Rede zum DIE LINKE-Antrag

Verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern soll in Nordrhein-Westfalen kein Lippenbekenntnis bleiben


Rede von Verena Schäffer MdL, frauenpolitische Sprecherin

Verena Schäffer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich diskutieren wir wieder einmal über das Thema „Frauenhausfinanzierung“; dies ist für uns als rot-grüne Koalition ein sehr wichtiges Thema.

Sie schreiben in Ihrem Antrag, eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern solle kein Lippenbekenntnis bleiben. Das ist es bei uns auch nicht. Wie Sie wissen, haben wir bereits im letzten Haushalt die Mittel für die Frauenhäuser von 5,4 Millionen € um 2,7 Millionen € auf insgesamt 8,1 Millionen € erhöht. Davon wird die vierte Personalstelle, das heißt die zweite Fachstelle, finanziert. Wir haben unser Versprechen an dieser Stelle also gehalten und kompensieren die schwarz-gelben Kürzungen in Höhe von 2,7 Millionen € aus dem Jahr 2006.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Wie Sie wissen, wird dieser Ansatz auch im Haushalt 2012 entsprechend überrollt; so viel zur Erinnerung. Ich möchte Sie des Weiteren daran erinnern, Frau Akbayir, dass Sie im letzten Jahr dem Etat im Frauenausschuss zugestimmt haben.

Ich finde Ihren Antrag, ehrlich gesagt, ziemlich unehrlich. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass die Richtlinien entsprechend geändert werden müssten und dass es möglich sein müsse, in den Frauenhäusern weiteres Personal einzustellen.

Ich finde Ihren Antrag auch gegenüber den Mitarbeitern in den Frauenhäusern unehrlich. Denn Sie wissen ganz genau, dass diese vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinien nicht aus dem Etat von 8,1 Millionen € finanziert werden können, sondern dass dafür zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt werden müssen. Ich finde, es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass man dies an dieser Stelle auch sagt. Denn diese 8,1 Millionen €, die wir bereits zur Verfügung stellen, sind nicht ausreichend, und ich hätte es ehrlicher gefunden, wenn Sie sich im Haushaltsverfahren entsprechend eingebracht und entsprechende Deckungsvorschläge für Ihre Änderungen gemacht hätten.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Ich finde es auch deshalb unehrlich, weil wir gerade erst den Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen auf den Weg gebracht haben; das hat mein Kollege Exler schon angesprochen. Wir stehen gerade am Anfang dieses Prozesses, und aus meiner Sicht gehört dazu, eine Bedarfs- und Situationsanalyse durchzuführen, um den Bedarf zu ermitteln.

Ich finde, Ihr Antrag greift auch zu kurz, weil Sie nur auf die Frauenhäuser eingehen. Man sollte meiner Meinung nach auf die gesamte Beratungsinfrastruktur und nicht nur auf die Frauenhäuser eingehen.

Sie bemängeln immer wieder, dass das Gesetz zur Finanzierung der Frauenhäuser noch nicht da ist, obwohl wir es angekündigt haben, obwohl es im Koalitionsvertrag steht und obwohl wir als Grüne die Kampagne der Frauenhäuser unterstützt haben. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Nur weil Sie in der Opposition sind, heißt das nicht, dass Sie sich hier an dieser Stelle aus der Verantwortung stehlen können, eigene Vorschläge für ein entsprechendes Gesetz zu machen.

Ich treffe mich seit dem letzten Jahr mit meinen Kolleginnen Gerda Kieninger, Josefine Paul und Eva Steininger-Bludau zu regelmäßigen Sitzungen, und wir haben viele Gespräche mit den Verbänden geführt. Wir werden in der nächsten sitzungsfreien Zeit nach Schleswig-Holstein fahren und uns dort die Frauenhausstruktur und die Frauenhausfinanzierung anschauen. Das heißt, wir sind dabei, uns zu informieren und uns Gedanken zu machen. Es ist allerdings nicht einfach, alle Fragen zu klären. Um nur einige zu nennen: Wie wird ein Rechtsanspruch eigentlich definiert, und für wen wird er letztendlich gelten? Reden wir hier nur über die Frauenhäuser, oder reden wir hier auch über die Beratungsstrukturen insgesamt? Soll es ein Landesgesetz geben, oder ist es nicht doch klüger, ein Bundesgesetz auf den Weg zu bringen? Wie nimmt man die Kommunen in die Verantwortung? Und wie hoch ist der tatsächliche Bedarf?

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der Fragen, die wir diskutieren und beraten. Insofern finde ich es schwierig, dass Sie zwar immer wieder bemängeln, dass der Gesetzentwurf nicht kommt, aber selbst keine Vorschläge auf den Tisch legen. Es liegt Ihnen als Abgeordnete ja frei, hierzu einen Gesetzesvorschlag zu machen.

Wir warten derzeit die Rechtsgutachten ab. Denn zum einen hat die Landesregierung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, und zum anderen lässt die Bundesregierung ein Rechtsgutachten anfertigen. Es wird bald die Situationsbeschreibung der Bundesregierung erscheinen, die immer noch nicht vorliegt, obwohl sie schon seit dem letzten Jahr vorliegen sollte. Es gibt gerade verschiedene Rechtsgutachten, die von den Wohlfahrtsverbänden und von den Frauenberatungsstellen auf Bundesebene in Auftrag gegeben wurden, und ich glaube, dass es gut wäre, abzuwarten, was diese Studien und Gutachten aussagen. Danach sollten wir uns auf den Weg machen und ein verlässliches Gesetz verabschieden, das rechtssicher ist und Bestand haben wird.

Ja, ich räume ein: Auch mir dauert es immer zu lange. Vor etwas mehr als anderthalb Jahren, als ich noch nicht im Landtag saß, hätte ich nicht gedacht, dass politische Prozesse manchmal so lange dauern können. Aber das habe ich in den letzten anderthalb Jahren gelernt. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, an dieser Stelle entsprechend zu prüfen, bevor man einen Gesetzentwurf auf den Weg bringt.

Wie gesagt, ich finde Ihren Antrag unehrlich, was die Haushaltsberatung angeht. Sie kennen die Haushaltssituation, und insofern wären konstruktivere Vorschläge sinnvoll gewesen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN)