Rede zum DIE LINKE-Antrag

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen


Rede von Sigrid Beer MdL, bildungspolitische Sprecherin

Sigrid Beer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich lese jetzt nicht alle Protokolle vor, die hierin versammelt sind. Das ist nämlich der 2. Band der Originalprotokolle des Verfassungsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 1950. Ich habe ihn extra mitgebracht, weil ich auch gerne daraus zitieren möchte.

Alle, die den Gesetzentwurf der Linken in diesen Tagen gelesen haben und schon dachten, dass vielleicht diese Woche noch ein Eilantrag dazukommt, Weihnachten gleich mit abzuschaffen,

(Zurufe von der Linken: Oh!)

kann ich beruhigen; denn es kam dann auch der Brief an die Fraktionen, in dem die Vorsitzenden der Linksfraktion uns allen eine besinnliche Weihnachtszeit gewünscht haben.

Aber was ist denn eigentlich mit diesem Antrag gewollt? Eine Provokation kurz vor dem Weihnachtsfest nach Beschlussfassung zum islamischen Unterricht und auch heute zur Chanukkafeier in diesem Haus?

Wenn ich den Gesetzentwurf ernst nehme und hineinschaue, stelle ich fest, dass er eigentlich schon in der Problembeschreibung mit einer falschen Deutung beginnt. Es ist nämlich nicht so, dass der Art. 7 der Landesverfassung eine Einengung auf eine christliche Erziehung bedingt.

Ich habe mir einmal die Protokolle des Verfassungsausschusses angesehen, der um genau diese Formulierung gerungen hat. Die Landesverfassung formuliert keinen Missionsauftrag. Sie trifft auch keine Festlegung auf den Glauben an den Gott im christlichen Sinn. Der Begriff Ehrfurcht drückt dagegen Respekt, Wertschätzung und eine besondere Achtung aus. Ehrfurcht bedeutet eben nicht Unterwerfung und Überwältigung.

Ich möchte den Abgeordneten Brockmann zitieren, der in der Debatte ausgeführt hat:

Es wäre ein völlig müßiges Beginnen, wenn der eine dem anderen seine Gottvorstellung durch diese Formulierung aufoktroyieren wollte. Ich halte es für unmöglich ... Das will und kann auch keine Verfassung, in apodiktischer Form etwas vorzuschreiben oder aufoktroyieren zu wollen, zumal auf geistig-erzieherischem Gebiet. Das würde eine Vergewaltigung bedeuten. Das will kein Mensch.

Im Weiteren äußern sich auch die damalige Kultusministerin, Frau Teusch, und viele andere Kollegen und Kolleginnen dieser Zeit in gleicher Weise.

Die Debatte um die Landesverfassung von NRW war auch geprägt von der vorherigen Debatte um das Grundgesetz. Auch hier wurde die Frage der Gottesformel eingehend diskutiert.

Ganz allgemein waren die Verfassungsberatungen im Verfassungskonvent und im Parlamentarischen Rat in den Jahren 1948 und 1949 durch die Analyse des Scheiterns der Weimarer Demokratie geprägt, insbesondere durch die Frage, wie es möglich gewesen sein konnte, eine demokratisch legitimierte Verfassung mit Techniken eines formal legalen Machterwerbs auszuhebeln.

Die Menschen, die dort berieten, hatten erlebt, wie in kurzer Zeit willkürliche Machthaber ohne Rückbindung an höhere moralische Werte ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin trieben.

Im Parlamentarischen Rat wurde später die Frage eines Gottesbezugs formuliert. Verschiedene Entwürfe der CDU, der Deutschen Partei, der Zentrumspartei wurden erörtert und wieder verworfen und schließlich waren auch die Vertreter der FDP und der SPD mit einem knapp formulierten Gottesbezug einverstanden, der nach verschiedenen redaktionellen Änderungen nun lautete: im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen. – Das fand eine breite Mehrheit.

