Rede zum SPD-/GRÜNE-Gesetzentwurf

Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes


Reden von Hans Christian Markert MdL, umweltpolitischer Sprecher

Hans Christian Markert (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute erneut mit der Funktionsprüfung der Abwasserentsorgung.

Ich möchte am Anfang sagen: Jürgen Hovenjürgen hat eben eine Ministeriumsschelte betrieben. Ich finde es – erlauben Sie mir das persönlich vorweg zu sagen – nicht in Ordnung, dass man diejenigen, die das umzusetzen haben, was Politik manchmal an Chaos anrichtet, unter einen Generalverdacht stellt. Das gehört sich nicht, das ist unanständig.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Bei diesem Thema geht es für uns Grüne um einen fairen Ausgleich der Interessen von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und Gewässerschutz, aber es geht auch um Verlässlichkeit für Kommunen, für Handwerkerinnen und Handwerker und eben auch für Eigentümerinnen und Eigentümer. Gerade aus sozialpolitischen Gründen geht es um den rechtlich stets zu beachtenden Gleichbehandlungsgrundsatz.

In einer rein taktisch begründeten, wohl kaum von sachlich und fachlich getragener Erkenntnis hervorgerufenen Pirouette haben Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, die bisher unbestrittenen gemeinsamen Linien in dieser Thematik schlagartig verlassen, spielen nun quasi den Robin Hood der Umweltverweigerer.

Kollege Schmeltzer hat bereits eindrucksvoll aufgezeigt, dass es Ihre Landesregierung war, die 2007 den § 61a, die sogenannte Dichtheitsprüfung, in das Landeswassergesetz eingeführt hat. Es waren Ihr damaliger Umweltminister und sein Staatssekretär Dr. Alexander Schink, die – übrigens gegen den Rat zahlreicher Expertinnen und Experten – die strengen Fristen auf Gedeih und Verderb durchgesetzt haben.

Nun sind die beiden, die ich eigentlich fragen wollte, nämlich der werte Präsident Uhlenberg und Herr Ellerbrock, wohlweislich nicht hier. Wenn sie hier wären, würde ich sie gerne fragen, wie sie eigentlich diese rein taktische Pirouette denen erklären, die sich auf sie verlassen haben, den Kommunen, den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, die die Prüfung in den letzten Jahren durchgeführt haben, und den Fachhandwerkerinnen und Fachhandwerkern, die beispielsweise in Sorge um ihre Arbeitsplätze und ihre Firmen im Moment gerade draußen demonstrieren.

Inzwischen bekommen wir doch weit mehr Zuschriften und Anrufe, die uns inständig bitten, die 180-Grad-Wende von Schwarz-Gelb zu verhindern.

(Beifall von Reiner Priggen [GRÜNE])

Ich empfehle Ihnen – Herr Witzel, Sie schütteln den Kopf; gehen Sie einmal vor das Haus – von CDU und FDP einen alten Leitspruch von Johannes Rau: „Sagen, was man tut, und tun, was man sagt.“ Bis vor wenigen Monaten gab es in diesen Fragen noch einen breiten Konsens. Der bewährte Vorsorgegrundsatz im Wasserrecht wurde zu Recht nicht angetastet.

Für meine Fraktion sage ich sehr deutlich: Wir bekennen uns ausdrücklich zu diesem Vorsorgegrundsatz. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Hier zu warten, bis das Kind in den Brunnen fällt, also erst die Kanäle zu überprüfen, wenn ein Schaden eingetreten ist, wie Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, gestützt auf die von Ihnen ja sonst so verschmähte Linksfraktion, es nun offenbar anstreben, ist unverantwortlich.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Meine Damen und Herren, mit unserem Gesetzentwurf wollen wir den § 61 a Landeswassergesetz nun streichen und die Abwasserentsorgung im Rahmen einer Funktionsprüfung stärker am Bundesrecht orientieren. Es geht uns damit vor allem auch um die Standsicherheit bei der Abwasserentsorgung. Die dafür vorgesehenen Kanäle dienen dazu, unsere Fäkalien zu den Kläranlagen zu transportieren. Diese Kläranlagen funktionieren nur, wenn sie anständig versorgt werden und ausgelastet sind.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Markert, möchten Sie eine Zwischenfrage des Kollege Abruszat zulassen?

