Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz)
Reden von Arif Ünal MdL, Sprecher für interreligiösen Dialog und Sigrid Beer MdL, bildungspolitische Sprecherin
Rede von Arif Ünal MdL:
Arif Ünal (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für NRW und für alle Musliminnen und Muslime, die hier in NRW leben. Um die Hintergründe besser nachvollziehen zu können, gilt es, diese historische Entwicklung sehr kurz noch einmal Revue passieren zu lassen.
Am 11. Dezember 1979 ordnete das Schulministerium NRW an, einen Lehrplan für islamischen Religionsunterricht zu erstellen. Das damit beauftragte Landesinstitut für Schule bildete eine Kommission aus insgesamt 23 Personen, die 1981 von der Kultusministerkonferenz beauftragt wurden, ein Modellcurriculum zu erstellen.
Aber warum wurde damals vor 30 Jahren kein islamischer Religionsunterricht eingeführt? Es lag vor allem daran, dass es an der notwendigen Unterstützung fehlte.
Heute, 30 Jahre weiter, hat sich sehr vieles verändert. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen haben sich bereits vor zehn Jahren für die flächendeckende Einführung islamischen Religionsunterrichts ausgesprochen. Die muslimischen Verbände haben einen Entwicklungsprozess vollzogen und können heute ihre Interessen und die Interessen der Moscheegemeinden mit einer Stimme artikulieren. Nicht zuletzt unterstützen die Kirchen die Einführung islamischen Religionsunterrichts im Grundsatz.
Ich denke, dass sowohl die Anhörung als auch die folgenden Gespräche letzte rechtliche Zweifel haben beseitigen können und wir dadurch heute vor einer historischen Zäsur stehen. Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Einführung islamischen Religionsunterrichts werden der Staat und muslimische Organisationen erstmals freiwillig in eine strukturelle Zusammenarbeit eintreten, durch die ein Angebot ausschließlich für die muslimischen Menschen in unserem Land geschaffen wird.
Eine solche Kooperation, bei der der Staat den organisatorischen Rahmen gewährleistet und islamwissenschaftlich qualifizierte Musliminnen und Muslime den Inhalt des Religionsunterrichts feststellen werden, gab es bisher nur im Bereich der christlich-jüdischen Bekenntnisse.
Anfang des Jahres berichtete ein muslimischer Schüler in einer Veranstaltung der Grünen-Landtagsfraktion hier im Saal, dass, wenn die Kinder seiner Schule in ihren christlichen Religionsunterricht gehen, er mit den anderen muslimischen Schülern das Geschirr der Lehrer spülen müsse. Das ist eine Ungleichbehandlung. Es wird auch so ungerecht empfunden. Mit der Einführung islamischen Religionsunterrichts kann dem abgeholfen werden.
Die Position der Linkspartei, doch jede Art von Religionsunterricht abzuschaffen, ist ebenfalls eine Gleichbehandlung, aber nur in der Theorie. In der Praxis wird es aber bei christlichem, jüdischem und alevitischem Religionsunterricht bleiben. Durch Ihre angekündigte Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Einführung islamischen Religionsunterrichts sprechen Sie sich indirekt für eine Fortsetzung der Ungleichbehandlung christlich-jüdischer und muslimischer Schülerinnen und Schüler aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie gesagt leben in NRW anderthalb Millionen Musliminnen und Muslime. Sie stellen damit knapp 10 % aller Bürgerinnen und Bürger in NRW dar. Dies verdeutlicht, dass wir lediglich etwas nachholen, was schon längst fällig war. Das stellt einen Paradigmenwechsel in Richtung völliger Gleichstellung des Islams in NRW dar. Zum Schluss erfüllen wir auch den Wunsch der Eltern, die sich zu über 80 % islamischen Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach für ihre Kinder wünschen.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle bei unserer Schulministerin Sylvia Löhrmann und dem Koordinierungsrat der Muslime KRM dafür bedanken, dass sie mit ihrer gemeinsamen Vereinbarung vom Februar 2011 dies ermöglicht haben, und bei allen Kolleginnen und Kollegen, die diesen Entstehungsprozess konstruktiv begleitet und erfolgreich zum Abschluss gebracht haben.
Mich würde es freuen, wenn wir zu einem gemeinsamen Votum kommen und damit ein deutliches Zeichen geben könnten, dass wir alle im Islam einen Teil Deutschlands und Nordrhein-Westfalens sehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN, von der CDU und von der SPD)
Sigrid BeerRede von Sigrid Beer MdL:
Sigrid Beer (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zu Beginn sagen, dass ich über die Tonlage, die Frau Böth hier angeschlagen hat, einigermaßen entsetzt bin.
