Rede zum Gesetzentwurf der Landesregierung

Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-West­falen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften


Rede von Arif Ünal MdL, migrationspolitischer Sprecher

Arif Ünal (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Welt ist in Bewegung geraten. Das weltweite Migrationsgeschehen nimmt seit Jahrzehnten als Folge der Globalisierung zu. In Europa sorgen die Freizügigkeitsregelungen für eine immer mobilere Arbeitnehmerschaft über alle Grenzen hinweg. Nach Deutschland kommen nach Jahren der Stagnation seit 2008 wieder mehr Zuwandererinnen und Zuwanderer, während die Zahl der Fortzüge sinkt.

Rund 800.000 Menschen kamen 2010 nach Deutschland, und 670.000 Menschen verließen das Land. Deutschland ist damit wieder einer der Hauptzielstaaten der Zuwanderer, sicherlich auch als Folge der wirtschaftlich guten Lage.

Die meisten Menschen wollen in Deutschland arbeiten oder studieren. Ausländische Studierende waren 2010 die zweitgrößte Zuwanderergruppe; der größte Zuzug ist von Studierenden aus China und den USA zu verzeichnen. Es gibt also nicht allein mehr Zuwanderung, sondern es gibt dabei auch eine andere Zuwanderung als früher.

Meine Damen und Herren, wir wissen natürlich nicht genau, wie viele dieser Menschen dauerhaft hier bleiben. Eines ist aber klar: An der Integrationspolitik wurden bereits in der Vergangenheit und werden in der Gegenwart und auch in der Zukunft gewaltige Anforderungen gestellt. Wir in NRW stellen uns diesen Anforderungen offensiv, und wir stellen uns ihnen gemeinsam.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir alle in diesem Landtag verstehen Zuwanderung als Chance und als Gewinn für unsere Gesellschaft – der eine vielleicht mehr, der andere etwas weniger. Wir ignorieren aber nicht, dass es auch Probleme gibt, und wir sprechen dies offen an. Dieser Grundkonsens zwischen den im Landtag vertretenen Fraktionen besteht seit der Integrationsoffensive, die im Jahre 2001 in diesem Landtag beschlossen wurde. Sie war damals mit ihren Inhalten bundesweit vorbildlich. Wir sind noch heute mit der Umsetzung beschäftigt, so aktuell mit der Einführung des islamischen Religionsunterrichtes.

Ich bin froh, dass nach sehr vielen gemeinsamen Aktivitäten in den letzten Jahren heute ein neuer Meilenstein gesetzt wird. Das erste Integrationsgesetz eines Flächenbundeslandes wird heute nach insgesamt einem Jahr Vorbereitung und Beratung verabschiedet werden. Das ist gut so und notwendig.

(Zustimmung von Sigrid Beer [GRÜNE])

Denn bei allen inhaltlichen Übereinstimmungen unter den Integrationspolitikerinnen und ‑politikern der unterschiedlichen Fraktionen, fehlt es uns oft an der Durchsetzungskraft und auch an den finanziellen Möglichkeiten, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Dies ist heute anders.

Der Kern unseres gemeinsamen Gesetzes ist, unsere qualitativ gute Integrationsinfrastruktur endlich flächendeckend ausweiten zu können. Wir haben seit 30 Jahren hier und da Regionale Arbeitsstellen, sogenannte RAAs, zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien. Die Wertschätzung für die dort geleistete Arbeit ist sehr groß. Aber es gibt diese eben nur in der einen Hälfte unseres Landes und in der anderen Hälfte eben nicht. Dieser Zustand wird mit diesem Integrationsgesetz geändert. Das ist gut so.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Seit vielen Jahren fördern wir mit den Landesmitteln die Vernetzung der Integrationsarbeit vor Ort. Eine Vernetzung ist unerlässlich für die Steuerung und damit letztlich für den Erfolg der örtlichen Integrationsarbeit. Mit diesem Integrationsgesetz machen wir nun ein neues Angebot. Wir fördern in allen Städten und Kreisen mit einem auch mit den kreisangehörigen Gemeinden abgestimmten Integrationskonzept sogenannte kommunale Integrationszentren. Ein Teil dieser Zentren sind die RAAs, der andere Teil erhält die Aufgabe, die örtliche Integrationsarbeit zu koordinieren, zu organisieren oder vielleicht hier oder dort überhaupt erst mit aufzubauen.

