Zwangsheirat ächten – Zwangsehen verhindern
Rede von Verena Schäffer MdL, frauenpolitische Sprecherin
Verena Schäffer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kieninger hat gerade schon angesprochen, dass das Thema Zwangsheirat wegen des tragischen Todes der 18-jährigen Arzu Özmen aus Detmold tagesaktuell ist. Deshalb danke ich der CDU, dass sie die Initiative schon vor dem Verschwinden der jungen Frau ergriffen hat und dass Sie diese Problematik auf die Tagesordnung gesetzt haben.
Wenn man sich Ihren Antrag durchliest, muss man allerdings feststellen, dass der Schuss für Sie eher nach hinten losgegangen ist. Sie berufen sich in Ihrem Antrag auf die Studie des Bundesfamilienministeriums zum Thema Zwangsheirat, die uns das erste Mal eine fundierte Einschätzung über die Verbreitung von Zwangsverheiratungen in Deutschland an die Hand gibt.
Frau Schröder hat genau diese Studie mal wieder zum Anlass genommen, die Wissenschaft rechts zu überholen und Ergebnisse eigenwillig zu verfremden und anders darzustellen. Diese falsche Darstellung hat die Landtags-CDU leider blind übernommen und spricht in ihrem Antrag von 3.443 Fällen von Zwangsheirat im Jahr 2008 in Deutschland. Das ist aber falsch. Wenn man sich die Studie ansieht, dann stellt man fest, dass die Beratungsstellen im Jahr 2008 3.443 Personen erfassen konnten, wovon rund 60 % von angedrohten und rund 40 % von bereits vollzogenen Zwangsverheiratungen betroffen waren.
Sie können mir jetzt vorwerfen, dass ich eine kleinkarierte Unterscheidung vornehme, aber die Studie differenziert sehr ausdrücklich zwischen diesen Zahlen und weist explizit darauf hin, dass es in der Befragung, die keine empirische Studie ist, sondern eine Befragung der Beratungseinrichtungen darstellt, natürlich zu Mehrfachnennungen kommen kann und dass auch nicht alle Beratungseinrichtungen an der Studie teilgenommen haben. Das heißt, wir bekommen nur einen sehr eingeschränkten Blick.
Ich frage mich, ehrlich gesagt: Wofür gibt man Studien in Auftrag, wenn man die Ergebnisse nachher doch umdeutet, wie man möchte, und nicht das nimmt, was wirklich in der Studie steht?
(Beifall von den GRÜNEN)
Aber noch weiter hergeholt ist die Behauptung von Frau Schröder, dass über 80 % der Zwangsverheirateten muslimisch seien. Auch hier hat die CDU-Fraktion leider die Zahl nicht hinterfragt. Frau Milz hat in ihrer Rede gerade zwar darauf hingewiesen, dass der Verweis auf die Religionszugehörigkeit zu kurz gegriffen sei, aber leider geht das nicht aus Ihrem Antrag hervor. Im Gegenteil, in dem Antrag haben Sie genau das übernommen, was Frau Schröder in ihrem „FAZ“-Artikel, den Frau Kieninger gerade schon angesprochen hat, ausgeführt hat.
In der Studie steht sehr ausdrücklich, dass die Daten zur Religionszugehörigkeit nicht empirisch erfasst wurden, dass das eigentlich nicht Bestandteil der Studie sei. Angeblich hat das Bundesfamilienministerium sogar darauf bestanden, dass das Thema Religion einfließen sollte, aber es wurde, wie gesagt, nicht bei allen abgefragt. In der Forschung gibt es schon seit Langem eine Einigkeit darüber, dass nicht die Zugehörigkeit zum Islam der Grund für eine Zwangsverheiratung ist.
Dass Frau Schröder an der Stelle nicht differenziert, finde ich fatal. Dann muss man sich nicht wundern, dass sich seit Jahren antimuslimische Einstellungen in der Gesellschaft weiter verbreiten. Eine Bundesfamilienministerin, die im Übrigen auch noch für die Themen „Rechtsextremismus“ und „Rechtspopulismus“ zuständig ist, sollte meines Erachtens in der Lage sein, hier zu differenzieren, anstatt antimuslimische Einstellungen zu bedienen.
(Beifall von den GRÜNEN)
In der Zielrichtung Ihres Antrags, Frau Milz, sind wir uns einig. Die finden wir durchaus richtig, aber der Antragstext und die Forderung als solche gehen uns als Grüne – ich denke, hier kann ich auch für die SPD sprechen – nicht weit genug. Deshalb haben wir einen eigenen Antrag vorgelegt, den wir mit in die Debatte einbringen.
Wir haben bei diesem Antrag den Schwerpunkt nicht auf aufenthaltsrechtliche Bestimmungen gelegt. Hier hat es im letzten Jahr Veränderungen gegeben, die nicht alle nur zum Vorteil der Betroffenen waren. Ich darf an die Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre erinnern. Es hat massive Proteste von Frauenorganisationen, von Menschenrechtsorganisationen gegen die Erhöhung der Mindestehebestandszeit gegeben, und trotzdem hat die Bundesregierung das so durchgeführt.
Nordrhein-Westfalen hat noch versucht, im Bundesrat einzulenken und mit anderen Bundesländern dagegen gestimmt. Allerdings haben die unionsgeführten Länder im Bundesrat das durchgebracht. Hier hat die CDU im Bund – das gehört einfach zur Wahrheit dazu, wenn wir über das Thema „Zwangsheirat“ reden – eine massive Verschlechterung für die Betroffenen herbeigeführt.
Wir wollen uns mit unserem Antrag und der folgenden Diskussion in den Fachausschüssen dieses Mal insbesondere darauf konzentrieren, was wir in Nordrhein-Westfalen für die Betroffenen machen können, um ihnen zu helfen. Frau Kieninger hatte das schon angesprochen. Deshalb wollen wir auch das Thema „Zwangsheirat“ in den Prozess des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Mädchen und Frauen mit hineingeben, weil wir glauben, dass das ein Themenschwerpunkt ist, der in den Prozess zur Erstellung des Aktionsplans mit hineingehört. Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass es in Nordrhein-Westfalen derzeit nur eine spezialisierte Zufluchtsstätte für betroffene Mädchen und junge Frauen gibt, das Mädchenhaus in Bielefeld, das auch die vom Land geförderte Onlinebetreuung versieht.
Die Kürzungen der schwarz-gelben Landesregierung im Mädchenbereich im Jahre 2005/2006 haben leider auch im Bereich Zwangsheirat einiges zerschlagen. Ganz im Gegenteil dazu haben wir, die Fraktion der SPD und die Fraktion der Grünen, im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir neben Bielefeld eine weitere spezialisierte Zufluchtsstätte brauchen, weil die Frauenhäuser eben nicht für die unter 18-jährigen Mädchen zuständig sind. Auch bei jungen Volljährigen fehlt es häufig an passenden Unterstützungs- und Beratungsangeboten in den Frauenhäusern, weil die Frauenhäuser diese Angebote schon allein aus Kapazitätsgründen im Personalbereich nicht leisten können.
Informationskampagnen, Hilfetelefone – wir warten darauf, dass die Bundesregierung das Hilfetelefon einrichtet – und die Sensibilisierung von Lehrerinnen und Lehrern sind ohne Frage wichtig. Aber ich sage immer, mit Hochglanzbroschüren alleine kann man den Betroffenen nicht helfen, weil die Strukturen fehlen. Wir können nicht nur sensibilisieren und aufklären, obwohl das wichtig ist – keine Frage. Das sagen wir auch in unserem Antrag. Der Punkt, über den wir eigentlich diskutieren und den wir angehen müssen, ist jedoch die Veränderung und die Anpassung von Strukturen und von Unterstützungsnetzwerken, von denen die Betroffenen auch wirklich profitieren, von denen sie aufgefangen werden und von denen sie Hilfe erfahren.
Nicht zuletzt müssen wir uns auch der Frage stellen, welche Rolle die Jungen und Männer beim Thema „Zwangsheirat“ spielen. Das ist ein neuer Ansatz in diesem Themenbereich, der aus meiner Sicht noch zu wenig diskutiert wird. Denn da, wo eine Frau zwangsverheiratet wird, gibt es logischerweise auch immer einen Mann, mit dem die Ehe geschlossen werden soll. Wie viele Männer lassen sich freiwillig auf diese Ehe ein? Wir wissen es nicht.
Wir wissen aber, dass bei der Studie des Bundesfamilienministeriums 7 % der 3.443 beratenen Personen männlich waren. Sehr wahrscheinlich liegt die Dunkelziffer noch viel höher, weil es an spezialisierten Beratungsstrukturen für Jungen und Männer fehlt und weil diese in der Studie nicht erfasst werden konnten.
Wir müssen auch in der Präventionsarbeit schauen, wie wir an Männer als Väter und als Brüder der Frauen, die von Zwangsheirat bedroht sind, herankommen. Ich weiß zum Beispiel von einem Projekt in Berlin, das es sich zum Ziel gesetzt hat, dass sich junge Männer für Gleichberechtigung und die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen starkmachen. Das ist ein Ansatz, der sehr gut ist, der nachhaltig wirkt, der erfolgreich ist und den wir weiter verfolgen müssen.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Wir haben zwei Anträge vorliegen, die wir diskutieren werden. In der Zielrichtung an sich sind wir gar nicht so weit voneinander entfernt. Ich hoffe, dass wir im Sinne der von Zwangsheirat Betroffenen etwas daraus machen können. – Danke.
(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)
Dokumente zum Artikel
| Dokument | Beschreibung |
|---|---|
| Zwangsheirat ächten – Zwangsehen verhindern ..herunterladen | Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |

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