Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes
Rede von Dr. Ruth Seidl MdL, wissenschaftspolitische Sprecherin
Dr. Ruth Seidl (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf im Wesentlichen drei Maßnahmen umsetzen, die zentrale Anliegen rot-grüner Politik in der Koalition sind: nämlich die Öffnung des Hochschulzugangs für Bildungsausländer, die Stärkung der Forschung an Fachhochschulen sowie die Verbesserung der Personalvertretung für die Beschäftigten an den Hochschulen.
Herr Brinkmeier, wir hatten – das haben Sie gesagt – im Vorfeld einen fraktionsübergreifenden Konsens darüber, dass mehr Promotionen an Fachhochschulen und eine verbindliche Kooperation zwischen Universitäten und Fachhochschulen gesetzlich verankert werden müssen.
Aber wenn Sie jetzt behaupten, wir hätten uns nicht genügend Zeit genommen, um die genauen Formulierungen im Gesetzentwurf mit Ihnen abzustimmen, ist das ein sehr durchsichtiger Versuch, diesen Konsens heute wieder aufzukündigen. Ich kann nur sagen: Das schadet nicht nur der Sache, sondern auch Ihrem Image bei den Fachhochschulen.
Wir hatten im Vorfeld eine große Anhörung mit Sachverständigen aus Fachhochschulen und Universitäten, an der auch ein Vertreter des Wissenschaftsrates teilgenommen hat. Wir haben diese Anhörung ausführlich ausgewertet und diskutiert. Herr Brinkmeier, wir haben Ihnen auch noch den Entwurf in einer Synopse zur gemeinsamen Abstimmung vorgelegt. Aber es kamen nicht viele Rückmeldungen auf diese Synopse.
(Zuruf von Dr. Michael Brinkmeier [CDU])
Es gab auch keine Möglichkeit der Abstimmung an dieser Stelle. Wenn Sie jetzt versuchen, mit Geschäftsordnungstricks – das haben Sie im Ausschuss gemacht –,
(Dr. Michael Brinkmeier [CDU]: Wer trickst?)
die Entscheidung zu verhindern, nur weil wir – das ist der eigentliche Fakt; sie müssen auch sagen, dass das dahintersteckt – mit einer anderen Mehrheitskonstellation diesen Antrag durchbringen können, hat das Kindergartenniveau. Es tut mir leid, das sagen zu müssen.
(Marcel Hafke [FDP]: Das war eine Absprache! Sie haben sie gebrochen! Oppositionsrechte werden niedergeschmettert! „Grüne Demokratie“ ist das! – Weitere Zurufe)
– Das betrifft genauso Sie, Herr Hafke. Sie machen doch jetzt nur nicht mehr mit, weil die Linke mit unter dem Antrag steht.
Aber lassen Sie mich noch einmal auf den Inhalt eingehen. Mit der Änderung im Hochschulgesetz wird ein absolutes Differenzierungsverbot zwischen Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen einerseits und der Universitäten andererseits eingeführt. Künftig dürfen die Promotionsordnungen hinsichtlich der Frage, wer Zugang zum Promotionsstudium besitzt, eine Differenzierung nicht mehr an dem Umstand festmachen, an welchem Hochschultyp eine Qualifikation erworben worden ist.
Das eröffnet nicht nur vielen Fachhochschulabsolventen eine verlässliche Promotionsperspektive, sondern dies ermöglicht den Fachhochschulen auch, ihren Mittelbau besser an sich zu binden.
Neben der Verbesserung der Promotionsmöglichkeit für Fachhochschulabsolventen diskutieren wir heute in zweiter Lesung die Öffnung unserer Hochschulen für sogenannte Bildungsausländer. Für die rot-grüne Koalition ist es wichtig, dass der Zugang zum Studium auch weiter geöffnet wird. Dies gilt nicht nur für beruflich Qualifizierte oder Studierende mit Kind, sondern auch für Studieninteressierte aus anderen Staaten.
Mit der Abschaffung der Studienkollegs – das sage ich noch einmal ganz deutlich – und einer unzureichenden Ersatzlösung in Form von viel zu wenigen Stipendien, die Sie in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht haben, hat die alte Landesregierung die Situation von internationalen Studierenden dramatisch verschlechtert. Diesen Ansatz wollen wir verbessern.
(Beifall von Dennis Maelzer [SPD] und von Dr. Carolin Butterwegge [LINKE])
Junge Menschen, die mit ihrem ausländischen Schulabschluss zwar im Herkunftsland, aber nicht bei uns studieren können, eröffnen wir durch ein gesichertes Verfahren auch das Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen.
Schließlich lösen wir ein Problem der Personalvertretung, das mit der Verselbstständigung der Hochschulen unter Schwarz-Gelb aufgetreten ist und wie viele andere Aspekte nicht nachgebessert wurde. Bei Streitigkeiten in Belangen, die dem Personalrat nach dem LPVG zustehen, beispielsweise bei Einstellungen, Laufbahnwechseln oder Eingruppierungen, liegt nach dem jetzigen Hochschulgesetz das Letztentscheidungsrecht beim Präsidium der Hochschule. Das Präsidium ist jedoch gleichzeitig auch Arbeitgeber des Hochschulpersonals, womit ein Interessenkonflikt vorprogrammiert ist. Daher wollen wir das Letztentscheidungsrecht auf das Ministerium verlagern.
Mit der Wiedereinführung der Stufenvertretung schaffen wir die Voraussetzungen für eine angemessene Form der Streitbeilegung in personalrechtlichen Angelegenheiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns, dass wir an drei wichtigen programmatischen Punkten eine Verbesserung des Hochschulgesetzes erreichen können. Die künstliche Aufregung, die CDU und FDP heute an den Tag legen – ich gehe davon aus, dass Herr Hafke gleich ins gleiche Horn tuten wird –, entbehrt jeglicher Grundlage.
Vor diesem Hintergrund erwarten wir zu Recht eine breite Zustimmung für den Gesetzentwurf der Landesregierung. Die Fachhochschulen, die ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerber wie auch die Beschäftigten an den Hochschulen würden sich sicherlich über einen solchen Konsens sehr freuen. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und von Karl Schultheis [SPD])
Dokumente zum Artikel
| Dokument | Beschreibung |
|---|---|
| Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes ..herunterladen | Änderungsantrag der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE |

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