Die kommunalen Integrationszentren haben in den letzten Wochen auch in der Anhörung viele Nachfragen ausgelöst. Dabei geht es vor allem darum, wie sich eine neue Struktur in vielleicht schon bestehende Strukturen einfügt. Wir geben als Grüne darauf die Antwort, dass wir dies gerne der kommunalen Selbstverwaltung überlassen wollen. Wir wollen, dass die Städte und Kreise möglichst große organisatorische Freiheit erhalten. Dort, wo die Unterstützung notwendig ist, wird die Landesregierung ganz sicher hilfreich zur Seite stehen.

Meine Damen und Herren, wir alle wissen: Integrationsarbeit kann nur mit Partnern gelingen. Die Wohlfahrtspflege gehört mit ihren Beratungsstrukturen seit Jahren zu den wichtigsten Partnern des Landes. Heute heißen diese Angebote Integrationsagenturen. Auch davon gibt es viele, aber es gibt sie nicht überall. Es freut mich, dass die Arbeit der Integrationsagenturen künftig stärker auch im ländlichen Raum ermöglicht wird. Dort gab es bisher kaum Angebote.

Ein weiterer Partner des Landes ist sicherlich der Landesintegrationsrat, Partner sind aber auch viele Migrantenselbsthilfeorganisationen, die für Integrationsarbeit eine Förderung des Landes erhalten.

Wir werden heute den Gesetzentwurf nicht so verabschieden, wie er in den Landtag eingebracht worden ist. Wir haben nämlich mit den Fraktionen von CDU, SPD und FDP im Beratungsverfahren den Gesetzentwurf verändert. Wir haben den Bereich der Sprachkompetenz noch einmal gestärkt und die Bedeutung von Herkunftssprachen hervorgehoben. Wir haben außerdem den Bereich der Potenziale der Zuwanderer- und Antidiskriminierungsarbeit ebenso verstärkt wie auch das Thema „geschlechtsspezifische Aspekte der Integrationspolitik“ betont.

Besonders schwer haben wir uns bei der Frage der Einbeziehung von Menschen ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis getan. Ich finde es für alle Menschen wichtig, Sprache gut zu lernen, zu kommunizieren, einen guten Schulabschluss zu machen und einen Beruf zu erlernen und dazuzugehören. Darum geht es letztlich im Leben. Was interessiert denn dabei der Aufenthaltsstatus?

Es war nicht ganz einfach, aber es ist letztlich gelungen, auch in diesem Punkt Formulierungen zu finden, die erstens von den vier genannten Fraktionen mitgetragen werden konnten und zweitens den Maßnahmenträgern Rechtssicherheit bei der Integrationsarbeit mit geduldeten Menschen gibt.

Die Linkspartei hatte noch viele Änderungen vorgeschlagen. Ich konnte leider nicht allen Änderungswünschen folgen.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Abgeordneter, achten Sie bitte auf die Redezeit.

Arif Ünal (GRÜNE): Ich komme zum Schluss.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschließend möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, bei Herrn Minister Schneider, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Ministerien und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen sehr herzlich bedanken, die bei der Entstehung dieses Gesetzes konstruktiv mitgewirkt haben.

Über eine Zustimmung aller Fraktionen würde ich mich natürlich freuen. Es wäre ein tolles Signal nach außen,

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

dass wir alle die Integrationspolitik als unsere Aufgabe verstehen und sie nach außen mittragen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

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