Hans Christian Markert (GRÜNE): Von Kai Abruszat lasse ich bekanntlich immer gerne Zwischenfragen zu. Ich möchte diese Zwischenfrage aber gerne an das Ende meiner Ausführungen in der ersten Runde stellen. Ist das okay, Kai? – Dann machen wir das so.

Der Verordnungsermächtigung folgend haben wir nun auch einen Entwurf für eben eine solche Verordnung vorgelegt. Lieber Kollege Hovenjürgen, Sie sind ja mächtig gut drauf, Sie geben ja auch putzige Presseerklärungen heraus. Ja, an einer entscheidenden Stelle bietet diese Verordnung zwei Varianten an. Damit wollen wir bewusst Spielraum für die nun anstehenden Beratungen und Anhörungen schaffen. Das ist also kein Klamauk, was wir da vorhaben, das ist auch nicht deshalb so, weil wir nicht wissen, wohin wir wollen, sondern es ist das Angebot, in einer Anhörung den demokratischen Gepflogenheiten folgend weiten Spielraum zu bieten.

Ich bin guter Hoffnung, dass wir uns sachlich und fachlich einigen werden. Der Maßstab für uns Grüne ist dabei ein fairer Ausgleich von Interessen, die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und die Verlässlichkeit der Politik. – Herzlichen Dank.

Nun die Frage von Herrn Kollegen Abruszat.

Kai Abruszat (FDP): Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin, lieber Christian Markert, dass ich noch meine Frage stellen darf.

Sie haben, Herr Kollege Markert, gegen Mitte der Rede, als ich das erste Mal versucht habe, mich wegen einer Zwischenfrage einzudrücken, gesagt, die Prüfung sei notwendig, um das Grundwasser zu schützen. Wie bewerten Sie denn diese Ihre Aussage vor dem Hintergrund, dass Umweltminister Remmel in seinem Entwurf der Rechtsverordnung in der sogenannten Variante 2 – genauso wie CDU und FDP – vorgeschrieben hat, dass eine Prüfung nur notwendig sein soll, sofern Gefahrenlagen erkennbar sind?

Hans Christian Markert (GRÜNE): Lieber Kai Abruszat, hier wird jetzt aus einem Verordnungsentwurf zitiert, auf den wir uns ja gemeinsam erst noch verständigen müssen. Ich habe eben auch gesagt, dass er Spielräume hat.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU] und von Bodo Löttgen [CDU] – Rüdiger Sagel [LINKE]: Aha!)

In der Frage schwingt aber noch etwas anderes mit, nämlich die Frage, ob überhaupt eine Gefährdung des Grundwassers gegeben ist und ob überhaupt möglicherweise auch eine tatsächliche Verschmutzung und Verseuchung droht.

(Kai Abruszat [FDP]: Da kommen wir der Sache schon näher!)

Dazu gibt es ja sehr unterschiedliche Facheinlassungen, sowohl aus der Wissenschaft als auch aus dem Handwerk.

(Kai Abruszat [FDP]: Da kommen wir der Sache schon näher!)

Es gibt Prof. Hepke, der hier offensichtlich die CDU und die FDP berät; das ist legitim. Es gibt aber auch andere Professoren, die unterwegs sind und sich den Versuchsaufbau von Prof. Hepke angeguckt haben.

Der sehr ambitionierte Versuchsaufbau in Ihrem Sinne, den Prof. Hepke gewählt hat, ergibt immerhin, dass ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Jahr 930 Liter Abwasser in das Grundwasser einleitet. In diesen Abwässern sind Medikamentenrückstände und Fäkalien, die natürlich auch mit den entsprechenden Bakterien verseucht sind, enthalten.

In diesem Zusammenhang ergibt sich dann, dass in der Tat eine Gefährdung gegeben ist. Allerdings ist es im Wasserrecht aufgrund des Besorgnisgrundsatzes ausdrücklich nicht so, dass man eine konkrete Gefahr nachweisen muss. Man muss das Kind also, anders als Sie es nun vorschlagen, erst gar nicht in den Brunnen fallen lassen.

