Kommunalinfo

Tariftreue- und Vergabegesetz

Liebe Freundinnen und Freunde,

im Landtag fand am Dienstag den 18.10.2011 die Experten-Anhörung zum Tariftreue- Vergabegesetz statt.

Mit diesem Gesetzesentwurf will das Land seinen Beitrag dazu leisten, ruinösen Wettbewerb und Schmutzkonkurrenz zu bekämpfen. Darum wird die öffentliche Vergabe des Landes, der Landschaftsverbände und der Kommunen an die Einhaltung eines vergabespezifischen Mindestlohnes gebunden, der dazu beitragen soll, den Anstieg von “Aufstocker-Arbeitsverhältnissen“ zu begrenzen. Gleichzeitig wird mit dem  Gesetz das „Lebenszeitzyklusprinzip“ in der öffentlichen Beschaffung verankert. Damit leistet die öffentliche Hand einen wesentlichen Beitrag dazu, CO2-Emissionen in der  öffentlichen Beschaffung zu verringern. Das TVgG-NRW bietet außerdem eine sehr gute Chance,  den Fairen Handel so zu stärken,  wie es sich Rot-Grün im Koalitionsvertrag vorgenommen hat. Mit den neuen Rahmenbedingungen für den öffentlichen Einkauf wird NRW einen Beitrag zur gerechten Gestaltung der Globalisierung leisten. Und schließlich ist das nordrhein-westfälische Gesetz auch vorbildlich, wenn es um die Verankerung der Frauenförderung geht. Hier stärkt das Gesetz in Abhängigkeit von der Größe der Unternehmen konkrete Maßnahmen zur Förderung der Frauenfreundlichkeit in Betrieben.

In der Anhörung wurden erwartungsgemäß von Seiten der UnternehmensvertreterInnen grundsätzliche Zweifel an der Notwendigkeit eines Tariftreue- und Vergabegesetzes geäußert, während sowohl Gewerkschaften wie auch Wissenschaft oder Eine-Welt-Initiativen die Chancen betonten, die sich nicht nur durch die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand ergeben, sondern auch dadurch, dass die Rahmenbedingungen des öffentlichen Einkaufs Rückwirkungen haben auf die Produktionsweise von Unternehmen.

In der Anhörung war sowohl den kritischen wie auch den zustimmenden Stellungnahmen die Forderung nach einer möglichst unbürokratischen und effizienten Gestaltung der Vergabepraxis wichtig. Insofern wurde das im Gesetz verankerte Präqualifikationsverfahren breit begrüßt mit dem Ziel, dessen Ausgestaltung durch das Ministerium möglichst gut handhabbar zu machen.

Im Anhang findet ihr exemplarisch Stellungnahmen zum Mindestlohn sowie zur ökofairen Beschaffung, mit der ihr die jeweilige Argumentation nachvollziehen könnt.

Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren bis zum Jahresende abzuschließen.

Interessante Links zum Thema:

Exemplarisch sind folgende Stellungnahmen:

 

Herzlichst

Daniela Schneckenburger MdL