Rede zum CDU-Antrag

RAG-Stiftung ist kein Ersatz für die wirtschaftspolitische Orientierungslosigkeit der Landesregierung


Rede von Reiner Priggen MdL, Fraktionsvorsitzender

Reiner Priggen (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen von der CDU! Lieber Kollege Wüst, als ich den Antrag gelesen habe, habe ich gedacht, dass es Anträge gibt, die man besser nicht stellt oder bei denen man sich zumindest überlegt, welche Schäden man damit anrichten kann. Das gilt in manchen Zusammenhängen auch für Personaldebatten.

Die RAG-Stiftung ist 2007 gegründet worden. Herr Wüst, Sie haben es richtig beschrieben: Sie hat in § 2 einen ganz klaren Stiftungsauftrag, in erster Linie den Anpassungsprozess vernünftig zu begleiten, mitzugestalten, die Sicherung der Ewigkeitslasten und – so würde ich es interpretieren – in einem gewissen eingeschränkten Umfang Kulturpflege und auch Wissenschaft im Zusammenhang mit dem Bergbau in den Bergbauländern, aber das sicherlich nachrangig.

Der Anpassungsprozess läuft sehr gut; das kann man nicht anders sagen. Nach Gründung der Stiftung ist 2008 das Bergwerk Walsum geschlossen worden, 2009 das Bergwerk Lippe, 2010 das Bergwerk Ost – alles programmgemäß –, 2011 das Bergwerk an der Saar, und 2012 wird das Bergwerk West geschlossen. Dann verbleiben noch drei: Prosper, Auguste Victoria und Anthrazit-Ibbenbüren. Auch für sie sind die Schließungspläne vorbestimmt.

Die Stiftung hat 2008 25,1 % der Evonik für 2,4 Milliarden € an CVC Capital Partners verkauft. Das ist im Moment der wesentliche Kapitalstock. Das war ein vernünftiger und guter Erlös. Vernünftig ist es auch, dass man den weiteren Börsengang zunächst zurückgestellt hat. Soll ein wertvolles Unternehmen in Teilen verkauft werden, liegt aber das, was man bekommen dafür kann, deutlich unter dem Wert des Unternehmens, dann macht man das nicht. Insofern hat die Stiftung bis dahin vernünftige Arbeit geleistet.

Sie wird vom Stiftungsvorstand und dem Kuratorium geleitet. Der Stiftungsvorstand ist dreiköpfig.

Bei der Satzung und der Verschränkung der Gremien ist sehr sorgfältig verfahren worden. Im 13-köpfigen Kuratorium gibt es fünf geborene Mitglieder, nämlich im Moment die Ministerpräsidentinnen von Nordrhein-Westfalen und vom Saarland, den Bundeswirtschaftsminister, den Bundesfinanzminister und den Vorsitzenden der Gewerkschaft IG BCE, sowie acht weitere Mitglieder, von denen im Moment drei aus NRW kommen, zwei vom Bund, zwei von der IG BCE. Wenn man sich die Satzung anschaut, stellt man fest: Das ist ganz sorgfältig austariert. In den nächsten Jahren bis zum Endzustand, drei Jahre nach Einstellung des letzten Bergwerks, werden vier der acht weiteren Mitglieder aus NRW gestellt, nur noch zwei vom Bund, einer von der Saar sowie einer von der IG BCE.

Das Kuratorium trifft seine Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit. Gerade bei den Personaldebatten ist damit ein Konsens notwendig. Weil immer wieder Personen beschädigt werden, die man in anderen Zusammenhängen noch gut braucht, und weil Personen beschädigt werden, die im gesamten Prozess in der Vergangenheit Verdienste erworben haben, muss von denjenigen, die die Zweidrittelmehrheit herstellen, geklärt werden – und zwar eigentlich nichtöffentlich –, wie es mit der Stiftung weitergehen soll. Eine öffentliche Diskussion schreckt weitere Partner, deren Geld man möchte und die sich einkaufen wollen, um es zu stabilisieren, ab. Deswegen sollten alle zusehen, dass man solche Debatten nach Möglichkeit vermeidet. Der Hinweis darauf, dass die Kollegen der CDU ihre internen Widersprüche klären möchten, ist da nicht ganz fehl am Platz – jedenfalls nach allem, was ich beobachten kann.