Weil Sie gefragt haben, will ich aber auch den handwerklichen Sachverstand zu Wort kommen lassen. Hier liegt mir eine Mail an den geschätzten Kollegen Papke vor. Solche Mails kriegt man ja manchmal auch parallel zugeschickt. Ein langjähriges FDP-Mitglied aus dem Hennefer Ortsverband, und zwar ein in diesem Bereich tätiger Unternehmer, der die Firma Abwasser-Service Volkner GmbH mit Sitz in Siegburg betreibt und 28 Mitarbeiter hat, schreibt darin, nachdem er ausgeführt hat, wie schlimm er das mit Ihrer Pirouette alles findet:

Aus der Erfahrung der letzten fünf Jahre können wir Ihnen versichern, dass mindestens 85 % der untersuchten Grundleitungen, die vor 1970 erstellt wurden, undicht sind. – 85 %! Das schreibt ein FDP-Handwerker.

Offensichtlich reden wir also über Dinge, die in der Wissenschaft und im Handwerk umstritten sind. Und wenn etwas umstritten ist, ist eine Anhörung eine Möglichkeit, sich darüber auszutauschen. Dann werden Sie Ihre Experten zu Wort kommen lassen und wir unsere. Anschließend werden wir es gemeinsam bewerten. – Herzlichen Dank.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Markert, laufen Sie nicht weg. Da Sie selbst so freundlich waren, den Begriff „Zwischenfrage“ zu „Frage am Ende meiner Rede“ umzudefinieren, gibt es einen solchen Wunsch jetzt auch noch beim Kollegen Schmeltzer. Möchten Sie das auch noch zulassen?

Hans Christian Markert (GRÜNE): Als Schalker lasse ich manchmal auch Dortmunder zu.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Danke schön.

Rainer Schmeltzer (SPD): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Markert, Bezug nehmend auf die Frage des Kollegen Abruszat, der auf das Schreiben des Ministers Remmel vom 24. Januar 2012 mit den verschiedenen Varianten und den Eckpunkten abgezielt hat, frage ich Sie, ob Sie mir recht geben würden, dass aus dem Begleitschreiben zu diesen Verordnungen explizit hervorgeht:

Die Verordnungsentwürfe sind für Veränderungen offen, die sich gegebenenfalls im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu den Gesetzentwürfen – ich kürze das ab – und der daraus folgenden fachlichen Debatte ergeben könnten.

Würden Sie mir recht geben, dass damit zum Ausdruck gebracht wurde, dass weder die eine noch die andere Rechtsverordnung in Stein gemeißelt ist und dass wir gerade im Rahmen dieser anstehenden Diskussionen weiterhin im Gespräch sind und somit auch Änderungen möglich sind?

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Hans Christian Markert (GRÜNE): Lieber Kollege Rainer Schmeltzer, auch wenn wir über eine Materie reden, bei der es um Dichtheit geht, sollte man aus rechtlicher Sicht Verordnungen niemals dichtmachen. Verordnungen sind immer offen für Veränderungen. Wir gehen da ja mit der Zeit. Das habe ich eben auch zum Ausdruck gebracht, glaube ich. Damit habe ich den Ball des geschätzten Kollegen Josef Hovenjürgen aufgenommen, zu sagen: Lasst uns uns zusammensetzen, lasst uns unseren Sachverstand zusammenführen, und lasst uns dann auch überprüfen, ob eine Durchflussprüfung, wie sie von der CDU gefordert wird, zum Beispiel der guten fachlichen Praxis genügt und zertifizierbar ist.

Da waren wir im Sommer ja sehr eng beieinander. Über den Sommer hat es bei der CDU dann eine taktische Wendung gegeben.

(Widerspruch von Bodo Löttgen [CDU])

Manche Kollegen dürfen jetzt ja nicht mehr reden.

(Bodo Löttgen [CDU]: Keine Geschichtsklitterung!)

Darum steigt auch gleich nach dem Minister in der zweiten Runde der „Fachkollege“ Biesenbach hier ein. Darauf freue mich besonders. – Herzlichen Dank und bis nachher!

Gibt es weitere Zwischenfragen, Herr Präsident?

Vizepräsident Oliver Keymis: Nein, gibt es nicht, Herr Markert.

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Schade!)

Ihre Redezeit haben Sie ja nicht ganz genutzt. Insofern haben Sie noch Platz für einen zweiten Beitrag.

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Ich will auch noch einmal dazu reden!)