Der Parlamentarische Rat sah in der Aufnahme eines solchen Gottesbezugs in die Präambel, wie Aschoff es formuliert hat, weder eine religiöse oder weltanschauliche Bevormundung, eine Verletzung des Prinzips der Trennung von Staat und Kirche noch eine Beeinträchtigung der Freiheitsgarantie für Nichtgläubige oder einen Gegensatz zu der in Art. 4 des Grundgesetzes gewährleisteten Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Das Bewusstsein, dass Grundrechte einer metaphysischen Verankerung bedurften, war nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Zeit bei den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates besonders stark ausgeprägt.

Ist das eine Diskussion, die überholt ist, die sich angesichts einer fortschreitenden Säkularisierung erledigt hat? Offensichtlich nicht, wie zum Beispiel auch die Diskurse belegen, die Jürgen Habermas geführt hat, einer der weltweit meist rezipierten Philosophen und Soziologen der Gegenwart, der sich selbst als „religiös unmusikalisch“ bezeichnet hat.

Mit großer Aufmerksamkeit ist da auch das Treffen mit Kardinal Ratzinger im Jahr 2004 beobachtet worden. Ich zitiere Habermas:

Die weltanschauliche Neutralität der Staatsgewalt, die gleiche ethische Freiheiten für jeden Bürger garantiert, ist unvereinbar mit der politischen Verallgemeinerung einer säkularistischen Weltsicht.

Die weltanschauliche Neutralität der Staatsgewalt, die gleiche ethische Freiheiten für jeden Bürger garantiert, ist unvereinbar mit der politischen Verallgemeinerung einer säkuralistischen Weltsicht. Säkularisierte Bürger dürfen, soweit sie in ihrer Rolle als Staatsbürger auftreten, weder religiösen Weltbildern grundsätzlich ein Wahrheitspotential absprechen noch den gläubigen Mitbürgern das Recht bestreiten, in religiöser Sprache Beiträge zu öffentlichen Diskussionen zu machen. Eine liberale politische Kultur kann sogar von den säkularisierten Bürgern erwarten, dass sie sich an Anstrengungen beteiligen, relevante Beiträge aus der religiösen in eine öffentlich zugängliche Sprache zu übersetzen. 

Eine Demokratie, die mehr sein will als ein bloßer Modus Vivendi, sei durchaus auf Motive und Tugenden angewiesen, die aus vorpolitischen Quellen stammen, aus religiösen Lebensentwürfen und substanziellen Überzeugungen. Diese enthielten aber nicht das oft beschworene „einigende Band“; der staatsbürgerliche Zusammenhalt entstehe vielmehr erst im demokratischen Prozess, nämlich wenn „substanzielle Werte“ in den Streit um die Deutung der Verfassung einflössen, beim Streit um Einwanderungspolitik oder Wehrpflicht.

Ich habe nicht den Eindruck, dass der vorliegende Gesetzentwurf auch nur annähernd darauf angelegt ist, einen solchen Diskurs zu führen wie Habermas und andere ihn denken und wie er immer wieder zu führen ist und worüber wir uns auseinandersetzen müssen.

Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch einen Satz sagen zu der Frage „Heimat“ und der vorgesehenen Streichung. Ich poche auch auf diesen Teil der Landesverfassung. Wenn wir in Petitionsverfahren darum ringen, dass gerade viele junge Menschen, die ihre Heimat gefunden haben, hier bleiben können, sie, die hier geboren sind, zur Schule gehen, die hier leben, arbeiten und studieren wollen, die ihren Beitrag zu unserem Volk leisten, dann sind sie Bestandteil des nordrhein-westfälischen Volkes, die zu einem respektvollen Miteinander

(Beifall von den GRÜNEN, von der CDU, von der SPD und von der FDP)

in Toleranz zur Völkergemeinschaft sollen erzogen werden. Darauf will ich nicht verzichten.

Wenn das der Verfassungsauftrag ist, der Erziehungsauftrag nach Verfassung, dann ist das genau der Auftrag auch zur Integration, den die Schulen hervorragend leisten und den die Menschen mitgehen und selbst leisten. Das macht auch überdeutlich, dass diese Kinder und Jugendlichen zu uns gehören und dass sie hier ein Bleiberecht brauchen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN, von der CDU, von der SPD und von der FDP)