Verfahrensweisen, wenn durch Befristungen und häufige Evaluierungen sichergestellt ist, dass die Normen immer der Sicherheitslage angemessen sind.
Wenn wir über Schrankenwirkungen sprechen, sprechen wir auch über parlamentarische Kontrolle. Es war in bürgerrechtspolitischer Hinsicht schon immer wichtig, ein kritisches Auge auf den Verfassungsschutz und ähnliche Instanzen zu werfen. Das haben wir auch heute Morgen diskutiert. Wir brauchen einfach starke Regelungen zur Kontrolle. Wir brauchen aber nicht nur Kontrolle, sondern wir brauchen auch Transparenz beim Verfassungsschutz. Das habe ich heute Morgen angesprochen. Ich weiß, das ist bei Instanzen, die naturgemäß geheim zu operieren haben, schwierig durchzusetzen.
Wir haben momentan eine schwierige Sicherheitssituation. Wir müssen aber auch in schwierigen Situationen dafür sorgen, dass der Rechtsstaat stark bleibt. Das haben wir auch an anderer Stelle festgestellt. Er muss stark bleiben, weil sonst diejenigen, die den Rechtsstaat bedrohen, ihr Ziel noch erreichen würden.
Die Klauseln, über die wir heute konkret sprechen, sind sehr intensiv evaluiert worden. In der Abwägung erscheinen sie vor dem Hintergrund der derzeitigen Entwicklung tragbar. Ich möchte gerade gegenüber dem Kollegen Lehne betonen: Ein solcher Abwägungsprozess ist nicht immer einfach, und wer ihn sich einfach macht, sollte sich vielleicht manchmal mit anderen Themen auseinandersetzen.
Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf sollen zwei Normen verlängert werden – erneut befristet, erneut mit den Standards zur Evaluation, die wir vorgesehen haben.
Ich freue mich auf die aufschlussreichen Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

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