 

2. Runde:

Hans Christian Markert (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Biesenbach, ich bin geneigt zu sagen: Wir haben noch Session. – Insofern war es ein Versuch, hier eine Büttenrede zu halten.

Ich kann noch verstehen, dass der Kollege Abruszat als neuer Abgeordneter ein Problem damit hat, in den Rückspiegel zu schauen. Aber was Sie hier heute geboten haben, war eine umweltpolitische Geisterfahrt, nämlich ein Brechen mit allen Prinzipien, über die sich in diesem Hohen Hause zum Glück viele Leute einig waren.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es gibt einen Grundsatz unter uns Juristen. Sie haben Zahlen bemüht und versucht, hier Physik und Aufbauten zu präsentieren. Es gibt den alten Spruch: Der Jurist rechnet nicht – weil er es nicht kann. Dafür haben Sie leider heute wieder einen Beleg geliefert.

(Vereinzelt Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Herr Biesenbach, dann haben Sie ein paar Fragen aufgeworfen. Sie sind toll darin, anderen aufzuoktroyieren, worüber geredet werden muss, weil Sie keine Zwischenfragen zulassen – sehr demokratisch.

(Lachen von Josef Hovenjürgen [CDU])

Sie haben noch einmal in Frage gestellt, dass es tatsächlich einen Beweis für die Verunreinigung des Grundwassers oder des Erdreichs durch undichte Leitungen gibt.

Ich will Ihnen dazu nur so viel sagen – Sie waren bei der Anhörung damals nur zeitweise dabei –: Herr Wendenburg, der Abteilungsleiter im CDU-geführten bzw. in dem von Ihrem Landesvorsitzenden geführten Bundesumweltministerium, hat hier in den Anhörung ausgeführt, dass es signifikante Belege dafür gebe, dass es dort, wo die Leitungen in besonderem Maße undicht seien, zu einer Verunreinigung des Grundwassers und des Erdreichs komme.

(Zuruf von der CDU: Warum regen Sie sich auf?)

Wenn Ihnen das als Beweis nicht reicht, haben wir in der nächsten Anhörung die Gelegenheit, noch einmal viele Experten zu befragen.

(Zustimmung von Bodo Löttgen [CDU])

Ich hoffe, dann sind Sie auch dabei.

Im Übrigen sage ich Ihnen als Jurist: Im gesamten Wasserrecht gilt der Besorgnisgrundsatz. Da will man nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Da gilt das Vorsorgeprinzip, weil das Trinkwasser ein so hohes Gut ist, dass man nicht erst warten kann, bis es verunreinigt ist.

Wo kämen wir denn hin, wenn Sie so mir nichts, dir nichts diese alten Traditionen im Wasserrecht aufkündigen würden? Anderswo in der Welt fragt man: Wie macht ihr das? Kollege Stinka hat das vorhin am Beispiel China ausgeführt.

Nein, Sie wollen im Prinzip populistisch daherkommen und sich bei einigen Bürgerinitiativen um den Helm dessen, der am weitesten vorne steht, mit dem Kollegen Abruszat streiten. Sie haben leider zu spät gemerkt, dass Abruszat schon viel weiter war. Und das ärgert Sie.

(Lachen von Josef Hovenjürgen [CDU])

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schmeltzer?

Hans Christian Markert (GRÜNE): Eine Zwischenfrage meines Dortmunder Freundes lasse ich immer zu.

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Kollege Schmeltzer, bitte schön.

Rainer Schmeltzer (SPD): Unabhängig davon, dass ich aus Lünen und nicht aus Dortmund komme,

(Heiterkeit)

danke ich Ihnen für das Zulassen der Zwischenfrage.

Herr Kollege Markert, Sie haben gerade deutliche Ausführungen zum Besorgnisgrundsatz im Wasserhaushaltsgesetz gemacht. Sind Sie gemeinsam mit mir aufgrund des Redebeitrages des Kollegen Biesenbach der Meinung, dass sich dieser nicht nur von den Vereinbarungen des letzten Jahres zum Vorsorgeprinzip verabschiedet hat, sondern er sich auch ausdrücklich von der Politik des Bundesumweltministers und des Landesvorsitzenden der CDU zum Schutz des Grundwassers verabschiedet und somit dem Bundesumweltminister deutlich eine Abfuhr erteilt hat?

