Gesetzliche Regelung zur Veröffentlichung von Prüfberichten im Wohn- und Teilhabegesetz umsetzen und zur Verbesserung der Transparenz von Betreuungseinrichtungen beitragen
Rede von Arif Ünal MdL, gesundheitspolitischer Sprecher
Arif Ünal (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Freiheitseinschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner dar. Deshalb müssen wir uns dafür einsetzen, dass diese Eingriffe vermieden werden. Dieses im FDP-Antrag vorgetragene Grundanliegen teilen wir mit Nachdruck. Es ist auch richtig, dass es notwendig ist – so wie im Wohn- und Teilhabegesetz vorgeschrieben –, die Prüfberichte zu den Einrichtungen zu veröffentlichen.
Ich darf daran erinnern, dass wir bereits bei der Verabschiedung des Wohn- und Teilhabegesetzes in der vergangenen Wahlperiode eine intensive Debatte über die Prüfberichte hatten. Denn nicht nur die Informationen zu freiheitseinschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen sind notwendig, sondern auch die über viele andere Vorgänge und Lebenssituationen in den Heimen, so zum Beispiel über den Einsatz von Medikamenten, wie es bereits die Enquetekommission zur Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung mit der Studie über die Über-, Unter- und Fehlmedikationen in Alteneinrichtungen deutlich aufgezeigt hat.
Wir halten es auch für sinnvoll, in den Prüfberichten auf die Wohnqualität und die Einhaltung einer kultur- und geschlechtersensiblen Pflege einzugehen. Denn wenn wir die Zielsetzungen des WTG ebenso wie die des Landespflegegesetzes ernst nehmen, dass nämlich der Wohncharakter in den Heimen ebenso wie die Öffnung der Einrichtung zum Wohnquartier und die Berücksichtigung von Selbstbestimmung, Förderung der Teilhabe und Identität der Bewohnerinnen und Bewohner einen bedeutenden Stellenwert einnehmen soll, dann halten wir als Grüne es für wichtig, aufzuzeigen, ob die Heime diese Vorgaben auch erfüllen.
Leider sehen die inhaltlichen Vorgaben zu den Prüfberichten diese Aspekte noch nicht vor. Wir würden es begrüßen, wenn dies bei der Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes noch einmal in den Blick genommen werden könnte.
Meine Damen und Herren, das Gesundheitsministerium hat bereits in der letzten Sitzung des AGSI deutlich gemacht, dass es die alte Landesregierung war, die bisher versäumt hat, die Veröffentlichung der Prüfberichte verbindlich zu klären. Gleichwohl halten wir es derzeit für richtig, dass im Zuge der anstehenden Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes die Frage der verbindlichen Veröffentlichung der Prüfberichte und vor allem die Art und Weise dieser Veröffentlichung geregelt wird.
Dies ist wichtig, damit die Betroffenen und interessierte Menschen überhaupt mit den Berichten und Aussagen etwas anfangen können. Zudem sehen wir auch durch die Rechtsprechung zur Veröffentlichung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen – MDK –, dass es wichtig ist, gerade die Form der Veröffentlichung zu klären und dies sorgfältig vorzubereiten. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag der MGEPA voll und ganz, den Überarbeitungsprozess des WTG abzuwarten, dann aber mit Vorrang die Veröffentlichung der Prüfberichte eindeutig zu regeln.
Wir stimmen der Überweisung in den Fachausschuss zu und freuen uns auf die konstruktive Fachdebatte im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN)

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