Missbrauch des Amtsblatts durch das Schulministerium für Parteienwerbung
Rede von Josefine Paul MdL
Josefine Paul (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Böth, in Ihrem Antrag beklagen Sie den Missbrauch des Amtsblatts für Parteienwerbung. Das haben wir hier schon breit diskutiert. Ich frage mich an dieser Stelle jedoch, was genau Sie unter Parteienwerbung verstehen.
Wie die Kollegen auch habe ich mir das Amtsblatt noch einmal angeschaut, es jetzt aber nicht mit nach vorne gebracht. Darin – das stellen Sie richtig fest – nehmen die Fraktionsvorsitzenden der Grünen, der SPD und der CDU Stellung zum Schulkonsens. Diese drei Fraktionen haben den Schulkonsens gemeinsam beschlossen und begründen ihn nun gegenüber denjenigen, für die sich die Änderungen ergeben.
(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])
– Herr Witzel, wir haben doch jetzt schon gut auseinandergedröselt, dass in dieser Ausgabe der amtliche Teil anders als der redaktionelle Teil gar nicht vorhanden gewesen ist.
(Gunhild Böth [LINKE]: Das ist noch schlimmer! – Ralf Witzel [FDP]: Deshalb heißt es „Amtsblatt“!)
– Herr Große Brömer hat eben schon auf die Frage von Frau von Böth erläutert, dass man das vielleicht kritisieren kann, aber den Lehrerinnen und Lehrern vielleicht auch zutrauen sollte, dass sie den Unterschied zwischen redaktionellem Teil und Amtsblatt erkennen.
Wenn ich auf das zurückkommen darf, was ich eigentlich sagen wollte! Ich sehe vor dem Hintergrund dessen, was ich gerade erläutert habe, kein wirkliches Problem. Im Gegenteil: Es ist doch das gute Recht und vonseiten der Landesregierung auch gute Praxis, wenn Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter und auch den Schülerinnen und Schülern und den Eltern die Chance gegeben wird, zu erfahren, aus welchen Gründen und von wem Entscheidungen getroffen worden sind,
(Ralf Witzel [FDP]: Abgelehnt worden sind! Das vielleicht auch!)
von denen sie direkt betroffen sind. Ich nenne das Transparenz. Sie mögen das anders sehen. Ich finde, das ist durchaus eine transparente Entscheidung, die das Ministerium getroffen hat.
Sie, liebe Frau Kollegin Böth, verurteilen diesen Vorgang jetzt als parteipolitische Werbung. Ehrlich gesagt fällt es mir nicht nur aus Gründen der Unterscheidung zwischen Partei und Fraktion schwer, dieser Argumentation zu folgen, sondern auch aus einem praktischen Grund. Ich frage mich nämlich, wo für SPD und Grüne – jetzt als Parteien – der konkrete Werbeeffekt liegt, wenn die Landesregierung in diesem Fall auch die größte Oppositionsfraktion zu Wort kommen lässt.
(Zuruf von Ralf Witzel [FDP] – Lachen von Gunhild Böth [LINKE])
Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei doch vielmehr um die Erläuterung eines politischen Prozesses, der in diesem Fall durchaus ein besonderer politischer Prozess gewesen ist. Ich finde, es ist etwas Positives, wenn der politische Prozess erläutert wird, auf dem die grundsätzlichen Änderungen, die ebenfalls erläutert werden, basieren. Ich kann darin jetzt nicht wirklich einen Skandal erkennen. Aber Sie werden mir das sicherlich gleich noch aus Ihrer Sicht schildern.
(Gunhild Böth [LINKE]: Nee!)
Außerdem beklagen Sie, es fehle in dieser Ausgabe des Amtsblatts ein Abdruck der Schulrechtsänderung oder der Verfassungsänderung. Wir haben gerade schon diskutiert, warum das in diesem Fall so gewesen ist. Sie gehen aber nicht darauf ein, dass das Besondere an dieser Ausgabe von „Schule NRW“ ist, dass die Neuerungen ausführlich und vor allem sehr verständlich erklärt werden.
(Ralf Witzel [FDP]: So!)
Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu, Frau Böth, wenn Sie sagen, dass das Amtsblatt nicht für parteipolitische Werbung benutzt werden darf. Aber wie ich schon erläutert habe, sehe ich auch nicht, dass das geschehen ist.
In Ihrem Antrag fordern Sie nun aber, dass darin demnächst eine Gegenposition zum Schulkonsens abgedruckt werden soll. Das widerspricht aus meiner Sicht grundsätzlich Ihrem Anliegen. Denn damit würden Sie das Amtsblatt des Schulministeriums doch zu einer Art Debattenorgan der Schulpolitik umfunktionieren.
(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])
Und dafür ist es nicht vorgesehen – wie Sie in Ihrem Antrag vorher auch richtig festgestellt haben.
Selbstverständlich haben Sie auch andere Vorschläge unterbreitet, unter anderem dass die Landesregierung die ausgelieferten Exemplare des Amtsblatts bzw. der Ausgabe von „Schule NRW“ zurückfordern und vernichten soll. Außerdem sollen alle Bezieherinnen und Bezieher der Ausgabe von „Schule NRW“ angeschrieben werden, und es soll ihnen als dienstliche Anweisung unterbreitet werden, dass die parteipolitischen Inhalte nicht zur Kenntnis zu nehmen sind.
Liebe Frau Kollegin, das kommt mir ein bisschen vor wie aus „Absurdistan“.
(Gunhild Böth [LINKE]: Nein! Das ist Juristendenken!)
Denn Sie wissen doch wahrscheinlich ganz genau, was das im Grunde genommen zur Folge hätte. Wenn die Landesregierung jetzt alle Exemplare zurückfordert und per Anweisung auch noch verlangt, dass niemand „die parteipolitischen Inhalte“, wie Sie es formulieren, zur Kenntnis nimmt, passiert wahrscheinlich Folgendes: Jede Person wird ihre Ausgabe zur Hand nehmen, nicht etwa um es dem Ministerium ganz dienstbeflissen zurückzuschicken – das vielleicht im Nachgang auch –,
(Zuruf von Ralf Witzel [FDP] – Lachen von Renate Hendricks [SPD])
sondern um erst einmal zu lesen, was dort eigentlich Skandalöses zu finden ist.
Im Grunde genommen werden die Leute dann vermutlich ein wenig enttäuscht sein. Denn Skandalträchtiges ist darin aus meiner Sicht nicht zu finden. Zumindest wird an dieser Stelle aber sichergestellt – dafür könnten wir Ihnen im Grunde genommen dankbar sein –, dass jeder und jede gelesen hat, was die Fraktionsvorsitzenden von Grünen, SPD und CDU zum Schulkonsens geschrieben haben. Mich würde das, wie gesagt, nicht stören. Aber ich glaube, das geht an Ihrem Ziel vorbei.
(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

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