(Zuruf von der CDU: Schlimmer geht’s nimmer!)

– Schlimmer geht’s nimmer, das stimmt.

Hans Christian Markert (GRÜNE): Na ja, das ist eine Frage, bei der es um die politische Einschätzung einer anderen Partei, eines Mitbewerbers, geht. Deshalb will ich mich zurückhalten. Aber es muss seine Gründe haben, warum Herr Röttgen so zögerlich damit ist, nach Nordrhein-Westfalen zu kommen, hier sich zu bekennen und anzutreten. Vielleicht kennt er den Laden hier und denkt: Mit meiner Sach- und Fachkompetenz komme ich dort vielleicht nicht weiter! – Das mag sein. Ich weiß es nicht.

Ich freue mich jedenfalls auf eine sachlich und fachlich orientierte Anhörung in unserem Ausschuss. Herr Biesenbach, ich freue mich auch darauf, dass Sie dann dabei sein werden. Sie werden dann Ihre Position den Fachleuten vortragen können. Einige der Fachleute sind auf der Tribüne zu Gast. Die haben jetzt schon einen Einblick bekommen, wie die CDU gedenkt, mit dieser Fachanhörung umzugehen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Beeindruckt werden die sein!)

Ich empfehle Ihnen schon jetzt: Lesen Sie das nach, was die Handwerkskammer NRW und die kommunalen Spitzenverbände zu Papier gebracht haben.

Heute Morgen hat Herr Lienenkämper bei der Diskussion zum Ladenschluss wieder einmal versucht, einen großen Stab für Handwerk und Mittelstand zu brechen. Gehen Sie raus zu denen, die es betrifft. Die stehen nämlich dort draußen und warten darauf, dass gerade Sie zu denen kommen, um denen Ihre Position zu erklären. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

 

3. Runde:

Hans Christian Markert (GRÜNE): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat die Redezeit überzogen. Das ist die Chance, noch mal auf den geschätzten Kollegen Biesenbach einzugehen.

Herr Biesenbach, ich bin noch nicht so lange Mitglied in diesem Hohen Hause, weiß aber, dass den Petitionsausschuss wohl alle Abgeordneten – neue und altgediente – als einen besonderen Ausschuss ansehen. Das ist kein Ort für parteipolitische Spielchen, wo man mit Mehrheit und Minderheit operiert, sondern da geht es um die Anliegen von Menschen, die sich sonst nirgendwo aufgehoben und verstanden fühlen. Wir Parlamentarier sollten miteinander pflegen, dass das ein Ort ist, der für machtpolitische Spielchen nicht unbedingt geeignet ist.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Zweiter Punkt. Ich freue mich ernsthaft, ganz ernsthaft

(Kai Abruszat [FDP]: Sonst nicht ernsthaft?)

auf die Anhörung. Denn da werden wir den „großen Wasserrechtsexperten“ Biesenbach erleben. Zu etwas, was in Deutschland eine lange, berechtigte Tradition hat, nämlich zum Besorgnisgrundsatz im Wasserrecht, sagen Sie: Der gilt nur so lange, bis er widerlegt ist. Ich, Biesenbach, der große Jurist, habe ihn jetzt widerlegt, weil ich meine, keinen Beweis dafür zu haben, dass das Grundwasser tatsächlich verunreinigt wird. – Sie stellen sich damit gegen viele Fachleute, die Ihnen das demnächst auch nachweisen werden. Ich würde diese Aussage an Ihrer Stelle noch mal gut überdenken.

Ansonsten, wie gesagt, freue ich mich auf die Gegenüberstellung im Fachausschuss. Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, Sie mal als Experten dorthin einzuladen und zu hören.

(Allgemeine Heiterkeit)

Zum Schluss möchte ich noch einen kleinen fachlichen Beitrag liefern. Sie gehen ja so gerne auf den Experten Prof. Hepke ein. Ich habe anders als die anderen eingeladenen Parlamentarier der anderen Fraktionen an einem Fachgespräch der IKT in Gelsenkirchen teilgenommen. Dahin waren alle Politiker eingeladen – ich war als einziger da.

