Rede zum Gesetzentwurf der Landesregierung

Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung


Rede von Mehrdad Mostofizadeh MdL, kommunalpolitischer Sprecher

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn dieses Gesetzgebungsverfahren zu später Stunde zum Abschluss gebracht wird, so ist es durchaus sehr beachtlich. Wir werden gleich mit einer deutlichen Mehrheit beschließen. Nur die CDU lehnt ab, kündigt aber durch ihren Sprecher Herrn Biesenbach an, dass sie ablehnt, weil ihr der Gesetzentwurf nicht weit genug geht.

Es wäre schön gewesen, wenn wir das in den Ausschussberatungen und der Anhörung vertieft hätten und hätten diskutieren können. Wenn es bessere und weiter gehende Vorschläge gibt, werden wir darüber sehr gerne diskutieren. Das unterscheidet die CDU ja fundamental von dem, was bisher zumindest von Ihnen in dieser Frage gekommen ist. Das finde ich sehr gut.

Ich will auf das hinweisen, was im Gesetzentwurf steht. Dort steht, dass die Quoren gerade in Großstädten für Bürgerentscheide deutlich abgesenkt werden. Das wird dazu führen, dass Bürgerentscheide vermehrt gültig werden.

Im Gesetzentwurf steht auch, dass der Kostendeckungsvorschlag quasi als Ausschlussgrund für die Nichtigkeit entfällt. Gerade in Mülheim haben wir wieder beobachten können, dass das in diesem Gesetzgebungsprozess eine wichtige Weiterentwicklung darstellt. Mich haben in diesem Zusammenhang schon eine ganze Menge Anfragen erreicht. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir diesen Schritt weiter gehen können und das in der Gemeindeordnung verankert wird.

Letztlich ist das ein konsequentes Verfahren, mit dem wir den Koalitionsvertrag umsetzen. Wir haben nicht nur bei der Bürgerbeteiligung für deutlich mehr Demokratie gesorgt, sondern auch durch die Wiedereinführung der Stichwahl bei Bürgermeisterinnen- und OB-Wahlen in den Gemeinden. Und jetzt besteht auch die Möglichkeit, Oberbürgermeisterinnen und Bürgermeisterinnen abwählen zu können.

Hier ist die rot-grüne Koalition viele Schritte vorangegangen. Deswegen ist Nordrhein-Westfalen jetzt auch wieder an der Spitze der Bundesländer, was demokratische Entscheidungsprozesse angeht. Darauf können wir ein ganzes Stück stolz sein. Wenn es weitere positive Entwicklungen gibt, werden wir Grüne uns dem natürlich als Letzte verschließen.

Es hat sich auch gezeigt – ich möchte an die Ausführungen des Kollegen Hübner anknüpfen –: Entgegen dem Geschrei verschiedener Parteien noch in den 90er-Jahren, mehr direkte Bürgerbeteiligung würde demokratische Prozesse im Rat lahmlegen, kann man festhalten: Das Gegenteil ist der Fall. Mehr Beteiligung führt zu mehr Verantwortung, mehr Überlegen und mehr Mitarbeit in den Gemeinden.

Manchmal wird es auch schwieriger; das will ich nicht verhehlen. Wir haben auch Hinweise von Grünen bekommen, dass es schwierig werden könnte, Großprojekte durchzusetzen. Aber das ist eben Demokratie. Wenn es schwierig wird, muss man mehr erklären, die Menschen früher in Entscheidungsprozesse einbinden und für Zustimmung werben.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Die Antwort kann nicht sein, dass man durch zu hohe Quoren, durch komplizierte Entscheidungsverfahren oder durch – das ist oft genug passiert – spitzfindige Rechtsfindungsprozesse … Ein bisschen dazu: In meiner Heimatstadt war ein Abstimmungszettel nur gültig, wenn auch die Hausnummer richtig eingetragen wurde – und das, obwohl eine Person nachweislich erkennbar war. Das alles haben wir hinter uns gelassen. Wir werden mit dem heutigen Tage eine Gemeindeordnung haben, die modern und zukunftsorientiert ist. Weiteren Ergänzungsprozessen werden wir uns gern öffnen.

Einige Worte noch in Richtung FDP, weil sie sich im Ausschuss dazu verhalten hat: Dass sich die FDP ausgerechnet deswegen enthalten will, weil es einen Hinweis in der Anhörung gegeben hat, dass eine Gemeinde in wenigen Tagen auf Anforderungen von Investoren reagieren müsse, finde ich erstaunlich und gefährlich.

Selbst als Ratsmitglied würde ich mir nicht vorschreiben lassen, dass man jedes Bauleitplanverfahren hintanstellen soll, wenn ein Investor daherkommt und innerhalb von Tagen eine Zusage fordert.

(Zustimmung von Michael Hübner [SPD])

Das würde nicht nur die direktdemokratischen Entscheidungsprozesse gefährden, sondern auch die normalen parlamentarischen oder quasi-parlamentarischen Entscheidungsprozesse in einer Gemeinde.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Letzte Bemerkungen in Richtung Linke: Wir freuen uns, dass Sie dem Gesetzentwurf der Landesregierung am Ende zustimmen werden.

Nur: Beim Teilaspekt der Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sind die grüne Fraktion und ich mit Sicherheit die Letzten, die sie nicht einbeziehen wollten.

Aber wir wollen auch kein rechtsunsicheres Gesetz. Weil wir große Bedenken haben, können wir Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen. Gern würden wir auf Bundesebene die Rahmenbedingungen so ändern, dass auch Nicht-EU-Ausländerinnen ein kommunales Wahlrecht und volle Mitbestimmungsrechte auf kommunaler Ebene haben. Das sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt aber als nicht gegeben an. – Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)