Rede zum DIE LINKE-Antrag

V-Leute in der Naziszene abschalten!


Rede von Verena Schäffer MdL, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus

Verena Schäffer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Arbeit der Verfassungsschutzämter und der Einsatz von V-Leuten sind im Zuge der Ermittlungen über die Taten der NSU zu Recht in den Fokus der Diskussion geraten.

Die Arbeit der Nachrichtendienste und der Sicherheitsbehörden gehört auf den Prüfstand – spätestens wenn wir die Ermittlungen über die NSU abgeschlossen haben. Wir befinden uns jetzt erst am Anfang der Debatte.

Der Antrag der Linken zielt meines Erachtens auf zwei Ebenen ab. Zum einen geht es um das Thema „Einsatz von V-Leute in der NPD versus NPD-Verbotsverfahren“. Auf der zweiten Ebene geht es um den Einsatz von V-Leuten in der Neonazi-Szene insgesamt. So möchte ich das auch diskutieren.

Beim ersten Punkt, dem Einsatz von V-Leuten in der NPD, ist uns allen klar, woran das Verbotsverfahren im Jahr 2003 gescheitert ist. Das Bundesverfassungsgericht hat damals gesagt, dass die Beobachtung der NPD durch V-Leute unmittelbar vor und während des Verbotsverfahrens mit einem rechtsstaatlichen Verbotsverfahren unvereinbar sei

(Zustimmung von Thomas Stotko [SPD])

und dass V-Leute in Führungspositionen der NPD zwangsläufig zur Willensbildung und auch zur Tätigkeit der NPD beigetragen haben.

Das Bundesverfassungsgericht stellte damit zwar das Verfahren ein, was eine deutliche Niederlage für uns dargestellt hat – das wissen wir alle –, aber es hat damals nicht darüber geurteilt, ob die NPD als verfassungsfeindliche Partei tatsächlich verboten werden kann.

(Theo Kruse [CDU]: So war das!)

Ich sage – ich glaube, darüber besteht hier Konsens –, dass die NPD, obwohl sie immer wieder versucht, sich einen bürgerlichen Anschein zu geben, in Wahrheit eine rassistische, antisemitische und rechtsextreme Partei ist, die ganz klar unsere Demokratie und unsere Verfassung ablehnt und abschaffen will.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

– Das ist eigentlich kein Grund zum Klatschen, sondern die NPD sagt ganz klar, dass sie unsere Demokratie abschaffen will.

Man kann der NPD ganz klar die Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus nachweisen. Man kann ihr nachweisen, dass sie eine aggressiv-kämpferische Haltung hat, was sich immer wieder in Aufrufen zu Gewalt gegen Menschen ausdrückt, die eben nicht in dieses rechtsextreme Weltbild passen.

Ein Beispiel dafür ist die Drei-Säulen-Strategie, bei der es um den Kampf um die Straße sowie um die enge Verzahnung mit den militanten Neonazi-Szenen geht. Genau das macht diese Gewaltbereitschaft deutlich.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Carina Gödecke)

Ein Verbot der NPD würde die organisatorischen und finanziellen Strukturen der NPD zerschlagen. Es würde das militante Umfeld deutlich schwächen. Deshalb fordern wir, ein Verfahren einzuleiten, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Aber klar sein muss auch, dass ein erneutes Verbotsverfahren gut vorbereitet sein muss, weil wir uns so eine Schlappe wie im Jahr 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht nicht noch einmal leisten dürfen.

Ich habe momentan das Gefühl, dass hier ein gefährlicher blinder Aktionismus in der öffentlichen Debatte vorherrscht. Als es die ersten Erkenntnisse über die NSU gegeben hat, sind sofort alle herumgelaufen und haben gesagt: Wir müssen die NPD verbieten.

Aber ich finde: Das ist nicht Kern des Problems. Der Kern des Problems, weshalb die NSU zehn Jahre lang unentdeckt morden konnte, lag nicht in der Existenz der NPD. Das Problem war vielmehr, dass es rechte Einstellungen in unserer Gesellschaft und Verharmlosungen rechtsextremer Gewalt gibt. Dazu kommt noch die fehlende Sensibilität der Ermittlungsbehörden, die ganz offensichtlich die Dimension des rechtsextremistischen Terrors in Deutschland falsch eingeschätzt haben.

