Kommunalinfo

Informationen zum Schulgesetz

Liebe Freundinnen und Freunde,

in der vergangenen Woche hat der Landtag das Schulgesetz und die Verfassung des Landes geändert. Damit wurden zentrale Eckpunkte des Schulkonsenses vom 19. Juli umgesetzt. Darüber hatten wir Euch schon in unserem Newsletter Plenum aktuell informiert. Mit diesem Infopaket wollen wir Euch genauer ins Bild setzen. Neben den Originalanträgen findet Ihr

die Plenarreden von Sylvia Löhrmann und Sigrid Beer,

die Antworten auf häufig gestellte Fragen,

die Folien einer Powerpoint-Präsentation als pdf-Dokument,

und Informationen zum Schulkonsens von Sylvia Löhrmann.

Der Rahmen für die landesweite Schulentwicklung ist nun landesseitig gesetzt. Die untergesetzlichen Regelungen (z.B. die Ausbildungs- und prüfungsordnung) sind bereits in Arbeit und werden rasch folgen. Jetzt kommt es darauf an, wie in den Kommunen die Schulentwicklungsmöglichkeiten genutzt werden. Der Modellversuch Gemeinschaftsschule hat großes Interesse geweckt und mit den nun erfolgten gesetzlichen Verankerungen sind Hemmnisse beseitigt (Hauptschulgebot der Verfassung) und Schul-Neugründungen rechtlich gesichert (Verankerung der Sekundarschule als Regelschule, Senkung der Errichtungsgröße von Gesamtschulen). In vielen Kommunen ist eine enorme Dynamik spürbar. Jahrzehntelang erbittert verteidigte Positionen werden geräumt, Gesamtschulen sind nun auch in tiefschwarzen Landstrichen nicht länger tabu. Die Sekundarschule wird von fast allen Seiten als ein erfolgversprechendes Modell gelobt.

Aber es gibt auch Widerstände. Nach wie vor gibt es Bremser und Gralshüter der Dreigliedrigkeit. Es gibt Verbandsvertreter, die meinen, Lehrkräfte und Eltern vor allerlei Gefahren warnen zu müssen und nicht jede Äußerung aus einer Bezirksregierung dient der Klarstellung und Beruhigung.

Wir möchten Euch bitten, uns zu informieren, wie es bei Euch läuft. Welche Ängste und Bedenken gegen eine innovative Schulentwicklung werden vorgebracht? Wer schürt sie womöglich? wir möchten Euch behilflich zu sein, Dinge zu klären und geradezurücken. Wir bieten an  zu beraten, wie Ihr Eure Schullandschaft nach vorne entwickeln könnt und wie das strategisch erfolgreich umgesetzt werden kann. Angesichts von 396 öffentlichen Schulträgern ist das nicht immer durch einen Besuch vor Ort möglich. Aber auch eine Telefonkonferenz mit den Grünen vor Ort und gerne auch dem/der BürgermeisterIn oder auch DezernentIn kann schon weiterhelfen. Wir stehen gerne für eine Schulentwicklungsberatung zur Verfügung.

Im Ministerium berät eine Projektgruppe „Regionale Schulentwicklung / Sekundarschule“ die Schulträger.

Drei Klarstellungen scheinen uns heute geboten:

  1. Für eine Sekundar- oder Gesamtschule, die gegründet wird, wird keine Schule einfach dichtgemacht. Sie laufen aus, so wie die Sekundar- oder Gesamtschule dann Jahrgang für Jahrgang aufgebaut wird. Schülerinnen und Schüler und deren Eltern können sicher gehen, dass sie an der Schule, an der sie eingeschult wurden, ihren Abschluss machen können. Dementsprechend ist die Unterrichtsversorgung ist für die aufbauende wie für die auslaufende Schule gesichert. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte der neuen und auslaufenden Schule sollten sich als eine gemeinsame Schulgemeinde verstehen. Keine Lehrkraft wird auf die Straße gesetzt oder an Sekundarschulen zwangsabgeordnet aber Jede/r ist natürlich herzlich willkommen mitzuarbeiten und den pädagogischen Aufbruch mitzugestalten. Lehrkräfte an Haupt- und Realschulen, die auslaufen, erhalten Angebote für einen neuen Arbeitsplatz. Niemand muss also gegen seinen Willen an die neue Sekundarschule wechseln. Die Unterrichtsversorgung wird gegebenenfalls auch durch Abordnungen (d.h. LehrerInnen unterrichten an beiden Schulen: Sekundarschule und z.B. auslaufender Realschule) an die auslaufende  Haupt- bzw. Realschule sichergestellt. Die Gemeinschaftsschulen, die erfolgreich zum 1.8. an den Start gegangen sind, liefern die Beispiele.
  2. Man muss nicht von Null starten. Kommunen, die schon Pläne für eine Gemeinschaftsschule hatten, können nahtlos an ihre Konzepte anknüpfen. Hatten Sie eine Schule mit Sekundarstufe II geplant, so können sie jetzt die Gründung einer Gesamtschule weiterverfolgen. Hatten Sie ohne Sekundarstufe II geplant, so ist nun die Gründung der Sekundarschule möglich. Elternbefragungen hierzu sind allerdings leider zu wiederholen, um rechtssicher die neue Schule auf den Weg zu bringen. Das sollte rasch geschehen, wenn der Betrieb zum neuen Schuljahr starten soll. Denn dann müsste der fertige Antrag bis Ende des Jahres beim Ministerium sein. Das genaue Datum wird noch bekannt gegeben.
  3. Die Idee der Schule von 1 bis 10 ist nicht vom Tisch. Im Gegenteil: Beim Modellvorhaben Gemeinschaftsschule war das eine mögliche Variante, aber es gab hierzu noch keine konkreten Anträge von Kommunen. Im Schulgesetz ist nun verankert, dass es einen eigenen Modellversuch einer Schule von 1 bis 10 gibt. Bis zu 15 Schulen können 2013 oder 2014 starten und werden dann auch wissenschaftlich begleitet. Das Interesse von Schulen wächst enorm. Wir möchten Euch ermuntern, für diese Idee noch weiter zu werben.