Der Umgang mit dem Vermögen der Stiftung ist in § 3 der Stiftungssatzung aus meiner Sicht sehr, sehr gut und auch sehr deutlich geregelt. In § 13 – Satzungsänderung – ist sehr klar geregelt – das ist das Besondere an der Stiftung –, was geändert werden kann. Es ist nicht nur eine Zweidrittelmehrheit notwendig, um die Stiftungssatzung zu ändern; sondern die Teile der Satzung, in denen geregelt wird, wie mit dem Vermögen umgegangen wird – § 3 Abs. 2 bis 6 –, sind nicht veränderbar. Das heißt: Diejenigen, die die Stiftung gegründet haben, waren sich der wichtigen Aufgabe, zu garantieren, dass die Ewigkeitslasten wirklich abgedeckt werden, sehr bewusst. – Das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Im Laufe des deutschen Steinkohlebergbaus – angefangen in den 60er- Jahren, als wir in NRW noch 600.000 Bergleute hatten – hat der Bund von den Unterstützungsleistungen immer ungefähr 90 % getragen. Das ist erst 1997 geändert worden, als der Anteil des Landes Nordrhein-Westfalen aufwachsend von 10 auf etwas über 21 % stieg.

Bei der Übernahme der Ewigkeitslasten ist das umgedreht worden: Wenn die nicht ausreichend finanziert sind, trägt das Land 70 %, der Bund nur noch 30 %. Das heißt, es ist sehr, sehr sorgfältig darauf zu achten, dass wir ausreichend Vermögen haben, um die Ewigkeitslasten, die nach allen Schätzungen mindestens bei rund 200 Millionen bis 250 Millionen € pro Jahr liegen, wirklich tragen zu können.

Aus meiner Sicht – so haben wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart – ist es deswegen notwendig, dass wir in das Tätigkeitsfeld der Stiftung noch mehr Transparenz bekommen. Ich will nur zwei Punkte ansprechen, die da für mich wichtig sind:

Erstens geht es um die Frage neuer Untersuchungen. Wir haben das alte KPMG-Gutachten, das die Ewigkeitslasten untersucht hat. Dazu soll es neuere Untersuchungen geben, die die einzelnen Ewigkeitsrisiken bewerten. Auch das sollte gerade gegenüber dem Parlament transparent gemacht werden, weil dieses Parlament für die 70 %, sollten sie fehlen, geradestehen muss. Deswegen sollten solche Prozesse transparent gemacht werden.

Zweitens. Es gibt Alteigentümer von Bergbau in Nordrhein-Westfalen vor Zeiten der Gründung der RAG – namenhafte Alteigentümer, starke, leistungsfähige Firmen, unter anderem Thyssen und E.ON. Die haben Bergwerke betrieben, die nicht in das RAG-Gründungseigentum übergegangen sind. Für die brauchen jetzt keine Pumpkosten gezahlt zu werden, weil die Pumpkosten für den laufenden Betrieb die RAG trägt. Aber nach Einstellung des Bergbaus wird es einen noch zu quantifizierenden Anteil geben, der zulasten dieses Uraltbergbaus geht. Auch wenn es sich dabei nur um 5 Millionen oder 10 Millionen € im Jahr handelt: Bei Pumpkosten von geschätzten 150 Millionen € ist das ein nennenswerter Anteil. Es muss ermittelt werden, wie viel das ist. Das ist Aufgabe der Stiftung. Das sollte man anpacken, statt es auf die Zeit nach Einstellung der Pumpmaßnahmen zu verschieben, denn dann wären wir bei 2028.

Da habe ich geringfügige Kritik an der Transparenz der Stiftung und sehe Verbesserungsmöglichkeiten. Ansonsten kann ich nach allem, was ich weiß, nur sagen: Die Stiftung hat gut gearbeitet. Nach meinem Kenntnisstand hat die Stiftung keine griechischen Staatsanleihen. Es stellt sich ja immer die Frage, wo man mehr als 2 Milliarden € anlegt. Diese Mittel sind vom Stiftungsvorstand offensichtlich schon rechtzeitig vor Jahren abgegeben worden, sodass unseres Wissens so bilanziert werden kann, dass die Stiftung sorgfältig und gut gearbeitet hat. Dafür kann man den Handelnden danken.

Ansonsten müssen wir gucken, dass wir die Stiftung so vernünftig aufstellen, dass sie ihre verantwortungsvollen Aufgaben – gerade was die restliche Anpassung und die Vermögensverwaltung angeht – in den nächsten Jahren vernünftig erledigen kann. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)