Dabei muss man jetzt zu Recht fragen – auch aus Sicht der Angehörigen der Mordopfer –, ob der Staat nicht auf dem rechten Auge blind war. Das ist aus meiner Sicht das eigentliche Problem, über das wir hier diskutieren müssen.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Momentan tagt die Innenministerkonferenz, die auch über das NPD-Verbotsverfahren noch einmal beraten wird. Man wird sich darüber verständigen, ob ein neues Verbotsverfahren eingeleitet werden soll.

Es macht aus meiner Sicht nur dann Sinn, V-Leute in der NPD abzuschalten, wenn alle Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundes geplant und koordiniert die V-Leute abschalten wollen. Dabei gibt es noch unterschiedliche Fragen und Einschätzungen zwischen Innen- und Rechtspolitikerinnen, ob ein Abschalten der V-Leute überhaupt notwendig ist, wenn nicht nur einzelne NPD-Mitglieder an den NSU-Morden beteiligt waren, sondern man der Partei insgesamt nachweisen kann, dass sie geplant in diesen Verstrickungen mitgewirkt hat.

Auf jeden Fall halte ich das Vorgehen, unabhängig von den Vereinbarungen und den anderen Verfassungsschutzämtern die V-Leute in der NRW-NPD abzuschalten, für wenig sinnvoll.

Damit möchte ich gern zu der zweiten Ebene kommen, die ich vorhin ansprach, nämlich zu der Frage, ob man die V-Leute nicht nur in der NPD, sondern insgesamt V-Leute in der rechtsextremen Szene abschalten will. Dann, so finde ich, muss man auch konsequent sein und so weit gehen und nicht nur die V-Leute in der rechtsextremen Szene abschalten, sondern dann muss man sagen, man will alle V-Leute in allen verfassungsfeindlichen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen abschalten.

Damit stoßen Sie im Prinzip die Grundsatzfrage an. Es ist die Grundsatzfrage, ob wir den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Vorfeldbeobachtungen verfassungsfeindlicher Bestrebungen haben wollen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Der Einsatz von V-Leuten muss natürlich in einem demokratischen Rechtsstaat immer innerhalb verfassungsgemäßer rechtsstaatlicher Leitplanken geschehen. Wir als Grüne haben tatsächlich Zweifel daran, ob das immer so passiert. Ich finde auch berechtigt, dass man diese Kritik hat und dass man hinterfragt, was da eigentlich mit den V-Leuten passiert.

Wir haben viele Fragen. Eine lautet, ob möglicherweise die V-Leute zu einer Stärkung rechtsextremer Strukturen beitragen. Wie wertvoll sind die Informationen, die wir von V-Leuten bekommen? Erfährt der Verfassungsschutz wirklich immer davon, wenn V-Leute Straftaten begangen haben, und werden diese V-Leute dann auch sofort abgeschaltet? Ist die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes wirklich ausreichend? Auch das ist eine Frage, die wir diskutieren müssen. Es ist nämlich klar – das wurde gerade auch schon gesagt –, dass die V-Leute keine Demokratinnen und Demokraten sind, sondern diese V-Leute sind ja Verfassungsfeinde, die unseren Rechtsstaat abschaffen wollen. Das zeigt auch noch einmal, wie schmal der Grat ist, auf dem wir uns bewegen, auf dem sich der Rechtsstaat bei einem Einsatz von V-Leuten bewegt. Es muss letztendlich immer eine Abwägung sein zwischen rechtsstaatlichen Grundsätzen auf der einen Seite und der Sicherheit der Bevölkerung und der Sicherheit und dem Schutz unserer Demokratie auf der anderen Seite.

(Beifall von den GRÜNEN)

Man muss dann auch die Frage stellen, ob wir tatsächlich auf die Informationen von V-Leuten verzichten können. Vor allen Dingen ist zu fragen, wie der Gegenvorschlag lautet. Dass die Polizei mehr Befugnisse bekommt – das hatte mein Vorredner auch schon gesagt – und vor einem Anfangsverdacht beobachten darf, das halten wir und das halte ich für falsch. Wir haben aus gutem Grund in Deutschland keine Geheimpolizei.

(Beifall von den GRÜNEN)

Aber auch das zeigt, dass es eben keine einfachen Lösungen gibt. Ich finde es schwierig, in dieser aufgeheizten Situation nach möglichst schnellen und einfachen Lösungen zu suchen. Ich glaube, wir brauchen Zeit für Diskussionen. Wir müssen auch die Ermittlungsergebnisse abwarten. Danach können wir diskutieren. In dieser Situation werden wir aber den Antrag der Linken ablehnen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)