Aber nicht nur die Sekundarschule wurde im letzten Plenum endgültig auf den Weg gebracht. In einem Entschließungsantrag haben wir auch den Grundstein gelegt, um kleinere Grundschulstandorte erhalten zu können. Auch hier geht es um die Antwort auf die demografische Frage und neue Qualitätskonzepte an kleinen Standorten.

  1. Wer im ländlichen Raum unterwegs ist, weiß um die Situation längerer Fahrwege schon für die jüngsten Schulkinder, wenn der Grundschulstandort wegbricht. Gerade im Winter kommt es durch die Straßenverhältnisse nicht nur im Sauer- oder Siegerland zu weiteren Belastungen. Vor den Wahlen 2010 hatte Schwarz-Gelb den Bezirksregierungen „nahegelegt“ , entgegen den gesetzlich bis dato vorgeschriebenen Kennzahlen, Standorte aufrecht zu erhalten ohne die notwendigen zusätzlichen Stellen bereitzustellen. Das führte dazu, dass Vertretungsreserven und Integrationsstellen dafür eingesetzt werden mussten, um überhaupt den Unterricht nach Stundetafel abzudecken.
  2. Wir sorgen jetzt dafür, dass das neue Konzept auch mit den nötigen Ressourcen ausgestattet. Und das ist kein Pappenstiel, den 1700 Stellen werden aus den Demografieeffekten in die Grundschule investiert.
  3. Trotzdem dürfen keine Illusionen aufkommen. Wir können nicht jeden Standort erhalten, denn die Qualität, der Fachunterrricht, Vertretung im Krankheitsfall, Ganztagsangebote – all das muss auch in der kleinen Schule stimmen. Es gibt immer noch notwendige Konzentrationsprozesse, weil gerade in manchen (eher größeren) Kommunen zu viele Eingangsklassen gebildet werden. Ein unerwünschter Effekt dabei ist häufig auch die unterschiedliche Klassengröße in den Schulen.
  4. Mit dem neuen Instrument der Eingangsklassenrichtzahl werden die Anforderungen transparent. Im kommunalen bzw. regionalen Stellenbudget werden Aspekte wie die Fläche im Einzugsbereich der Standorte einbe Rolle spielen. Der Landtag hat nun den Auftrag an das Ministerium gegeben auf der Grundalge des Antrags schnellstens das konkrete Konzept vorzulegen und an die Umsetzung zu gehen. Standorte, die unter den neuen Bedingungen erhalten bleiben können, sollen in der Übergangszeit nicht geschlossen werden.

Liebe Freundinnen und Freunde, eine weitere große Herausforderung ist die Inklusion. Auch hier läuft ein intensiver Prozess unter Beteiligung von Verbänden und Initiativen. Die Gutachten zur Umsteuerung liegen vor und wurden ausgewertet. Auch hier wird eine schulgesetzliche Änderung erforderlich sein. Es machte aber Sinn, diesen Prozess eigenständig zu führen. Auf dem letzten Treffen der Inklusionskonferenz am 14.Oktober 2011 des MSW hat die Ministerin in Aussicht gestellt, dass bis Ende Dezember der Referentenentwurf zur Umsetzung der Inklusion im Bereich Schule vorgelegt werden könnte. Das ist ein ehrgeiziges Ziel, angesichts der noch notwendigen Abstimmungsgespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und der politischen Gespräche innerhalb der Fraktionen, die den Antrag zur schulischen Inklusion im Dezember 2010 auf den Weg gebracht haben. Dass wir und im Grunde schon mitten in einem Umbauprozess befinden, zeigt die Powerpointpräsentation des Ministeriums,  auf der die schon ergriffenen und in Arbeit befindlichen Maßnahmen nachvollzogen werden könnten.

Der Vorwurf, der Schulkonsens „behindere“ Inklusion solle, ist in meinen Augen eine völlig abwegige Argumentationsfigur. Sie nimmt erstens die Planungen vor Ort in den Schulen nicht ernst, die sich gerade im Rahmen der Sekundarschul- oder Gesamtschulplanungen mit dem Auftrag der Inklusion konkret befassen. Außerdem kann es nicht die eine Inklusionspflichtschulform geben, die es ermöglicht, dass sich andere Schulformen ihrem Auftrag zur Inklusion entziehen. Wir gehen den Weg weiter, wie wir das versprochen haben: Sorgsam, verlässlich und unumkehrbar.

Auch die Verbände und Initiativen, die die Inklusion vorbehaltlos unterstützen, wissen, dass die Umsetzung Zwischenschritte benötig. Dazu gehören ggf. auch „Vorreiterschulen“, wie Eva Maria Thoms von Mittendrin e.V. die Funktion von Schulen plastisch am 14.10. in Düsseldorf formuliert hat. Schulen, die sich als erste auf den Weg machen oder schon längst gemacht haben und von denen die anderen Schulen lernen können und sollen.

Wir werden Euch so schnell wie möglich über die weiteren politischen Beratungen und alle Entwicklungen informieren. Für den 16.12.2011 ist ein schulpolitischer Ratschlag zur Inklusion im Landtag geplant. Ministerin Löhrmann hat hierfür bereits zugesagt.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns darauf,  die Schulentwicklung in NRW mit Euch gestalten zu können und verbleiben mit herzlichem Gruß.

 

Eure

Sigrid Beer