Rede zum Gesetzentwurf der Landesregierung

Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes


Rede von Dr. Ruth Seidl MdL, wissenschaftspolitische Sprecherin

Dr. Ruth Seidl (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir die Anwesenheit Ihrer Fraktionsmitglieder, Herr Hafke und auch Herr Brinkmeier, bei der GO-Debatte von heute Morgen vor Augen führe, dann frage ich mich schon: Wie ernst nehmen Sie eigentlich Ihre Forderung nach einer weiteren Diskussion zum Gesetzentwurf?

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Sie fordern Minderheitenrechte ein, dabei sind Sie nur mit schlapper Besetzung aufgelaufen, und jetzt sieht es in Ihren Reihen auch nicht viel besser aus.

(Christof Rasche [FDP]: Warum lesen Sie das denn ab? Vielleicht schauen Sie mal in den Saal!)

Ihr Ziel ist doch nur, das Gesetzgebungsverfahren mit taktischen Spielchen zu blockieren und zu verschleppen. – Ich gucke Sie auch gerne dabei an. Dabei geht es Ihnen doch gar nicht um die inhaltliche Auseinandersetzung. Wenn Ihnen tatsächlich etwas an der Sache liegen würde, dann hätten Sie unserem Gesetzentwurf auch gestern Abend schon zustimmen können.

(Lachen von Marcel Hafke [FDP])

Vizepräsident Oliver Keymis: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Remmel?

Dr. Ruth Seidl (GRÜNE): Ja, gerne.

Vizepräsident Oliver Keymis: Bitte schön, Herr Kollege.

Johannes Remmel (GRÜNE): Frau Kollegin, würden Sie mir zustimmen, dass, wenn man in die Reihen der CDU schaut, es einen Abgeordneten gibt, der aufmerksam zuhört, und sich die anderen Abgeordneten unterhalten, sodass es offensichtlich die Privatveranstaltung von Herrn Kollegen Brinkmeier ist?

(Ralf Witzel [FDP]: Frage!)

Dr. Ruth Seidl (GRÜNE): Ja, man sieht, wie ernsthaft die CDU-Fraktion mit der dritten Lesung heute am späten Abend umgeht.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Aber lassen Sie mich um der Klarheit willen noch einmal ganz kurz zusammenfassen, worum es eigentlich geht:

(Unruhe – Glocke)

Es geht um die Öffnung des Hochschulzugangs für ausländische Studierende, es geht um die Stärkung der Promotion an Fachhochschulen, und es geht um die Wiedereinführung der Stufenvertretung in personalrechtlichen Angelegenheiten, um noch einmal auf die Inhalte einzugehen. Das sind die Hauptaspekte. Wir haben diese in einem Artikelgesetz zusammengefasst, was durchaus üblich ist.

Hinsichtlich des Promotionsrechts sind die Inhalte des Änderungsantrags, der in den Gesetzentwurf eingeflossen ist, Ergebnis der Anhörung zum Antrag der FDP „Fachhochschulen weiter stärken: Promotionen erleichtern“ in Verbindung mit dem Entschließungsantrag von SPD und Grünen „Anreize schaffen für mehr Promotionen an Fachhochschulen“, die der AIWFT federführend durchgeführt hat. Das heißt, wir haben zwei große Anhörungen durchgeführt.

Bezüglich der Stufenvertretungen sind die Inhalte des Änderungsantrages, der in den Gesetzentwurf eingeflossen ist, Ergebnis der Anhörung zur Novellierung des LPVG, an dem der AIWFT beteiligt war. Das ist die Situation. Unsere Änderungsanträge sind das Ergebnis von Anhörungen, an denen der Wissenschaftsausschuss federführend und mitberatend beteiligt war, Herr Hafke. Das heißt, Ihr Verhalten in diesem konstruierten Anhörungsstreit ist doch geradezu lächerlich.

(Beifall von den GRÜNEN)

Nur weil die vorliegenden Änderungen nicht mit Ihnen gemeinsam zum Abschluss gebracht wurden, spielen Sie an dieser Stelle die beleidigte Leberwurst. Würden Sie und nicht die Fraktion Die Linke unter diesem Antrag stehen, dann würden Sie heute sicherlich nicht fordern, dass Anhörungen zu Inhalten durchgeführt werden, zu denen längst Anhörungen stattgefunden haben.

(Zuruf von Marcel Hafke [FDP])

In der letzten Legislaturperiode hat Herr Pinkwart uns häufig angesprochen, noch einige Artikel anzufügen, die eigentlich nur Präzisierungen bedeutet haben. Wir sind immer sehr konstruktiv und höflich damit umgegangen. Es wäre für uns geradezu undenkbar gewesen, zu redaktionellen Änderungen oder notwendigen Klarstellungen eine eigene zusätzliche Anhörung zu beantragen, wie Sie es zum Beispiel für den Aspekt des Stiftungsgesetzes einfordern. Ich finde, das mit den Anhörungen wird in diesem Ausschuss langsam inflationär.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Fakt ist: Sie haben versucht, mit Geschäftsordnungstricks wichtige Gesetzesinitiativen im Hochschulbereich zu blockieren, nur weil wir unser Gesetz auch in einer anderen Mehrheitskonstellation verabschieden können. Hier geht es um nichts anderes als um verletzte Eitelkeit, Herr Hafke. Indem Sie sich zusammen mit der CDU einer gemeinsamen Initiative verschließen, schaden Sie nicht nur der Sache, sondern auch Ihrem Image bei den Fachhochschulen und den Personalräten.

Deshalb möchte ich Sie auch jetzt im Rahmen der dritten Lesung der genannten Gesetzesänderung zum Hochschulgesetz auffordern: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zu! Die Fachhochschulen, die ausländischen Studierenden, Studienbewerber und Studienbewerberinnen und auch die Beschäftigten an unseren Hochschulen wären Ihnen sicherlich sehr dankbar, wenn Sie sich hier anschließen würden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

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Dokument Beschreibung
Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes ..herunterladen Änderungsantrag der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE