Rede zum FDP-Antrag

Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Missbrauch schützen – Prävention begleiten, unterstützen und fördern


Rede von Dagmar Hanses MdL, jugendpolitische Sprecherin

Dagmar Hanses (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die grüne Fraktion begrüßt natürlich den FDP-Antrag, weil unser aller Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Missbrauch zu schützen, Prävention zu begleiten, wie Sie es formuliert haben, zu unterstützen und zu fördern, auch für uns selbstverständlich höchste Priorität hat.

Zur Verstärkung Ihres Antrags möchte ich noch einmal kurz die UN-Kinderrechtskonvention zitieren. Dort heißt es: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor jeglicher Form von sexueller Gewalt.

Als ich Anfang der 90er-Jahre meine Ausbildung begann, veröffentlichte Ursula Enders das Buch „Zart war ich, bitter war’s“. Dieses Buch hat die Gesellschaft quasi wachgerüttelt, dass es sexuellen Missbrauch so breit in unserer Gesellschaft überhaupt gibt. Heute, 20 Jahre später, sind wir auch 20 Jahre weiter. Wir wissen nicht nur, dass es ihn gibt, sondern wir haben Mechanismen, um ihm entgegenzuwirken.

Wir haben festgestellt, dass es hilft, wenn wir kritisch sind, wenn wir es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich zu äußern, Kindern und Jugendlichen Mut machen, wenn wir eine Kultur des Hinsehens in unserer Gesellschaft schaffen. Wir brauchen dafür selbstbewusste und starke Kinder.

(Beifall von den GRÜNEN)

Liebe FDP, liebe CDU, an einer Stelle kann ich mir die Spitze gegenüber dem Bundeskinderschutzgesetz doch nicht verkneifen: Nach zwei Jahren Diskussion um dieses Bundeskinderschutzgesetz hat es Frau Schröder nicht hinbekommen, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Das bedauern wir, weil viele auf das Gesetz warten. Wir sind aber nicht bereit, das auf dem Rücken der Länder und Kommunen unterfinanziert …

(Nicken von Bernhard Tenhumberg [CDU])

– Alles klar, ich sehe schon Nicken. Deshalb kann ich das an der Stelle abbrechen, weil ich sehe, dass die blumigen Worte auf Bundesebene nicht funktionieren, wenn unsere Länder und Kommunen zahlen sollen. Deshalb schauen wir einmal, was uns die Bundesregierung im Vermittlungsverfahren vorschlägt.

Einen Aspekt noch zum erweiterten polizeilichen Führungszeugnis! In dem Zusammenhang ist es schon seit zwei Jahren Pflicht und völlig selbstverständlich, dass das für Hauptamtlerinnen und Hauptamtler umgesetzt wird. Das funktioniert sehr gut.

Sie sprechen den Bereich der Ehrenamtler an und beschreiben in Ihrem Antrag auch, dass ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nur eine Scheinsicherheit für sich sorgende Eltern und auch Kolleginnen und Kollegen bietet, weil nur ein Bruchteil der Täterinnen und Täter überhaupt einen Eintrag im Bundeszentralregister hat.

Anders sieht es bei den Selbstverpflichtungserklärungen aus, die einige Träger und Verbände schon formuliert haben.

(Die Abgeordnete hält ein Papier hoch.)

Ich möchte einmal die Selbstverpflichtungserklärung der evangelischen Kirche hochhalten, die der evangelischen Landeskirche, der evangelischen Jugend und des Amtes für evangelische Jugendarbeit sowie die der katholischen Kirche. Diese beiden Verbände sind auf dem Gebiet schon sehr weit und setzen das schon um. Das ist zu begrüßen.

Andere Verbände sind noch nicht so weit. Diesen Prozess sollten wir begleiten, abwarten und schauen, was möglich ist, weil wir Ehrenamtlern keine Bürokratie in den Weg stellen sollten. Als Beispiel möchte ich nennen, dass einige Kommunen die Verwaltungskosten von 13 € pro Formular übernehmen. Beispielsweise macht das die Gemeinde Welver, auch die Stadt Arnsberg. Andere sind auf dem Weg dahin. Für kleine Träger ist es oft ein Problem, wer die Gebühren übernimmt.

Ich möchte unsere Bewertung Ihres Antrags ganz schnell zusammenfassen: Wir begrüßen ihn. Die Bundesregierung muss erst einmal noch ihre Hausaufgaben machen. Teile des Antrags, die den Bereich des Gesamtkonzepts, der Prävention etc. angehen, sind etwas – dessen bin ich mir sehr sicher –, was unsere Landesregierung schon macht.

Wir warten noch auf die Diskussion und die Arbeitsprozesse in den Verbänden. Dann können wir gerne auch über landeseinheitliche Regelungen sprechen.

Selbstverständlich sind wir zum Thema gesprächsbereit und teilen Ihre Zielsetzung. Wir begrüßen es, dass der Antrag so offen formuliert ist, dass wir sicherlich einen gemeinsamen Antrag hinbekommen können. Dazu laden wir sehr herzlich ein. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)