(Beifall von Prof. Dr. Thomas Sternberg [CDU])
Das war genau die von ihr bekannte präzise Unpräzision, die Dinge darzustellen. Denn die Aussagen führender Staats- und Verfassungsrechtler der Bundesrepublik in der Anhörung waren sehr eindeutig: Rückenwind für das, was das Land sich hier vorgenommen hat.
Aus der Anhörung möchte ich gerne Prof. Oebbecke zitieren:
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betritt Nordrhein-Westfalen bundesweit Neuland, sowohl religionspolitisch als auch religionsrechtlich. Wir haben es hier mit einem Feld zu tun, das nicht nur rechtlich schwierig war, weil wir es mit einem neuen Sachverhalt zu tun hatten, sondern es war auch über lange Jahre politisch in einer Weise umstritten, dass man schon von Blockade sprechen kann; das kennen wir auch von anderen Themen. Umso erfreulicher ist es, dass sich das jetzt auflöst.“
(Beifall von Wolfram Kuschke [SPD])
Wenn man etwas Neues macht, wie es hier geschieht, dann kommt ein Einwand von vornherein nicht in Betracht, nämlich: dass wir das noch nie gemacht haben.
Das ist die Ausgangslage. Wir haben einen gemeinsamen belastbaren Dialog miteinander geführt. Ich kann mich nur dem Dank an den KRM und an die Ministerin anschließen, die in ihrer gemeinsamen Erklärung den Grundstein gelegt haben, dass wir diesen Weg gegangen sind. Wir haben ein sehr deutliches Signal gesetzt – ich begrüße die Vertreterinnen des KRM auch in dieser Runde – und gesagt: Dieses Gesetz muss befristet sein. Denn wir wollen auf der Grundlage von Art. 7 des Grundgesetzes diese Brücke ausformen und die Statusfragen klären, damit wir in absehbarer Zeit einen entsprechenden Islamunterricht haben. Das ist jetzt die belastbare Brücke für 320.000 Kinder in Nordrhein-Westfalen und ihre Eltern; das ist auch dargelegt worden. In dem Bericht über das muslimische Leben in NRW bejaht eine große Zahl – mehr als 80 % – diesen Weg und steht dahinter. Die Eltern wollen, dass ihre Kinder ein solches Angebot bekommen.
Wenn das Wort „schäbig“ hier in dieser Art und Weise verwendet wird, Frau Böth, und Sie die Grauen Wölfe in der Debatte mit dem KRM in Verbindung bringen wollen, dann ist das wirklich unsäglich.
(Beifall von den GRÜNEN, von der CDU und von der SPD)
Das ist dieser Debatte absolut nicht würdig. So kann es nicht gehen.
(Gunhild Böth [LINKE]: Die sind aber mit denen in Verbindung!)
Ich habe auch nicht verstanden, Frau Pieper-von Heiden, wie Sie die Anhörungsprotokolle und vor allen Dingen auch die ausführlichen Stellungnahmen der Staats‑ und Verfassungsrechtler gelesen haben. Wir haben in unseren Änderungsanträgen nachgearbeitet. Auch die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass dies natürlich kein Übertragungsmodell für den Religionsunterricht in Bezug auf die evangelische oder die katholische Kirche, in Bezug auf den Unterricht im jüdischen Glauben ist. Wir wollen eine allgemeine Grundlage haben. Daran arbeiten wir jetzt und gehen einen Weg für Nordrhein-Westfalen, der ein bundesweites Signal ist. Hier wird in der Tat kein Staatsislam verabreicht, genauso wenig wie eine staatskirchliche Angelegenheit daraus gemacht wird. Denn wir wissen, wie die Trennung von Staat und Kirche in diesem Staat angelegt ist.
Die schrillen Töne, die Sie jetzt haben hören lassen, geben aber leider eine Vorahnung auf die Debatte, die wir morgen miteinander zu führen haben, nämlich die über eine Verfassungsänderung.
Vizepräsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit.
Sigrid Beer (GRÜNE): So kann das keine ernstgemeinte Debatte sein, Frau Böth. Ich finde es sehr traurig, dass Sie den Schlusspunkt heute so gesetzt haben.
(Beifall von den GRÜNEN, von der CDU und von der SPD)
Dokumente zum Artikel
| Dokument | Beschreibung |
|---|---|
| Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz) ..herunterladen | Drucksache 15/2209 Gesetzentwurfder Fraktion der CDU,der Fraktion der SPD undder Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
| Islamischer Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen: Jetzt den Anfang machen! ..herunterladen | Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN |

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