(Beifall von Gregor Golland [CDU])

Auch Prof. Hepke war da, ebenso Prof. Weinig. Die beiden haben sich dort ein Fachgespräch geliefert, das man in der Fachpostille der IKT nachlesen kann. Ich fand es schon sehr bemerkenswert, dass die beiden sich in einem Punkt einig waren – das hat auch was mit dem Besorgnisgrundsatz zu tun –: dass man jedenfalls in Wasserschutzgebieten nichts ändern sollte. Wenn es keine Gefährdung für das Grundwasser gibt, wenn es keine Schutzbedürftigkeit und somit keinen Grund für eine Funktionsüberprüfung von Kanalabwasseranlagen gibt, dann weiß ich nicht, warum die sich hinsichtlich der besonderen Schutzgebiete so einig waren.

Da muss irgendwas an Ihrer Argumentation, Herr Biesenbach, zumindest nachdenkenswert sein. Ich bitte Sie darum: Machen Sie den Weg frei für eine sach- und fachorientierte Diskussion, und führen Sie sich hier nicht auf als der einzig seligmachende Wasserrechtsexperte! – Herzlichen Dank.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Herr Kollege Markert, entschuldigen Sie, wenn ich Sie an dieser Stelle noch unterbreche. Der Abgeordnete Löttgen wollte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie die noch zu?

Hans Christian Markert (GRÜNE): Herr Löttgen darf hier heute ja nicht reden. Als kommunalpolitischer Sprecher hätte er den Vortritt sonst nicht Herrn Biesenbach überlassen.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Ja oder nein?

Hans Christian Markert (GRÜNE): Deswegen möchte ich anders als Herr Biesenbach selbstverständlich dem geschätzten Kollegen Löttgen die Möglichkeit geben, das loszuwerden, was er in seiner eigenen Fraktion offensichtlich nicht sagen darf.

(Allgemeine Heiterkeit)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Bitte schön, lieber Kollege Löttgen, Sie haben das Wort.

Bodo Löttgen (CDU): Ich danke dem geschätzten Kollegen und der Präsidentin, dass ich diese Frage noch loswerden kann.

Sie haben ja von dem Besorgnisgrundsatz im Wasserrecht gesprochen, Herr Markert. Ich gehe davon aus, dass dieser Besorgnisgrundsatz nicht nur in Nordrhein-Westfalen Gültigkeit hat, sondern bundesweit.

Hans Christian Markert (GRÜNE): Ja sicher.

Bodo Löttgen (CDU): Könnten Sie mir erklären, warum neben Nordrhein-Westfalen nur drei weitere Bundesländer eine Dichtheitsprüfung im Gesetz festgeschrieben haben, wenn der Besorgnisgrundsatz der überragende Maßstab der Wasserwirtschaft ist?

Hans Christian Markert (GRÜNE): Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Besorgnisgrundsatz zu leben.

(Lachen von der CDU und von der FDP – Bodo Löttgen [CDU]: Sehr gut!)

Aber der Kollege Stinka hat ja schon gesagt – Vorsicht! –: Es gibt auch immer Leute, Politiker, die nicht bereit sind, Rechtsgrundsätze zu akzeptieren. Wir haben hier heute ein Beispiel dafür erlebt. Die Tradition der FDP-Umweltminister in Niedersachsen belegt auch, dass die niedersächsische Politik an der Stelle eher durch Ignoranz geprägt ist.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Es gab da ja zumindest auch mal einen Umweltminister, der mit einer Motorsäge in ein Naturschutzgebiet ging und anfing, dort Bäume abzusägen. Das ist der gleiche Umweltminister, der das Bundesrecht in Niedersachsen jetzt nicht umsetzt.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Siehe Fracking in Niedersachsen!)

Weitere Fragen, Frau Präsidentin? Ich mache das gerne hier.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Herr Markert, es tut mir leid, Sie an dieser Stelle enttäuschen zu müssen, aber es will Ihnen kein Kollege eine weitere Zwischenfrage stellen.

Hans Christian Markert (GRÜNE): Sehr bedauerlich. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Es steht Ihnen frei, Ihre Redezeit auszuschöpfen. Aber …

Hans Christian Markert (GRÜNE): Die schenke ich den Kollegen, damit alle Mittagessen gehen können und Gelegenheit haben, mit den Handwerkerinnen und Handwerkern vor der Tür zu reden.

(Kai Abruszat [FDP]: So einfach ist das nun auch nicht!)

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Dokument Beschreibung
Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes ..herunterladen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN